???? Jetzt sieht es bei mir auch so aus. Bevor ich die Zusatzleistungen gelöscht und dann wieder eingetragen habe, war das nicht so. Ich habe extra in dem PDF-Dokument nach "Progress" gesucht.
Gruß jopi
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Einkommensersatzleistungen in Berechnung nicht berücksichtigt?
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Ich habe eine Info in der Berechnung erwartet, so wie Charlie24 beschrieben hat. Leider ist dem nicht so.
Ber_Prog.JPG
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Hallo,
FIGUL hat recht. Mit Ersatzleistungen beträgt der Steuersatz 20,75 % und ohne 16,10 %.
Ich habe eine Info in der Berechnung erwartet, so wie Charlie24 beschrieben hat. Leider ist dem nicht so.
Vielen Dank euch zweien und ich wünsche noch einen schönen Abend.
Viele Grüße jopi
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Hallo,
die Ersatzleistungen sind im Prozentsatz des Progressionsvorbehalt enthalten.
Das erkennst du am höheren Steuersatz.
Den normalen Steuersatz siehst du wenn du die Ersatzleistungen raus nimmst und eine Berechnung durchführst.
Gruß FIGUL
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Hallo, vielen Dank für deine schnelle Antwort. Das steht leider nicht in meiner Berechnung.
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Das kannst du daran erkennen, dass in der Steuerberechnung steht: Zu versteuern mit Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG
und dort ein Prozentwert angegeben ist.
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Einkommensersatzleistungen in Berechnung nicht berücksichtigt?
Guten Abend,
2019 habe ich Einkommensersatzleistungen erhalten und diese im Hauptvordruck unter Punkt 38 eingetragen. Bei der Berechnung werden diese nicht aufgeführt.
Wurden die Ersatzleistungen im Rahmen des Progressionsvorbehalt berücksichtigt und wenn ja, woran kann ich das erkennen?
Zur Info: ElsterFormular Version 21.2
Vielen Dank für Eure Hilfe
jopiStichworte: -
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