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Abbruch Steuerberechnung

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  • Charlie24
    antwortet
    Advertising costs (Werbungskosten) were explained on page 17 Anlage N, lines 73 to 75 This is not allowed, not even 0 values.

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  • shahid24
    antwortet
    Hello Charlie,
    Can you please help me in attached screen shot. In my tax certificate there is nothing written, what I have to write here
    Angehängte Dateien

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Abbruch Steuerberechnung

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Was das Finanzamt allerdings nicht weiß und auch nicht auf die Schnelle überprüfen kann, ist die Richtigkeit der Angaben unter 32.2.

    Ob es sich bei den 14.550 € tatsächlich um Kapitalauszahlungen / Abfindungen oder Nachzahlungen von Versorgungsbezügen für mehrere Kalenderjahre handelt,

    wissen nur die Abrechnungsstelle und der Versorgungsempfänger.
    Hallo,

    ist das steuerlich relevant?

    Gruß FIGUL

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Abbruch Steuerberechnung

    Was das Finanzamt allerdings nicht weiß und auch nicht auf die Schnelle überprüfen kann, ist die Richtigkeit der Angaben unter 32.2.

    Ob es sich bei den 14.550 € tatsächlich um Kapitalauszahlungen / Abfindungen oder Nachzahlungen von Versorgungsbezügen für mehrere Kalenderjahre handelt,

    wissen nur die Abrechnungsstelle und der Versorgungsempfänger.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Abbruch Steuerberechnung

    Hallo,

    danke

    Gruß FIGUL

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Abbruch Steuerberechnung

    Weiss das das FA auch?
    Davon gehe ich aus. Das Finanzamt kennt die Regelungen ab Ziffer 14 im BMF-Schreiben vom 27.09.2017. https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=3

    Manche Arbeitgeber bzw. deren Abrechnungsstellen haben damit so ihre Schwierigkeiten. Vielleicht liegt es auch an den Programmen für die Lohnabrechnung.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Abbruch Steuerberechnung

    Hallo,

    Zitat: Dann darf keine BMG unter 29.2 eingegeben werden. Das führt nämlich zu der Fehlermeldung. Richtigerweise müsste deshalb das Feld 29.2 nicht übernommen bzw. von dir gelöscht werden.
    Weiss das das FA auch?

    Gruß FIGUL

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Abbruch Steuerberechnung

    Unter 8.2 dürfen eigentlich nur laufende Versorgungsbezüge in Kombination mit Nachzahlungen bescheinigt werden. Wenn ein gleich hoher Betrag unter 32.2 erscheint, bleibt kein laufender Versorgungsbezug übrig.

    Dann darf keine BMG unter 29.2 eingegeben werden. Das führt nämlich zu der Fehlermeldung. Richtigerweise müsste deshalb das Feld 29.2 nicht übernommen bzw. von dir gelöscht werden.

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  • steuerneuli
    antwortet
    AW: Abbruch Steuerberechnung

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    So schwer ist das nicht zu verstehen. Die BMG für den Versorgungsfreibetrag bei einem laufenden Versorgungsbezug wird bei Versorgungsbeginn ermittelt und ändert sich normalerweise nicht mehr.

    Wenn im Beispiel der Ehefrau die Versorgung im Jahr 2015 begonnen hat, ist es ganz normal, wenn die BMG um 121,00 € unter dem laufenden Bezug des Jahres 2018 liegt. Laufende Versorgungsbezüge

    werden in aller Regel jährlich angepasst, sie steigen also im Lauf der Jahre. Die BMG steigt aber nicht mit, da gilt unverändert der Wert, der für 2015 ermittelt wurde.

    Noch einmal meine Nachfrage zur Klärung: Steht jetzt unter 9.2 exakt der Wert 3250 oder was ist mit dem Pluszeichen vor 3250 gemeint?

    Der Fehler betrifft meines Erachtens wahrscheinlich die Lohnsteuerbescheinigung der Ehefrau.

    Außerdem bist du wohl gar nicht mit ElsterFormular unterwegs, sondern mit der Webanwendung Mein ELSTER. Bei ElsterFormular würden nämlich alle Werte in eine Lohnsteuerbescheinigung übernommen

    und nicht direkt in die Anlage N.
    Hallo Charlie24,
    Habe die Hinweise noch einmal intensiv beleuchtet und bin zu folgender Lösung gekommen:
    Fehler tritt sowohl im Elsterportal als auch im Elster-Formular auf.
    Er liegt in der Konstellation
    Feld 8.2. 14550
    Feld 29.2 17800
    Feld 30.2. 2018
    Feld 32.2. 14550
    wenn ich das Feld 32.2 lösche, geht die Rechnung durch. Der Betrag ist eine von mehreren Raten aus einer Pensionskasse( Gehaltsumwandlung)
    Danke für die Tipps und Hinweise, alleine stochert man nur im Nebel.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Abbruch Steuerberechnung

    So ganz verstehe ich diese Logik nicht.
    So schwer ist das nicht zu verstehen. Die BMG für den Versorgungsfreibetrag bei einem laufenden Versorgungsbezug wird bei Versorgungsbeginn ermittelt und ändert sich normalerweise nicht mehr.

    Wenn im Beispiel der Ehefrau die Versorgung im Jahr 2015 begonnen hat, ist es ganz normal, wenn die BMG um 121,00 € unter dem laufenden Bezug des Jahres 2018 liegt. Laufende Versorgungsbezüge

    werden in aller Regel jährlich angepasst, sie steigen also im Lauf der Jahre. Die BMG steigt aber nicht mit, da gilt unverändert der Wert, der für 2015 ermittelt wurde.

    Noch einmal meine Nachfrage zur Klärung: Steht jetzt unter 9.2 exakt der Wert 3250 oder was ist mit dem Pluszeichen vor 3250 gemeint?

    Der Fehler betrifft meines Erachtens wahrscheinlich die Lohnsteuerbescheinigung der Ehefrau.

    Außerdem bist du wohl gar nicht mit ElsterFormular unterwegs, sondern mit der Webanwendung Mein ELSTER. Bei ElsterFormular würden nämlich alle Werte in eine Lohnsteuerbescheinigung übernommen

    und nicht direkt in die Anlage N.

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  • steuerneuli
    antwortet
    AW: Abbruch Steuerberechnung

    [QUOTE=steuerneuli;271844]Das klingt, als wenn es bei mir in die gleiche Richtung geht
    Ich habe zwei Lohnsteuerbescheinigungen a) Ehefrau b) Ehemann
    a) In 3 Summe a+b
    in 8 a
    in 29 a -121 Euro
    in 30 2015 Jahr
    in 8.2 b
    in 9.2 +3250
    in 29.2 b+3250
    in 30.2 2018 Jahr

    b) In 3 summe a+b+c
    in 8 a
    in 29 a
    in 30 2015 Jahr
    in 82 b
    in 292 b
    in 302 2015 Jahr
    in 83 c
    in 293 c
    in 303 2015 Jahr
    in 293 c

    Hoffe Darstellung verständlich, könnte aber per pers. Email Details senden.
    Danke im Voraus für die Klärung.[/QUOT


    Auf ein Neues !

    O.K. Wollte nicht die Einzelsummen im Forum verbreiten ,
    Die Buchstaben a b und c stehen jeweils für bescheinigte Beträge z.B. a = 5000 b= 8000 Summe a+b = 13.000 Euro
    a-121 bedeutet die Summe a - 121 d.h. Die Bemesssungsgrösse ist kleiner als der bescheinigte Beitrag oder B+3250 Bemesseungsgrösse ist um 3250 Euro grösser.

    Im Elster Formular Tauchen diese Daten unter N Punkt 3 auf Versorgungsbezüge mehrere Jahre Mit Betrag, Bemessungsgrundlage, Jahr

    In den Lohnsteuerbescheinigungen wird entweder 29.2 gebraucht oder 292


    BTW: So ganz verstehe ich diese Logik nicht. Ist die Bemessungsgrösse vom Jahr des Bezugsbeginns abhängig, ändert sich die im Laufe der Jahre ?

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Abbruch Steuerberechnung

    Es wird ein wenig dauern, bis ich das gedanklich umgesetzt habe, nachdem bei ElsterFormular die entsprechenden Nummern mit a und b untergliedert sind.

    Wo wurden denn die Einträge unter 9.2 bei ElsterFormular eingetragen? Außerdem habe ich nicht verstanden, worauf sich das +Zeichen vor 3250 bezieht: in 9.2 +3250

    Grundsätzlich gilt aber, dass zu Einträgen unter Nummer 9 oder auch 9.2 keine Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag bescheinigt werden darf,

    da darf nur das Kalenderjahr angegeben werden.

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  • steuerneuli
    antwortet
    AW: Abbruch Steuerberechnung

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Lohnsteuerbescheinigungen sind nach meiner Erfahrung nicht immer fehlerfrei, speziell, wenn darin an unterschiedlichen Stellen Versorgungsbezüge auftauchen.

    Um konkrete Fehler zu finden, muss man in der Regel wissen, unter welchen Nummern der Lohnsteuerbescheinigung welche Werte bescheinigt wurden.

    Das müssen nicht die echten Werte sein, aber es muss erkennbar sein, unter welchen Nummern identische Werte bescheinigt wurden.

    Vor kurzer Zeit hatte ich erst mal wieder einen Fall, bei dem die Lohnsteuerbescheinigung auch falsch ausgefüllt war: https://forum.elster.de/anwenderforu...ght=Sterbegeld

    Das ist aber keineswegs der erste Fall, das kommt immer wieder vor.
    Das klingt, als wenn es bei mir in die gleiche Richtung geht
    Ich habe zwei Lohnsteuerbescheinigungen a) Ehefrau b) Ehemann
    a) In 3 Summe a+b
    in 8 a
    in 29 a -121 Euro
    in 30 2015 Jahr
    in 8.2 b
    in 9.2 +3250
    in 29.2 b+3250
    in 30.2 2018 Jahr

    b) In 3 summe a+b+c
    in 8 a
    in 29 a
    in 30 2015 Jahr
    in 82 b
    in 292 b
    in 302 2015 Jahr
    in 83 c
    in 293 c
    in 303 2015 Jahr
    in 293 c

    Hoffe Darstellung verständlich, könnte aber per pers. Email Details senden.
    Danke im Voraus für die Klärung.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Abbruch Steuerberechnung

    Lohnsteuerbescheinigungen sind nach meiner Erfahrung nicht immer fehlerfrei, speziell, wenn darin an unterschiedlichen Stellen Versorgungsbezüge auftauchen.

    Um konkrete Fehler zu finden, muss man in der Regel wissen, unter welchen Nummern der Lohnsteuerbescheinigung welche Werte bescheinigt wurden.

    Das müssen nicht die echten Werte sein, aber es muss erkennbar sein, unter welchen Nummern identische Werte bescheinigt wurden.

    Vor kurzer Zeit hatte ich erst mal wieder einen Fall, bei dem die Lohnsteuerbescheinigung auch falsch ausgefüllt war: https://forum.elster.de/anwenderforu...ght=Sterbegeld

    Das ist aber keineswegs der erste Fall, das kommt immer wieder vor.

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  • steuerneuli
    antwortet
    AW: Abbruch Steuerberechnung

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Bei ElsterFormular macht man diese Angaben in der der Anlage N vorgeschalteten Lohnsteuerbescheinigung und zwar unter Nummer 29

    Handelt es sich vielleicht um einmalige Versorgungsbezüge?
    Zunächst, Danke für die prompte Antwort, komme aber noch nicht weiter.

    Das sind Anteile einer Betriebsrente und von einer Deferred Compensationauszahlung. Habe per Belegübernahme die Daten ins Steuerformular gebracht.
    Das sind sowohl monatliche Zahlungen als auch ein einmaliger Jahresbeitrag.
    AG bescheinigt in Lohnsteuerbescheinigung N29 eine Bemessungsgrundlage, die der N 8 entspricht.
    Ich dachte die Betriebsrente ist voll zu versteuern.
    Habe schon mehrere Varianten probiert, Fehler bleibt konstant, obwohl Plausikontrolle o.K. ist, muss ich wieder Papier verwenden ?

    " AHW Abbruch-Hinweise
    Sie haben eine Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Freibeträge für Versorgungsbezüge
    eingetragen, der dazugehörige laufende Versorgungsbezug abzüglich der Sonderzahlungen beträgt
    jedoch 0 €. Für den Fall, dass Ihnen keine laufenden Versorgungsbezüge zugeflossen sind, löschen
    Sie bitte die erklärte Bemessungsgrundlage "

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