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Zitat von Roger93 Beitrag anzeigenVielen Dank für alle Antworten!
Eine kleine Frage:
Wo kann ich die Reisekosten von der Zeile "EÜR: Fortbildungskosten (ohne Reisekosten)" eintragen?
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Vielen Dank für alle Antworten!
Eine kleine Frage:
Wo kann ich die Reisekosten von der Zeile "EÜR: Fortbildungskosten (ohne Reisekosten)" eintragen?
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Zitat von Roger93 Beitrag anzeigenWahrscheinlich ja :P, aber wenn ich diese letzte Fragen lösen kann, dann brauche ich dieses Jahr kein.
12. Einkünfte im Ausland: Mit jedem der genannten Länder gibt es ein DBA und die Vereinbarungen zur Besteuerung von Gagen sind ja nicht unbedingt identisch.
Da müssten wir für dich eine Menge Recherchearbeit leisten. Dann erst können auch die Fragen 13 und 14 beantwortet werden.
15. Wenn solche Ausgaben betrieblich veranlasst sind, kannst du diese Anlagegüter absetzen.
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Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigenDu brauchst einen Steuerberater!
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Du brauchst einen Steuerberater!
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Mehr Fragen:
12. Anlage AUS - Steuerpflichtige ausländische Einkünfte: Ich habe Konzerte in Spanien (wo ich Steuern für jedes Konzert bezahlen musste), Irland und Niederlande. Die Frage ist welche Zeile soll ich ausfüllen. Ich würde einfach die 5., 7. und 12. sagen. Wäre es richtig?
13. Soll ich der Gewinn von Auslage S mit ausländischen Einkünfte eintragen oder nicht? Einfach in der Auslage EÜR wie die Ausgaben von Inland?
14. Wo kann ich die Ausgaben von ausländische Einkünfte (Übernachtung, Reisen, Verpflechtung) eintragen? Einfach in der Auslage EÜR wie die Ausgaben von Inland?
15. Kann ich als Künstler eine Videokamera und ein Computer abziehen? Falls ja, in welcher Zeile?
Danke schön!!Zuletzt geändert von Roger93; 20.07.2019, 20:14.
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenFür Fachliteratur zur Fortbildung passt die Zeile 41, für die Instrumentenversicherung die Zeile 44 der EÜR.
Alle Betriebsausgaben, die nicht speziell in eine der Zeilen 23 bis 50 bzw. 52 bis 63 gehören, erklärst du in der Zeile 51 der EÜR.
Die AfA für dein Cello musst du im Anlagenverzeichnis (Teil 2) erfassen, die lässt sich nicht direkt eintragen.Zuletzt geändert von Roger93; 20.07.2019, 19:35.
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Für Fachliteratur zur Fortbildung passt die Zeile 41, für die Instrumentenversicherung die Zeile 44 der EÜR.
Alle Betriebsausgaben, die nicht speziell in eine der Zeilen 23 bis 50 bzw. 52 bis 63 gehören, erklärst du in der Zeile 51 der EÜR.
Die AfA für dein Cello musst du im Anlagenverzeichnis (Teil 2) erfassen, die lässt sich nicht direkt eintragen.
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Noch ein Paar Fragen bitte:
11. Gibt viele Ausgaben die ich nicht weiss wo ich die eintragen kann:
- Fachliteratur (Bücher, CD, Zeitschriften...)
- Diverses Material (Noten, Cello-Saiten, Notenständer...)
- Instandhaltungskosten (Bogenbezug, Cello Reparatur...)
- Arbeistmittel (Kopierkosten, Druckerpatronen, Papier...)
- Ausgabe von der Versicherung meines Instruments. Vielleicht hier?: EÜR, Zeile 44: "Beiträge, Gebühren, Abgaben und Versicherungen (ohne solche für Gebäude und Kraftfahrzeuge)"
12. Anlage AUS - Steuerpflichtige ausländische Einkünfte: Ich habe Konzerte in Spanien (wo ich Steuern für jedes Konzert bezahlen musste), Irland und Niederlande. Die Frage ist welche Zeile soll ich ausfüllen. Ich würde einfach die 5., 7. und 12. sagen. Wäre es richtig?Zuletzt geändert von Roger93; 20.07.2019, 18:55.
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Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigenNein! Die Anlage Vorsorgeaufwand ist die Anlage Vorsorgeaufwand. Die Anlage N ist die Anlage N.
Wo kann ich die Ausgabe von der Versicherung meines Instruments eintragen? Vielleicht hier?: EÜR Zeile 44 "Beiträge, Gebühren, Abgaben und Versicherungen (ohne solche für Gebäude und Kraftfahrzeuge)"Zuletzt geändert von Roger93; 20.07.2019, 17:43.
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Die Höhe von 2017: 6000€ und von 2018: 10100€
Du musst auf eventuellen Honorarrechnungen angeben, dass gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird.
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Zitat von Roger93 Beitrag anzeigenDie Anlage "Vorsorgeaufwand" ist die Anlage N
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenWie kennen die Höhe deiner Gagen für ein gesamtes Jahr nicht und wir wissen auch nicht, wer der Träger des Orchesters oder Ensembles ist,
mit dem du auftrittst. Deshalb können wir zum Thema Kleinunternehmer auch nichts sagen.
Reisekosten gehören in den Zeilen 40, 54 und 60 der EÜR erklärt.
Dein Krankenversicherungsbeiträge gehören nicht in die EÜR, sondern in die Anlage Vorsorgeaufwand zur Einkommensteuererklärung.
Steuerfreie Stipendien gehören nicht in die Steuererklärung.
Vielen Dank für Ihre Antwort Charlie24!
Ich spiele in keinem Orchester oder Ensemble mit Träger. Die Konzerten sind alle als Solist oder Kammermusik mit einigen Partner (niemand ist Träger und jeder bekommt sein eigenes Honorar).
Die Höhe von 2017: 6000€ und von 2018: 10100€
Die Anlage "Vorsorgeaufwand" ist die Anlage N und ist nicht für Selbständiger, oder? Kann ich trotzdem diese Anlage benutzen?
Danke!
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Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
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Zitat von Roger93 Beitrag anzeigenAls Musiker der Konzerten spielt, bin ich Unternehmer?Zitat von § 2 Umsatzsteuergesetz Beitrag anzeigenUnternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt
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