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  • CVB100
    antwortet
    Habe jetzt nochmals das Formular gelöscht und neu mit aufgenommen. Anschließend Feld für Feld die Eingaben gemacht und dann jeweils die Prüfung durchgeführt. Anfänglich waren logischerweise noch Hinweise auf fehlende Angaben, aber dann nach der 2. Seite war alles OK. Keine weiteren Angaben erforderlich. Vielleicht war doch noch irgendwo ein "alter" Wert gestanden. Auf jeden Fall ging jetzt alles durch.
    Besten Dank an die guten Hinweise :-)
    VG

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  • CVB100
    antwortet
    Sehr seltsames Verhalten von Elster. Habe den Hinweis von Charlie24 befolgt, es kommt aber die gleiche Fehlermeldung. Wenn ich aber irgend etwas in Abschnitt 11 eintrage und einen Betrag von 1 EUR angebe, dann läuft die Prüfung fehlerfrei durch.

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  • Charlie24
    antwortet
    Zitat von CVB100 Beitrag anzeigen
    Auch in diesen Abschnitten sind keinerlei Angaben eingetragen (wie auch seit vielen Jahren zuvor).
    Dann würde ich die Anlage Kind entfernen, anschließend speichern, dann erneut hinzufügen und neu ausfüllen.

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  • CVB100
    antwortet
    Auch in diesen Abschnitten sind keinerlei Angaben eingetragen (wie auch seit vielen Jahren zuvor).

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  • Charlie24
    antwortet
    Nein, keinerlei Eingaben gemacht, alle Felder in dem Abschnitt 11 sind leer.
    Der Abschnitt umfasst die Zeilen 73 bis 79 der Anlage Kind, zumeist liegt es an Einträgen in den Zeilen 75 bis 77.

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  • CVB100
    antwortet
    Nein, keinerlei Eingaben gemacht, alle Felder in dem Abschnitt 11 sind leer.

    Hier der Fehlertext: "Werden Angaben im Bereich der Kinderbetreuungskosten getätigt, so sind stets auch Angaben zu Art der Dienstleistung, Name und Anschrift des Dienstleisters, Zeitraum der Dienstleistung und Gesamtaufwendungen der Eltern zu tätigen."

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Zitat von CVB100 Beitrag anzeigen
    bei der Prüfung und Steuerberechnung nur einen Fehlerhinweis bei der Anlage Kind / 11-Kinderbetreuungskosten
    So? Wie lautet der denn?

    (Ich vermute ja trotzdem dass Du dort irgendwo eine Eingabe gemacht hast. Und wenns nur eine Null ist).

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  • CVB100
    antwortet
    Hallo,
    ich habe eine Frage zur "Anlage Kind". Nach dem ich alle Formulare ausgefüllt habe bekomme ich bei der Prüfung und Steuerberechnung nur einen Fehlerhinweis bei der Anlage Kind / 11-Kinderbetreuungskosten. Ich habe aber in dem Abschnitt keine entsprechenden Angaben gemacht (weil für mich nicht zutreffend). Ohne Ausfüllen dieser Felder komme ich auch nicht fehlerfrei weiter.
    Hat vielleicht jemand eine Idee oder Hinweis für mir?
    Besten Dank.
    VG

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  • Charlie24
    antwortet
    hab letztes Jahr gleich die 2/3 angegeben und dann hat die Steuer nur 2/3 von 2/3 bezahlt.
    Was ja durchaus logisch ist! Bei den haushaltsnahen Dienst- und Handwerkerleistungen müssen natürlich ebenfalls die 100% erklärt werden,

    um die 20% Steuerermäßigung zu erhalten. Da sieht man es in der Steuerberechnung sogar ganz genau, weil das am Ende ausgewiesen wird.

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  • Hannaopa
    antwortet
    Hallo Picard,
    hab letztes Jahr gleich die 2/3 angegeben und dann hat die Steuer nur 2/3 von 2/3 bezahlt.
    Mit den Betriebskosten das selbe.
    wahrscheinlich hängt das alles mit dem Automatisieren zusammen, das Programm rechnet nur die Zahlen .

    aber finde es super, dass man hier schnelle Antworten bekommt.

    lg sendet Viola

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  • Picard777
    antwortet
    Dann ist gar nichts zu spät. Wenn Du mit Elsterformular Deine Steuererklärung fertig hast, lässt Du das Programm Alles durchrechnen und da siehst Du es dann. Üblicherweise reicht man erst danach die Steuererklärung elektronisch ein. Die Vorabberechnung ist doch gerade ein Feature eines Steuererklärungsprogramms.

    Sicher hat FIGUL Dir richtig geantwortet, ich aber auch, das eine schließt das andere nicht aus ...

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  • Hannaopa
    antwortet
    Hallo Picard,
    das stimmt, aber dann ist es zu spät, ich wollte ja nur wissen, ob ich gleich die 2/3 die nur anerkannt werden angeben soll oder komplett

    Figul hat mir richtig geantwortet

    lieben Gruß

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  • Picard777
    antwortet
    Das Programm fragt nach den Kinderbetreuungskosten und nicht nach 2/3 der Kinderbetreuungskosten. Im übrigen siehst Du das Ergebnis ja bei der Steuerberechnung.

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  • Hannaopa
    antwortet
    da bin ich aber froh, dass Mann das auch so machtlieben Dank für die schnelle Antwort

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  • FIGUL
    antwortet
    Hallo,

    du gibst die gesamten Kosten an.
    Auch Mann macht das so

    Gruß FIGUL

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