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Kopieren kann ich sie auch nicht, nur ab 2018 oder früher.
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Aber ich habe Sie doch gesendet.
Und die Daten sind nicht mehr editierbar.
Kopieren kann ich sie auch nicht, nur ab 2018 oder früher.
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Zitat von skrebnov4691 Beitrag anzeigenSollte ich eine neue Erklärung erstellen und dem Finanzamt eine Mail schreiben, dass ich noch einen Nachtrag habe?
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Ich bin Eigentümer und kann doch 1200 Euro, max 20 % der Kosten (Lohnkosten, FAHRTKOSTEN) jährlich ABSETZEN?
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Sollte ich eine neue Erklärung erstellen und dem Finanzamt eine Mail schreiben, dass ich noch einen Nachtrag habe?
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Renovierungskosten haben ja in der Steuererklärung nichts zu suchen, außer es geht um Vermietung, gewerbliche Nutzung oder Haushaltsnahe Dienstleistungen.
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Der Hauptvordruck hat nur noch 2 Seiten. Meinst Du die Zeilen, die jetzt in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen stehen?
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Oder soll ich alles nochmal kopieren und die neuen Daten mit einfügen ?
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Es steht aber, das die Daten nicht mehr editierbar sind.
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Ich benötige dazu den Hauptvordruck Seite 3 (Renovierungskosten), kann ihn aber nicht installieren.
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Dann ist die Erklärung ja sowieso noch nicht abgegeben worden. Also, einfach nochmal mit den richtigen Zahlen übermitteln und die komprimierte Erklärung der richtigen Übermittlung unterschrieben ans Finanzamt.
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Ja, das ist möglich.
Äh, wann hast Du denn die Erklärung übermittelt? Mit oder ohne Authentifizierung?
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