AW: Systemfehler?
Das weiß ich nicht, ob das Sinn macht. Erhaltungsaufwendungen am Gebäude lässt in der Regel die Eigentümergemeinschaft durchführen, darum kümmert sich dann der Verwalter.
Die erscheinen dann in der Abrechnung. Daneben kann es Erhaltungsaufwendungen innerhalb der Eigentumswohnung geben, die der Eigentümer als Vermieter selbst in Auftrag gibt.
Die tauchen in einer Verwalterabrechnung natürlich nicht auf.
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AW: Systemfehler?
Danke, Charly, für Deine Geduld mit mir. Ich glaube, mein Problem liegt ganz woanders, habe da gerade so eine "Erleuchtung". Die "voll abzuziehende Erhaltungsaufwenden......" können ja einzelne Rechnungen sein, die stehen gar nicht in der Abrechnung vom Verwalter, oder? Ich versuche gerade nur, die Steuererklärung 2017 zu verstehen. Also mach ich mich mal auf die Suche nach Rechnungen. Macht das Sinn?
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AW: Systemfehler?
Dass Überschüsse bei Vermietungseinkünften jährlichen Schwankungen unterliegen, ist doch völlig normal.
Am Vorjahr kann man sich eigentlich nur bei Werten wie der AfA oder auch der Grundsteuer orientieren, die sich nicht oder nur sehr selten ändern.
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AW: Systemfehler?
Lies einfach mal den Erläuterungstext über der Zeile 46 der Anlage V!Angehängte Dateien
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AW: Systemfehler?
Ok, danke. Eigentlich logisch. Aber ich dachte, wenn das Haus gepflegt wird, dient das auch dem Erhalt. Hm. ist meine erste Steuererklärung, sorry
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AW: Systemfehler?
Zitat von Daya Beitrag anzeigenSind das Erhaltungsaufwände: Hausreinigung, Straßenreinigung, Winterdienst + Kleinreparaturen?
Erhaltungsaufwendungen sind, wie schon der Name sagt, Aufwendungen, die dem Erhalt der Mietsache
dienen
Dazu gehören ganz sicher nicht Straßenreinigung, Winterdienst, Hausreinigung
Gruß FIGUL
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AW: Systemfehler?
Sind das Erhaltungsaufwände: Hausreinigung, Straßenreinigung, Winterdienst + Kleinreparaturen?
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AW: Systemfehler?
kannst Du mir bitte sagen, was bei "voll abzuziehende Erhaltungsaufwendungen" die abzugsfähigen Werbungskosten sind, bitte.
Da wird nur die Spalte ganz rechts befüllt. Ist ein Objekt teilweise eigengenutzt, muss man aufteilen, entweder direkt oder verhältnismäßig (ausgehend von den Wohnflächen) nach Prozent.
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Zitat von Daya Beitrag anzeigen... was bei "voll abzuziehende Erhaltungsaufwendungen" die abzugsfähigen Werbungskosten sind
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AW: Systemfehler?
stimmt ! Das war der Fehler. Dankeschön. Ich mache die Steuererklärung das erste Mal. Und wenn Du schon da bist, kannst Du mir bitte sagen, was bei "voll abzuziehende Erhaltungsaufwendungen" die abzugsfähigen Werbungskosten sind, bitte.
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Hast du vielleicht in Zeile 8 Kennzahl 56 (ganz rechte Spalte) zusätzlich 0 m² eingetragen?
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Systemfehler?
Guten Abend,
bei Vermietung und Verpachtung habe ich "wird als Ferienwohnung genutzt" mit "Nein" angegeben. Es kommt nun eine Fehlermeldung, ich hätte "Ferienwohnung" angegeben und soll nun weitere Daten eintragen. Was mache ich falsch?
Danke und Gruß
DayaStichworte: -
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