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Die Tücken der EUR bei der Gewinnermittlung
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Grundsätzlich sind Nettobeträge anzugeben, es sei denn, du bist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, z. B. als Kleinunternehmer.
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Guten Tag,
muss in der EÜR die Betriebsausgabe unter bezogene Fremdleistung (Handwerkerrechnung) Zeile 27 netto oder Brutto eingetragen werden?
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Endlich geschafft. Das Problem war u.a. die neuen Seiten mit den Entnahmen und Einlagen, Zeilen 125, 126, EUR
Ich habe geschrieben: keine Angaben bei der Bezeichnung und beim Betrag 0.
Das System hat es so akzeptiert. Vielen Dank auch an Picard 777 und Charlie 24 für ihre hilfreichen Antworten.
Aldo
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Nein, es geht nicht um Einkünfte von 1.133 €, sondern um Einnahmen. Davon sind die tatsächlichen Betriebsausgaben abzuziehen, um den Gewinn (bei bestimmten Einkunftsarten die Einkünfte) zu ermitteln. In Deiner speziellen Konstellation darfst Du aber -Charlie24 folgend- stattdessen als Betriebsausgaben pauschal ansetzen 25 % der Einnahmen, wobei die pauschalen Betriebsausgaben aber auf 614 € gedeckelt sind. Die Deckelung kommt bei Dir aber nicht zum Tragen, da 25 % von 1.133 € 283,25 € und damit weniger als 614 € sind.
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25% von 1.133,00 € sind nach meiner Berechnung 283,25 €
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Die Tücken der EUR bei der Gewinnermittlung
Hallo,
erstmal vielen Dank an Picard 777 über den Umgang mit dem Pauschalbetrag
von 614 Euro. Leider geht es auch hier nicht weiter. Jedesmal nach dem Ausfüllen des Pauschalbetrags
in Zeile 11, „Betriebseinnahmen als umsatzststeuerlicher Kleinunternehmer“ erscheint eine vieldeutige Fehlermeldung
in Zeile 22 , Summe Betriebsbeinahmen, die ergänzt bearbeitet oder gelöscht werden sollen. Aber was tun?
Es geht ja nicht weiter.
Nochmal zu Erinnerung : Es geht um Einkünfte als Freiberufler von 1133 Euro. Der Pauschalbetrag,: 25 % von
614 Euro,ist dann 153, 50 Euro. Bei der früheren Regelung hätte man das Ganze auch formlos machen können.
Durch die Digitalisierung ist diese Möglichkeit versperrt. Der Fortschritt sieht also größer aus als er in Wirklichkeit ist.
Vielen Dank schon im Voraus.
AldoStichworte: -
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