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Fragen: Ich bin Selbstandig - Musiker (Konzercellist)

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Fragen: Ich bin Selbstandig - Musiker (Konzercellist)

    Wie kennen die Höhe deiner Gagen für ein gesamtes Jahr nicht und wir wissen auch nicht, wer der Träger des Orchesters oder Ensembles ist,

    mit dem du auftrittst. Deshalb können wir zum Thema Kleinunternehmer auch nichts sagen.

    Reisekosten gehören in den Zeilen 40, 54 und 60 der EÜR erklärt.

    Dein Krankenversicherungsbeiträge gehören nicht in die EÜR, sondern in die Anlage Vorsorgeaufwand zur Einkommensteuererklärung.

    Steuerfreie Stipendien gehören nicht in die Steuererklärung.

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  • Roger93
    antwortet
    AW: Fragen: Ich bin Selbstandig - Musiker (Konzercellist)

    Zitat von korsika Beitrag anzeigen
    Ja.



    Ja und Ihren Beruf Musiker angeben.



    Wie kann das sein? Sie tragen in der EÜR die Gesamtsumme der Einnahmen aus den Konzerten ein.



    In der Anlage EÜR tragen Sie nicht nur die Einnahmen aus der Tätigkeit als Musiker sondern auch die damit zusammenhängenden Ausgaben ein und ermitteltn das steuerliche Ergebnis aus der Tätigkeit als Musiker.
    Die Anlage EÜR wird eigenständig an das Finanzamt elektronisch übermittelt. Danebern müssen Sie noch die Einkommensteuererklärung mit den entsprechenden Anlagen - in die auch das in der EÜR ermittelte Ergebnis einzutragen ist - übermitteln.

    Die Anlage N Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit ist für Arbeitnehmer gedacht.


    Vielen Dank für Ihre Antwort korsika!!


    Noch einige Fragen:
    - 4. Als Musiker der Konzerten spielt, bin ich Unternehmer?
    Falls ja:
    - 5. Im "Umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer" soll ich die gesamtsumme der Einnahmen aus den Konzerten eintragen, oder?
    - 6.Im "Umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer" gibt 2 Optionen: 1-Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer (nach § 19 Absatz 1 UStG) und 2- davon nicht steuerbare Umsätze sowie Umsätze nach § 19 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 UStG (weiter ab Zeile 17). Ich soll die erste für die Konzerte benutzen, richtig? Ich weiss nicht, ob die 2. für mich ist.

    - 7. Ich habe Stipendien bekommen. Obwohl die steuerfrei sind, soll ich die irgendwo eintragen? Wenn ja, genau wo?

    - 8. Soll ich Krankenversicherung in "Beiträge, Gebühren, Abgaben und Versicherungen (ohne solche für Gebäude und Kraftfahrzeuge)" oder in "Ausgaben für eigenes Personal (zum Beispiel Gehälter, Löhne und Versicherungsbeiträge)" eintragen?

    - 9. "Fortbildungskosten (ohne Reisekosten)": Kann ich die Übernachtung dazu eintragen? Kann ich diese Reisekosten irgendwoanders eintragen?

    - 10. Gibt viele Ausgaben die ich nicht weiss wo kann ich die eintragen: Fachliteratur (Bücher, CD, Zeitschriften...), Diverses Material (Noten, Cello-Saiten, Notenständer...), Instandhaltungskosten (Bogenbezug, Cello Reparatur...), Arbeistmittel (Kopierkosten, Druckerpatronen, Papier...).


    Danke schön

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    AW: Fragen: Ich bin Selbstandig - Musiker (Konzercellist)

    Zitat von Roger93 Beitrag anzeigen
    Hallo ihr lieben,

    Ich bin Musiker: Konzertcellist. Mein Einkommen ist nur von Konzerten.
    Es ist meine erste Steuererklaerung und ich komme aus Spanien, deswegen brauche ich Hilfe

    Hier einige Fragen:

    1. Ist es richtig, dass ich die Ausgaben meines Berufes in EÜR eintragen soll?
    Ja.

    Zitat von Roger93 Beitrag anzeigen
    Falls ja: 2. EÜR Ausfuellung:
    - 2.1. Was soll ich beim Rechtsform des Betriebes ausfuellen? Eingehoeriger der freien Berufe?
    Ja und Ihren Beruf Musiker angeben.

    - 2.2. Was soll ich in Betriebseinnahmen ausfullen? Mein Einkommt ist nur von Konzerten und viele sind nicht steuerpflichtig weil ich noch Student bin.
    Wie kann das sein? Sie tragen in der EÜR die Gesamtsumme der Einnahmen aus den Konzerten ein.

    3. Als Selbstandig kann ich Werbungkosten in Anlage N ausfuellen?
    In der Anlage EÜR tragen Sie nicht nur die Einnahmen aus der Tätigkeit als Musiker sondern auch die damit zusammenhängenden Ausgaben ein und ermitteltn das steuerliche Ergebnis aus der Tätigkeit als Musiker.
    Die Anlage EÜR wird eigenständig an das Finanzamt elektronisch übermittelt. Danebern müssen Sie noch die Einkommensteuererklärung mit den entsprechenden Anlagen - in die auch das in der EÜR ermittelte Ergebnis einzutragen ist - übermitteln.

    Die Anlage N Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit ist für Arbeitnehmer gedacht.
    Zuletzt geändert von ; 20.07.2019, 06:53.

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  • Roger93
    hat ein Thema erstellt Fragen: Ich bin Selbstandig - Musiker (Konzercellist).

    Fragen: Ich bin Selbstandig - Musiker (Konzercellist)

    Hallo ihr lieben,

    Ich bin Musiker: Konzertcellist. Mein Einkommen ist nur von Konzerten.
    Es ist meine erste Steuererklaerung und ich komme aus Spanien, deswegen brauche ich Hilfe

    Hier einige Fragen:

    1. Ist es richtig, dass ich die Ausgaben meines Berufes in "EUR" eintragen soll?

    Falls ja: 2. EUR Ausfuellung:
    - 2.1. Was soll ich beim "Rechtsform des Betriebes" ausfuellen? "Eingehoeriger der freien Berufe"?
    - 2.2. Was soll ich in Betriebseinnahmen ausfullen? Mein Einkommt ist nur von Konzerten und viele sind nicht steuerpflichtig weil ich noch Student bin.

    3. Als Selbstandig kann ich Werbungkosten in Anlage N ausfuellen?

    Danke schoen!

    Mit freundlichen Gruessen,
    Roger
    www.rogermorelloros.com/de/
    Zuletzt geändert von Roger93; 20.07.2019, 01:39.
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