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IAB in EÜR und AVEÜR

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    IAB in EÜR und AVEÜR

    Hallo

    bitte um Hilfe zu Investitionsabzugsbetrag( IAB) in EÜR und AVEÜR.

    In 2019 wurde in #77 EÜR ein IAB nach § 7g von xy EUR gebucht.
    In 2020 wurde ein Wirtschaftsgut von x1 EUR angeschafft.

    In Elster- Hilfe heisst es:
    "Die Anschaffungs-/Herstellungskosten eines ..angeschafften/hergestellten Wirtschaftsguts können in Höhe von bis zu 40 Prozent gewinnerhöhend hinzugerechnet werden..."

    gewinnerhöhend ?

    "..der Steuerpflichtige [soll] seit 2016 die Summe der Investitionsabzugsbeträge sowie die Summen der hinzuzurechenden bzw. rückgängig zu machenden Investitionsabzugsbeträge (vergleiche die Erläuterungen zu den Zeilen 73 bis 75) elektronisch an die Finanzverwaltung [übermitteln]

    Wie übermitteln ?

    Wo und in welcher Höhe wird das eingetragen in EÜR und AVEÜR ?

    "Nach § 7g Absatz 2 Satz 2 EStG können die Anschaffungs-/Herstellungskosten des Wirtschaftsguts um bis zu 40 Prozent, höchstens jedoch um die Hinzurechnung, gewinnmindernd herabgesetzt werden. Diese Herabsetzungsbeträge sind in Zeile 32 einzutragen.."

    Zeile 32 gibt es nicht.

    "vergleiche die Erläuterungen zu den Zeilen 73 bis 75.."
    Wo ?
    In EÜR und AVEÜR gibt es das nicht.

    Danke&Grüsse,

    Dix
    Zuletzt geändert von Charlie24; 13.07.2020, 11:33.

    #2
    Hallo Herr & Frau Elster, hört Ihr mich ?

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