Hier im Thread ging es nicht um die Umsatzsteuer-Voranmeldung, sondern um die Jahreserklärung.
5. Von Juli bis Dezember betrug der Steuersatz 16 %. Soweit Du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist musst Du natürlich die Vorsteuerbeträge aus Leistungen im Sinne des § 13b auch eintragen.
6. Wenn Du gewerbliche oder selbständige Einkünfte hast musst Du auch die EÜR abgeben.
7. Jedenfalls musst Du für erhaltene 13b-Leistungen keine ZM machen.
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Ausgaben mit reverse charge in Umsatzsteuererklärung wo?
Einklappen
X
-
Danke für alle Antworten soweit! Ja, bei mir ist die Thema EU-Ausland jetzt auch aktuell geworden.
Kann hier bitte jemand bestätigen, ob ich von diesem Thread hier alles richtig verstanden habe:- Also, es gibt Eingangsrechnung von EU-Ausland.
- Die Netto-Summe als Beispiel nehmen wir die EUR 100 für eine Dienstleistung im Ausland.
- Die Rechnung ist Reverse, bzw. 0%
- Die EUR 100 tragen wir in dem Feld mit Kennzahl 46 ein
- Jetzt kommt eine Frage: müssen wir wirklich jetzt noch die 19% (oder sind das jetzt 16%?) von EUR 100 zusätzlich noch in dem Feld mit Kennzahl 47 eintragen? Sobald ich in dem Feld 47 Steuersumme eintrage, wird später im Formular diese Steuerzahl zusammen mit dem Feld 36 Summiert und das sieht Finanzamt als meine Steuerlast die vom Konto abgezogen wird. Also, es ist etwas nicht richtig, weil diese Steuer aus dem 47 müsste nicht bei "Verbleibende Umsatzsteuer-Vorauszahlung" angezeigt werden. Oder verstehe ich was falsch?
- In welche Fälle soll ich die EÜR einreichen? Soll es bei jedem Fall eingereicht werden sobald ich eine Rechnung von EU Ausland bekomme?
- Habe ich richtig verstanden, dass die Zusammenfassende Meldung nur bei Ausgangsrechnungen ins Ausland (vierteljährig) ausgefüllt werden soll?
Danke für Hilfe! Und - alles gute in dem Neuen Jahr! Ich hoffe es wird viel besser als der vorherige...das wünsche ich uns allen hier
Einen Kommentar schreiben:
-
Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigenIn der Umsatzsteuererklärung ist das auf Seite 4 im Bereich H zu erklären. Bei der EÜR dürfte die Eintragung genauso erfolgen wie auch andere Ausgaben.
Einen Kommentar schreiben:
-
Die tatsächlich an das Finanzamt bezahlte Umsatzsteuer gibst Du in Zeile 64 der EÜR an. In der EÜR werden Einnahmen und Ausgaben verglichen. Nicht bezahlte Ausgaben tauchen grundsätzlich mal dort nicht auf.
Einen Kommentar schreiben:
-
Vielleicht habe ich auch gerade eine Denkblockade...Bitte helft mir kurz weiter:
Also ich habe z.B. eine Rechnung aus dem Ausland über 100 € mit reverse charge bekommen. Das heißt, ich habe 100 € vorangemeldet (Kennzahl 46), 19 € darauf Steuer angemeldet (Kennzahl 47). Gleichzeitig bekomme ich die 19 € zurück als Vorsteuerabzug (Kennzahl 67).
Was muss ich jetzt wo in der EÜR eintragen? Wo die 100 €? Und wo die 19 €?
Einen Kommentar schreiben:
-
Aber ich habe noch nicht verstanden, wie ich das nun in der EÜR machen soll.
Einen Kommentar schreiben:
-
Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigenEs ist ja nicht jeder zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Ok, wenn Du die Steuer wirklich abgeführt hättest, dann könntest Du sie als Ausgabe erklären, zusammen mit der Summe Deiner anderen Umsatzsteuern.
Einen Kommentar schreiben:
-
Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
Das kann ich mir nicht vortstellen.
Nein, nicht als Ausgabe. Als Vorsteuer.
Einen Kommentar schreiben:
-
Es ist ja nicht jeder zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Ok, wenn Du die Steuer wirklich abgeführt hättest, dann könntest Du sie als Ausgabe erklären, zusammen mit der Summe Deiner anderen Umsatzsteuern.
Einen Kommentar schreiben:
-
ich dachte, es müsste in der EÜR ein entprechendes Feld für diese Sonderform der Besteuerung geben. Bei der USt-Voranmeldung gibt es das ja.
Einen Kommentar schreiben:
-
Zitat von seb78 Beitrag anzeigenIch bezahle bei reverse charge ja die Umsatzsteuer
Zitat von seb78 Beitrag anzeigenund mache sie gleichzeitig geltend als Ausgabe
Einen Kommentar schreiben:
-
Ok, für die USt-Erklärung habe ich das verstanden, aber noch nicht für die EÜR. Ich bezahle bei reverse charge ja die Umsatzsteuer und mache sie gleichzeitig geltend als Ausgabe, es ist am Ende ja eine Nullsumme.
Einen Kommentar schreiben:
-
In der Umsatzsteuererklärung ist das auf Seite 4 im Bereich H zu erklären. Bei der EÜR dürfte die Eintragung genauso erfolgen wie auch andere Ausgaben.
Einen Kommentar schreiben:
Einen Kommentar schreiben: