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EÜR - Eintrag Tätigkeit für gemeinnützigen Verein
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Dann muss ich das doch in der EÜR in Zeile 91 eintragen, richtig?!
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Es ist eine nebenberufliche Tätigkeit und der Umsatz war höher als EUR 720,-. Dann muss ich das doch
in der EÜR in Zeile 91 eintragen, richtig?!
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Die steuerfreie Ehrenamtspauschale ist 2019 in die Zeile 91 der EÜR einzutragen und zwar ohne Vorzeichen.
Der Eintrag bei der Umsatzsteuer und der Anlage S zur Einkommensteuererklärung ist dann wieder ein eigenes Thema.
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Das wird so nirgends gestanden haben, denn "zu versteuernder Umsatz" weißt auf die Umsatzsteuer hin und da gibt es keine derartige Regelung. Es gibt eine bei der Einkommensteuer, aber dafür müsste das eine nebenberufliche Tätigkeit sein und natürlich könntest Du bei einem Umsatz mit diesem Verein von z.B. 500 € nicht 720 € abziehen (§ 3 Nr. 26a EStG). Ist die Frage damit erledigt oder noch relevant ?
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EÜR - Eintrag Tätigkeit für gemeinnützigen Verein
Guten Morgen,
ich habe gelesen, dass ich meinen zu versteuernden Umsatz um EUR 720,- mindern kann,
wenn meine Tätigkeit für einen gemeinnützigen Verein war. Dem ist so.
Allerdings finde ich nicht die Zeile, wo ich diese Pauschale eintrage.
Kann mir jemand helfen?
Gruß
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