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Anlage N

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  • Charlie24
    antwortet
    Wenn die Minijobs auf Lohnsteuerklasse abgerechnet wurden und du Lohnsteuerbescheinigungen dafür erhalten hast, erfasst du auch diese.

    Wenn die Minijobs pauschal versteuert wurden, gehören sie nicht in die Steuererklärung.

    Einen Kommentar schreiben:


  • chrisikiefer
    hat ein Thema erstellt Anlage N.

    Anlage N

    Hallo liebe Mitglieder,

    ich mache zum Ersten Mal meine Steuererklärung mit ELSTER und war leider bisher erfolglos mit der Suche nach einer Antwort auf meine Frage. Deshalb versuche ich es in diesem Forum mal.
    Ich habe letztes Jahr 2 verschiedene Minijobs gehabt (d.h. 2 Lohnsteurebescheide aber ohne Lohnsteuerabzüge), eine Praktikumsstelle mit Aufwandsentschädigung (d.h. ohne Lohnsteuerabzüge) und danach eine Vollzeitstelle angefangen (mit Lohnsteuerabzüge). Muss ich nun bei Anlage N alle 4 Lohnsteuerbescheide mit einbringen oder nur eben diese der Vollzeitstelle? Ich verstehe leider nicht, ob ich dann letztes Jahr nicht zu viel verdient habe und somit zu wenig Steuer eingezogen wurden.

    Über eine hilfreiche Antwort wäre ich sehr dankbar!
    Vielen Dank und liebe Grüße
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