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Als Rentner mit Honorartätigkeit Formular EÜR notwedig?

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Als Rentner mit Honorartätigkeit Formular EÜR notwedig?

    Mich erstaunt es zwar immer wieder, dass jemand 0,00 € Betriebsausgaben hat, aber was solls.

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  • ronark
    antwortet
    AW: Als Rentner mit Honorartätigkeit Formular EÜR notwedig?

    Wow. Das ging aber schnell. Danke erstmal.
    Ja. Guter Tipp. Ich werde das so in der Anlage S im Text für die Tätigkeit vermerken. Mal sehen was passiert.

    Nochmal danke und Grüße ronark

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: Als Rentner mit Honorartätigkeit Formular EÜR notwedig?

    theoretisch müssen schon zwei EÜR übermittelt werden. Wenn aber die Ausgaben tatsächlich Null sind, genügt es m. E., dies in der Anlage S zu vermerken, z B. mit "Honorartätigkeit, nur Einnahmen, keine Ausgaben".

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  • ronark
    hat ein Thema erstellt Als Rentner mit Honorartätigkeit Formular EÜR notwedig?.

    Als Rentner mit Honorartätigkeit Formular EÜR notwedig?

    Hallo,
    bin neu hier und habe eine Frage:
    Ich bin Rentner und übe eine lehrende Honorartätigkeit bei einer öffentlichen Verwaltung aus. Zusätzlich zur meiner Rentensteuererklärung gebe ich mein Honorar in der Anlage S an.
    Meine Frau ist nicht berufstätig und übt ebenfalls diese Honorartätigkeit aus. Auch für sie habe ich die Anlage S ausgefüllt. Wir sind zusammen veranlagt. Zusammen hatte wir in 2018 ca. 13000 € Honorar bekommen.
    Ist es dann zwingend notwendig auch das Formular EÜR mit zu übermitteln? Wir haben ja nur Einnahmen und keine Ausgaben.
    Und wenn ja: Muss das dann für jeden getrennt ausgefüllt werden?
    Wäre dankbar für Eure Hilfe.
    Grüße ronark.
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