AW: Mutterschaftsgeld - vereinfachte EST-Erklärung, Zeile 26
Alle Beträge aus der Lohnsteuerbescheinigung wurden elektronisch an das Finanzamt übermittelt und werden dementsprechend von amtswegen berücksichtigt.
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Mutterschaftsgeld - vereinfachte EST-Erklärung, Zeile 26
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AW: Mutterschaftsgeld - vereinfachte EST-Erklärung, Zeile 26
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenEs steht doch dabei: Ohne Beträge laut Nummer 15 der Lohnsteuerbescheinigung!
Die vereinfachte Erklärung ist im Übrigen kein Elster-Thema!
Das ist natürlich gut zu wissen, dass die vereinfachte Version nicht Elster relevant ist! Danke!
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AW: Mutterschaftsgeld - vereinfachte EST-Erklärung, Zeile 26
Es steht doch dabei: Ohne Beträge laut Nummer 15 der Lohnsteuerbescheinigung!
Die vereinfachte Erklärung ist im Übrigen kein Elster-Thema!
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AW: Mutterschaftsgeld - vereinfachte EST-Erklärung, Zeile 26
Danke dir, vor die ausführlichen Hinweise!!
Im Groben habe ich diese Informationen auch aus anderen Beiträgen entnommen, wo es um den Hauptantrag und Anlage N ging.
In meinem Fall möchte ich auf den Hauptantrag und Anlage N verzichten und nur die 2-seitige vereinfachte Einkommensteuererklärung ausfüllen (so wie in den vergangen Jahren auch). Auf Seite 1, Zeile 26 heißt es hier in der vereinfachten EST-Erklärung:
*Lohn-/ Entgeltersatzleistungen*
(z.B. Arbeitslosengeld, ELterngeld, Insolvenzgeld, Krankengeld und Mutterschaftsgeld) - ohne Beträge lt.Nr. 15 der Lohnstuerbescheinigung
Hier wird allerdings nicht zwischen Mutterschaftsgeld und Zuschuss zum Mutterschaftsgeld unterschieden und ich frage mich, ob ich davon ausgehen kann, dass es sich um die Summe beider Quellen (Krankenkasse + Arbeitgeber) handelt?
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Ein Gast antworteteAW: Mutterschaftsgeld - vereinfachte EST-Erklärung, Zeile 26
Zitat von LaJosi Beitrag anzeigenHallo Zusammen,
ich habe eine Frage zu Zeile 26 (Lohn- / Entgeltersatzleistungen) der vereinfachten Einkommensteuererklärung.
Beinhaltet das hier zu erwähnende Mutterschaftsgeld die Summe von
sowohl
1. dem Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld (siehe auch Nr.15 der Lohnsteuerbescheinigung)
als auch
2. das von der Krankenkasse gezahlte Mutterschaftsgeld?
Außerdem habe ich Arbeitslosengeld I für 2 Monate bezogen.
Addiere ich die Summe einfach zu dem Mutterschaftsgeld und trage die Gesamtsumme in Zeile 26 ein?
Vielen Dank für die Hilfe
In Zeile 98 auf Seite 4 des Hauptvordruckes der Einkommensteuererklärung sind folgende Eintragungen vorzunehmen:
In dieser Zeile sind Einkommensersatzleistungen anzugeben, die zwar steuerfrei sind, aber die Höhe der Steuer auf die steuerpflichtigen Einkünfte beeinflussen und nicht in den Zeilen 28 der Anlage N einzutragen sind.
Tragen Sie in Zeile 96 bitte die folgenden Einkommensersatzleistungen ein:
Insolvenzgeld (einschließlich vorfinanziertes Insolvenzgeld);
Arbeitslosengeld (ohne sog. Arbeitslosengeld II), Teilarbeitslosengeld, Zuschüsse zum Arbeitsentgelt, Übergangsgeld;
Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Verletztengeld, Übergangsgeld oder vergleichbare Einkommensersatzleistungen nach den sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften;
Mutterschaftsgeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Sonderunterstützung nach dem Mutterschutzgesetz sowie der Zuschuss bei Beschäftigungsverboten für die Zeit vor oder nach einer Entbindung sowie für den Entbindungstag während einer Elternzeit nach beamtenrechtlichen Vorschriften;
Arbeitslosenbeihilfe nach dem Soldatenversorgungsgesetz;
Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld nach dem Bundesversorgungsgesetz;
Verdienstausfallentschädigung nach dem Unterhaltssicherungsgesetz;
aus dem Europäischen Sozialfonds finanziertes Unterhaltsgeld sowie Leistungen nach § 10 SGB III, die dem Lebensunterhalt dienen;
Elterngeld nach dem Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz;
vergleichbare Einkommensersatzleistungen aus einem EU- / EWR-Staat oder der Schweiz.
Die Leistungsbeträge werden grundsätzlich elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Haben Sie über die Einkommensersatzleistungen eine Bescheinigung (Leistungsnachweis) erhalten, weil die Leistungsbeträge nicht elektronisch übermittelt werden konnten (z. B. aus technischen Gründen oder bei ausländischen Leistungsträgern), reichen Sie diese bitte ein.
Die Zeile lässt sich durch das +Zeichen für mehrere Einträge vervielfachen.
Zeile 28 der Anlage N ist nur auszufüllen, wenn diese Beträge in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung enthalten sind und dann mit den dort genannten Werten.
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Mutterschaftsgeld - vereinfachte EST-Erklärung, Zeile 26
Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage zu Zeile 26 (Lohn- / Entgeltersatzleistungen) der vereinfachten Einkommensteuererklärung.
Beinhaltet das hier zu erwähnende Mutterschaftsgeld die Summe von
sowohl
1. dem Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld (siehe auch Nr.15 der Lohnsteuerbescheinigung)
als auch
2. das von der Krankenkasse gezahlte Mutterschaftsgeld?
Außerdem habe ich Arbeitslosengeld I für 2 Monate bezogen.
Addiere ich die Summe einfach zu dem Mutterschaftsgeld und trage die Gesamtsumme in Zeile 26 ein?
Vielen Dank für die Hilfe
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