Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

EÜR - Eintrag Tätigkeit für gemeinnützigen Verein

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Steuerung
    antwortet
    Ja, das ist klar.
    Herzlichen Dank

    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    Dann muss ich das doch in der EÜR in Zeile 91 eintragen, richtig?!
    Aber nicht mehr als die 720,00 € ! Der Betriebsausgabenabzug ist in diesen Fällen eingeschränkt.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Steuerung
    antwortet
    Es ist eine nebenberufliche Tätigkeit und der Umsatz war höher als EUR 720,-. Dann muss ich das doch
    in der EÜR in Zeile 91 eintragen, richtig?!

    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    Die steuerfreie Ehrenamtspauschale ist 2019 in die Zeile 91 der EÜR einzutragen und zwar ohne Vorzeichen.

    Der Eintrag bei der Umsatzsteuer und der Anlage S zur Einkommensteuererklärung ist dann wieder ein eigenes Thema.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Picard777
    antwortet
    Das wird so nirgends gestanden haben, denn "zu versteuernder Umsatz" weißt auf die Umsatzsteuer hin und da gibt es keine derartige Regelung. Es gibt eine bei der Einkommensteuer, aber dafür müsste das eine nebenberufliche Tätigkeit sein und natürlich könntest Du bei einem Umsatz mit diesem Verein von z.B. 500 € nicht 720 € abziehen (§ 3 Nr. 26a EStG). Ist die Frage damit erledigt oder noch relevant ?

    Einen Kommentar schreiben:


  • Steuerung
    hat ein Thema erstellt EÜR - Eintrag Tätigkeit für gemeinnützigen Verein.

    EÜR - Eintrag Tätigkeit für gemeinnützigen Verein

    Guten Morgen,

    ich habe gelesen, dass ich meinen zu versteuernden Umsatz um EUR 720,- mindern kann,
    wenn meine Tätigkeit für einen gemeinnützigen Verein war. Dem ist so.
    Allerdings finde ich nicht die Zeile, wo ich diese Pauschale eintrage.
    Kann mir jemand helfen?

    Gruß
    Steuerung
Lädt...
X