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Innergemeinschaftlicher Ewerb in der EÜR

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  • Mandy
    antwortet
    Danke , klarer geht es nicht dann hab ich ja alles richtig gemacht

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Also, ums dann doch einfach zu sagen: Du hast die 500 nicht bezahlt, sie gehört da nicht rein! Im Gegenzug musst Du auch die Vorsteuer nicht bei den Einnahmen angeben.

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  • Charlie24
    antwortet
    Deswegen weiss ich nicht ob ich jetzt dir 500 Euro irgendwo in der eür angeben muss
    Lass es sein! Es handelt sich weder um vereinnahmte Umsatzsteuer noch um bezahlte Vorsteuer.

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  • Mandy
    antwortet
    Die 500 hab ich ja nicht vom Konto oder so bezahlt
    Die 500 werden auf den unsatzformular fällig wenn ich den Einkaufspreis der eu einkäufe eintrage aber können ja sofort in der umsatzsteuer wieder gegengerechnet werden so das ich noch zu zahlen 0 Euro habe. Deswegen weiss ich nicht ob ich jetzt dir 500 Euro irgendwo in der eür angeben muss

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Wenn Du schon alle Umsatzsteuer-Zahlungen berücksichtigt hast dann darfst Du den Betrag natürlich nicht nochmal zusätzlich in Ansatz bringen.

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  • Mandy
    antwortet
    Hallo
    Klar alles was ich bezahlt habe wurde zusammen gerechnet plus die Nachzahlung die 2019 bezahlt wurde. Jetzt also kommen zusätzlich 500 ,- noch dazu ? die ich theoretisch an das Finanzamt hätte abführen müssen durch den Erwerb innergemeinschaftlicher einkäufe Aber diese ja auch direkt wieder geltend machen durfte. ( also plus minus 0)Das verringert meinen ermittelten gewinn dann nochmal um 500 euro ist das richtig obwohl nicht wirklich bezahlt wurde?

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Zitat von Mandy Beitrag anzeigen
    Das heisst?
    Du suchst Dir Deine Kontoauszüge raus und bildest eine Summe, wie viel Umsatzsteuer Du an das Finanzamt bezahlt hast. Und natürlich gehört auch Umsatzsteuer dazu, die evtl. per Verrechnung bezahlt wurde.
    Die Summe ist dann in Zeile 64 einzutragen. Die Steuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb ist ja dann automatisch enthalten.

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  • Charlie24
    antwortet
    aktuell habe ich den Betrag nirgends in der eür aufgeführt weil ich dachte die Beträge heben sich gegenseitig auf
    Ob das richtig ist, werde ich mir morgen mal näher anschauen. Heute ist mir das zu spät.

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  • Mandy
    antwortet
    Das heisst? Ich schreibe den Betrag der anfallenden innergemeinschaftlichen erwerb die mir das umsatzsteuer Formular vorgibt in Zeile 64 zusätzlich rein? Und dann darf ich den anfallenden Betrag ja sofort wieder in der umsatzsteuer geltend machen wo schreibe ich diesen Betrag dann in die eür? Habe gerade total ein Brett vorm Kopf nix geht mehr.
    aktuell habe ich den Betrag nirgends in der eür aufgeführt weil ich dachte die Beträge heben sich gegenseitig auf

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Da die Zahlung der Umsatzsteuer an das Finanzamt ja eine Betriebsausgabe ist taucht dieser Betrag indirekt ja in Zeile 64 auf.

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  • Mandy
    hat ein Thema erstellt Innergemeinschaftlicher Ewerb in der EÜR.

    Innergemeinschaftlicher Ewerb in der EÜR

    hi
    wie schaut es aus mit den steuern von Innergemeinschaftlicher Ewerb der wird ja im prinzip nicht bezahlt sondern bei der umsatzsteuer nur gegengerechnet.
    wie verhällt es sich jetzt aber in der eür müssen die gegengerechneten beträge irgendwo angegeben werden .
    zeile 63 gezahlte vorsteuerbeiträge ? habe sie ja nicht wirklich bezahlt
    oder zeile 64 an das finanzamt gezahlt und verrechnete umsatzsteuer ? oder werden die garnicht in der eür angegeben
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