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Ausgaben mit reverse charge in Umsatzsteuererklärung wo?

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Hier im Thread ging es nicht um die Umsatzsteuer-Voranmeldung, sondern um die Jahreserklärung.

    5. Von Juli bis Dezember betrug der Steuersatz 16 %. Soweit Du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist musst Du natürlich die Vorsteuerbeträge aus Leistungen im Sinne des § 13b auch eintragen.

    6. Wenn Du gewerbliche oder selbständige Einkünfte hast musst Du auch die EÜR abgeben.

    7. Jedenfalls musst Du für erhaltene 13b-Leistungen keine ZM machen.

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  • taubers
    antwortet
    Danke für alle Antworten soweit! Ja, bei mir ist die Thema EU-Ausland jetzt auch aktuell geworden.


    Kann hier bitte jemand bestätigen, ob ich von diesem Thread hier alles richtig verstanden habe:
    1. Also, es gibt Eingangsrechnung von EU-Ausland.
    2. Die Netto-Summe als Beispiel nehmen wir die EUR 100 für eine Dienstleistung im Ausland.
    3. Die Rechnung ist Reverse, bzw. 0%
    4. Die EUR 100 tragen wir in dem Feld mit Kennzahl 46 ein
    5. Jetzt kommt eine Frage: müssen wir wirklich jetzt noch die 19% (oder sind das jetzt 16%?) von EUR 100 zusätzlich noch in dem Feld mit Kennzahl 47 eintragen? Sobald ich in dem Feld 47 Steuersumme eintrage, wird später im Formular diese Steuerzahl zusammen mit dem Feld 36 Summiert und das sieht Finanzamt als meine Steuerlast die vom Konto abgezogen wird. Also, es ist etwas nicht richtig, weil diese Steuer aus dem 47 müsste nicht bei "Verbleibende Umsatzsteuer-Vorauszahlung" angezeigt werden. Oder verstehe ich was falsch?
    6. In welche Fälle soll ich die EÜR einreichen? Soll es bei jedem Fall eingereicht werden sobald ich eine Rechnung von EU Ausland bekomme?
    7. Habe ich richtig verstanden, dass die Zusammenfassende Meldung nur bei Ausgangsrechnungen ins Ausland (vierteljährig) ausgefüllt werden soll?


      Danke für Hilfe! Und - alles gute in dem Neuen Jahr! Ich hoffe es wird viel besser als der vorherige...das wünsche ich uns allen hier



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  • L. E. Fant
    antwortet
    Zeile 100 ist für das 'übrige Gemeinschaftsgebiet'.

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  • seb78
    antwortet
    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    In der Umsatzsteuererklärung ist das auf Seite 4 im Bereich H zu erklären. Bei der EÜR dürfte die Eintragung genauso erfolgen wie auch andere Ausgaben.
    Sorry, habe nochmal eine Frage, da ich das erstmalig mache: Ich brauche dann nur in Zeile 100 eintragen, richtig? Gilt diese Zeile für Rechnungen aus EU Ausland und auch z.B. USA?

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  • seb78
    antwortet
    Alles klar, danke

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Die tatsächlich an das Finanzamt bezahlte Umsatzsteuer gibst Du in Zeile 64 der EÜR an. In der EÜR werden Einnahmen und Ausgaben verglichen. Nicht bezahlte Ausgaben tauchen grundsätzlich mal dort nicht auf.

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  • seb78
    antwortet
    Vielleicht habe ich auch gerade eine Denkblockade...Bitte helft mir kurz weiter:

    Also ich habe z.B. eine Rechnung aus dem Ausland über 100 € mit reverse charge bekommen. Das heißt, ich habe 100 € vorangemeldet (Kennzahl 46), 19 € darauf Steuer angemeldet (Kennzahl 47). Gleichzeitig bekomme ich die 19 € zurück als Vorsteuerabzug (Kennzahl 67).

    Was muss ich jetzt wo in der EÜR eintragen? Wo die 100 €? Und wo die 19 €?

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  • seb78
    antwortet
    Aber ich habe noch nicht verstanden, wie ich das nun in der EÜR machen soll.

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  • seb78
    antwortet
    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    Es ist ja nicht jeder zum Vorsteuerabzug berechtigt.

    Ok, wenn Du die Steuer wirklich abgeführt hättest, dann könntest Du sie als Ausgabe erklären, zusammen mit der Summe Deiner anderen Umsatzsteuern.
    Ach so, ja ich bin vorsteuerabzugsberechtigt, hatte ich nicht dazu geschrieben.

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  • seb78
    antwortet
    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

    Das kann ich mir nicht vortstellen.



    Nein, nicht als Ausgabe. Als Vorsteuer.
    Erst mal danke für die Antworten. Ich verstehe aber gerade nicht: Wenn ich eine reverse charge Rechnung z.B. aus Irland bekomme, dann trage ich die Nettosumme bei der Voranmeldung unter Kennzahl 46 unter "Leistungsempfänger als Steuerschuldner" ein, bei Kennzahl 47 die Steuer darauf, also die anfallende USt. Oder?

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Es ist ja nicht jeder zum Vorsteuerabzug berechtigt.

    Ok, wenn Du die Steuer wirklich abgeführt hättest, dann könntest Du sie als Ausgabe erklären, zusammen mit der Summe Deiner anderen Umsatzsteuern.

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  • seb78
    antwortet
    ich dachte, es müsste in der EÜR ein entprechendes Feld für diese Sonderform der Besteuerung geben. Bei der USt-Voranmeldung gibt es das ja.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Zitat von seb78 Beitrag anzeigen
    Ich bezahle bei reverse charge ja die Umsatzsteuer
    Das kann ich mir nicht vortstellen.

    Zitat von seb78 Beitrag anzeigen
    und mache sie gleichzeitig geltend als Ausgabe
    Nein, nicht als Ausgabe. Als Vorsteuer.

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  • seb78
    antwortet
    Ok, für die USt-Erklärung habe ich das verstanden, aber noch nicht für die EÜR. Ich bezahle bei reverse charge ja die Umsatzsteuer und mache sie gleichzeitig geltend als Ausgabe, es ist am Ende ja eine Nullsumme.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    In der Umsatzsteuererklärung ist das auf Seite 4 im Bereich H zu erklären. Bei der EÜR dürfte die Eintragung genauso erfolgen wie auch andere Ausgaben.

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