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Unterschied Beschäftigungsverhältnis / Erwerbstätigkeit

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Unterschied Beschäftigungsverhältnis / Erwerbstätigkeit

    Zitat von Theophilus Beitrag anzeigen
    Eine Frage habe ich nun doch noch -
    "Das Kind hat bereits eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen" Nein oder?
    Also er hat 6/2018 seinen Master gemacht.
    Hallo Antwort ist -ja-
    Voraussetzung für Master ist ja Bachelor
    und der Bachelor wäre das 1. Studium

    Gruß FIGUL

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  • Theophilus
    antwortet
    AW: Unterschied Beschäftigungsverhältnis / Erwerbstätigkeit

    Eine Frage habe ich nun doch noch -
    "Das Kind hat bereits eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen" Nein oder?
    Also er hat 6/2018 seinen Master gemacht.

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  • Theophilus
    antwortet
    AW: Unterschied Beschäftigungsverhältnis / Erwerbstätigkeit

    Danke FIGUL!

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Unterschied Beschäftigungsverhältnis / Erwerbstätigkeit

    Zitat von Theophilus Beitrag anzeigen
    KG habe ich bis zum 1.6. bekommen - Unterhalt bis zum 1.8. gezahlt
    Hallo,

    Dann füllst du aus Studium 01.01. - 31.05. fertig keine Eingabe zu Beschäftigungsverhältnissen
    Eventuell Anlage Unterhalt für den Zeitraum Ende Studium Beginn Arbeitsaufnahme

    Gruß FIGUL

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  • Theophilus
    antwortet
    AW: Unterschied Beschäftigungsverhältnis / Erwerbstätigkeit

    KG habe ich bis zum 1.6. bekommen - Unterhalt bis zum 1.8. gezahlt

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Unterschied Beschäftigungsverhältnis / Erwerbstätigkeit

    Zitat von Theophilus Beitrag anzeigen
    Hallo FIGUL,
    danke für die schnelle Antwort. Wie ist aber dann der Punkt "4 - Angaben zur Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes" zu verstehen?
    Ich habe es jetzt endlich ohne Fehlermeldungen hinbekommen:
    Studium abgeschlossen: Ja, Erwerbstätigkeit: Ja, gerinfügige Besch.:Nein
    andere Erwerbstätigkeiten: Ja Erwerbszeitraum: 20.08.-31.12.
    wöchentliche Arbeitszeit: 40 std.

    Ist das dann verkehrt?
    Hallo,

    natürlich ist das verkehrt habe ich doch geschrieben.
    Dein Sohn hat doch das Studium abgeschlossen
    Dein Sohn hat doch ein Arbeitsverhältnis am 1.8. aufgenommen
    Die Zeit gehört nicht in die Anlage Kind
    Wie lange hast du KG bekommen

    Gruß FIGUL

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  • Theophilus
    antwortet
    AW: Unterschied Beschäftigungsverhältnis / Erwerbstätigkeit

    Hallo FIGUL,
    danke für die schnelle Antwort. Wie ist aber dann der Punkt "4 - Angaben zur Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes" zu verstehen?
    Ich habe es jetzt endlich ohne Fehlermeldungen hinbekommen:
    Studium abgeschlossen: Ja, Erwerbstätigkeit: Ja, gerinfügige Besch.:Nein
    andere Erwerbstätigkeiten: Ja Erwerbszeitraum: 20.08.-31.12.
    wöchentliche Arbeitszeit: 40 std.

    Ist das dann verkehrt?

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Unterschied Beschäftigungsverhältnis / Erwerbstätigkeit

    Zitat von Theophilus Beitrag anzeigen
    Moin, moin,
    was ist der Unterschied zwischen einem Beschäftigungsverhältnis und einer Erwerbstätigkeit?
    Ist mit ersterem nur geringfügig gemeint?
    Mein Sohn hat bis zum 1.6.2018 studiert und arbeitet seit dem 20.08. voll.
    Wo muss ich das jetzt eintragen?

    herzliche Grüße
    Theo
    Hallo,

    für den Zeitraum in dem du für das Kind KG bekommen hast füllst du die Anlage Kind aus.
    die restliche Zeit gehört in die Steuererklärung des Sohnes und hat mit deiner Steuererklärung nichts zu tun

    Gruß FIGUL

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  • Unterschied Beschäftigungsverhältnis / Erwerbstätigkeit

    Moin, moin,
    was ist der Unterschied zwischen einem Beschäftigungsverhältnis und einer Erwerbstätigkeit?
    Ist mit ersterem nur geringfügig gemeint?
    Mein Sohn hat bis zum 1.6.2018 studiert und arbeitet seit dem 20.08. voll.
    Wo muss ich das jetzt eintragen?

    herzliche Grüße
    Theo
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