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    Mini Job

    Wo kann ich Einkünfte aus einer geringfügigen Beschäftigung angeben ?

    #2
    Wenn diese geringfügige Beschäftigung pauschal besteuert wurde, gehört sie nicht in die Steuererklärung, ansonsten sollten sich die entsprechenden Daten der Beschäftigung auf einer Lohnsteuerbescheinigung (bzw. bei Beschäftigung im privaten Haushalt auf einer Lohnsteuerkarte) wiederfinden lassen. Damit werden sie ganz normal auf der Anlage N in die Lohnsteuerbescheinigung übernommen.

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      #3
      AW: Mini Job

      schön, nun hat aber das finanzamt trotzdem den lohn aus meinem minijob voll dem steuerpflichtigen lohn zugeschlagen.
      hatte mit erstattung gerechnet und die gibt es ja wohl ohne den bereits pauschal versteuerten lohn auch.
      wie geht das, meldet die knappschaft bahn see(minijobzentrale) automatisch und wie gehe ich nun vor?

      mfg frank

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        #4
        AW: Mini Job

        Hallo Frank,

        wenn wirklich nicht auf Steuerkarte abgerechnet wurde (auch nicht auf Steuerklasse 6, bitte einmal in die Lohnabrechnungen schauen), dann dürfte das nicht rechtens sein. Ein Minijob unterliegt auch ausdrücklich NICHT dem Progressionsvorbehalt.

        Antrag auf Änderung stellen / Einspruch einlegen.

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Mini Job

          nein, auch nicht die 6. meine steuerkarte ist/war nur beim hauptarbeitgeber bei dem ich in atz im blockmodell bin. das mit dem aufstockungsbetrag und der progression ist ja richtig berücksichtigt.
          kann es sein dass der minijobarbeitgeber was falsch gemeldet hat? denn den verdienst hatte ja die knappschaft offensichtlich und damit das finanzamt.

          mfg frank

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            #6
            AW: Mini Job

            Hallo Frank,

            auch ohne Steuerkarte kann (oder muss sogar) der Arbeitgeber auf Steuerklasse 6 abrechnen; das sollte dann aber auch aus der Lohnabrechnung ersichtlich sein.

            Natürlich kann der Fehler beim Arbeitgeber liegen, vielleicht fragst du dort einmal nach.

            Das Finanzamt zumindest muss begründen, wenn von der Erklärung abgewichen wird (steht denn in den Erläuterungen zum Bescheid nichts darüber?). Ein automatisches hinzufügen von Daten Dritter (hier die Knappschaft) darf eigentlich nicht sein.

            Und wie gesagt, Antrag auf Änderung stellen oder Einspruch einlegen.

            MfG Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Mini Job

              was der ag lohnmeldetechnisch richtig oder falsch macht kann und werde ich nicht beurteilen.
              im kopf der lohnblätter hat er lsk 4 vermerkt, wie auf meiner karte beim haupt-ag.
              wörtliche erklärung im bescheid: "Der Arbeitslohn, die einbehaltene Lohn- und Lohnkirchensteuer, der
              einbehaltene Solidaritätszuschlag und/oder die Sozialversicherungsbeiträge
              wurden entsprechend den vom Arbeitgeber übermittelten Daten bzw. den
              Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte/Besonderen Lohnsteuerbescheinigung
              angesetzt."
              besteht die möglichkeit dass mir der ag versucht die lohnsteuer aufzudrücken und seine steuerpflicht zu umgehen?

              danke stefan und mfg frank

              ps. besondere lohnsteuerbescheinigung? habe ich nicht.
              Zuletzt geändert von feelgood; 28.03.2010, 16:56.

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                #8
                AW: Mini Job

                Hallo feelgood,

                bist du sicher, dass mit den zitierten Erläuterungen im Bescheid dein Nebenjob (und nicht der Hauptjob) gemeint war?
                Wenn ja, dann deutet einiges daraufhin, dass der Arbeitgeber es als ganz normale Beschäftigung abgerechnet hat und auch eine Lohnsteuerbescheinigung erstellt (und an das Finanzamt übertragen) hat, dir jedoch nicht ausgehändigt hat (alles sehr seltsam). Das Finanzamt ist dann vermutlich davon ausgegangen, dass nur DU vergessen hast, diese Bescheinigung anzugeben.

                Ich würde wirklich mit dem Arbeitgeber sprechen, insbesondere sollte er darlegen, wie er ohne Steuerkarte auf Steuerklasse 4 abrechnen kann.

                >>>besteht die möglichkeit dass mir der ag versucht die lohnsteuer aufzudrücken und seine steuerpflicht zu umgehen?
                Die Pauschalsteuer (sind allerdings nur 2%) darf umgelegt werden. Im Zweifel kommt es darauf an, was arbeitsvertraglich vereinbart wurde. Und ob es sich überhaupt um einen richtigen Minijob handelt.

                Oder reden wir über die Gleitzone (401-800 Euro)? Aber auch dort geht es ohne Steuerkarte nur mit Steuerklasse 6.

                MfG Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  AW: Mini Job

                  es ist ein unbefristeter minijob. der ag hat auch schon mit der aufstockung der rentenbeiträge mist gebaut(wollten beide seiten nicht lt.vertrag und hat er trotzdem abgeführt). wurde dann zurück gerechnet. ich habe nicht viel vertrauen in die fähigkeiten der buchhaltung...
                  na jedenfalls knapp 800€ zu meinen ungunsten geht garnicht. ich kümmer mich.

                  mfg frank

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                    #10
                    AW: Mini Job

                    aufstockung der rentenbeitraege gibt es imho doch auch nur in der gleitzone?
                    wäre also wirklich mal zu klären, ob es nun um einen pauschalbesteuerten 400-euro job geht, oder einen job in der gleitzone 401-800 euro.

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                      #11
                      AW: Mini Job

                      nein, verzicht auf versicherungsfreiheit gilt für minijobs und muß schriftlich erklärt werden.

                      zitat minijobzentrale: "Geringfügig entlohnte Beschäftigte haben die Möglichkeit, durch die Zahlung relativ niedriger eigener Beiträge vollwertige Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung zu erwerben (Aufstockung). Hierfür muss der Arbeitnehmer schriftlich auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung verzichten und erklärt sich damit bereit, den Pauschalbeitrag des Arbeitgebers zur Rentenversicherung in Höhe von 15 Prozent (bzw. von 5 Prozent bei Privathaushalten) auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag von derzeit 19,9 Prozent aufzustocken.

                      Der Arbeitnehmer hat somit eine Differenz von zur Zeit 4,9 Prozent bzw. 14,9 Prozent selbst zu tragen."

                      mfg frank
                      Zuletzt geändert von feelgood; 28.03.2010, 18:54.

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                        #12
                        AW: Mini Job

                        wieder was gelernt...

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