Da die Einkünfte aus KAP gering sind und ich dadurch eh keine Steuer zahle (bzw. die Abgeltungssteuer zurückbekomme)
habe ich natürlich kein Interesse an einer Verrechnung,
habe ich natürlich kein Interesse an einer Verrechnung,
des Steuereinbehalts bei falscher Verteilung der Freistellungsaufträge.
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