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EUER Einkommensüberschussrechnung Angabe der Einnahmen

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    EUER Einkommensüberschussrechnung Angabe der Einnahmen

    Liebes Forum,

    mir ist bei der EUER nicht ganz klar wie meine Einnahmen differenzieren soll: ich bin einerseits als Regisseur selbstständig, andererseits für ein Projekt auch Teilhaber einer GbR (nicht gewerblich) gewesen.

    In Zeile 125/126 sollen Entnahmen und Einlagen angegeben werden - damit ist nicht eine etwaige GbR gemeint, oder? Die Angabe habe ich nämlich schon in der Einkommenssteuererklärung gemacht:
    hier habe ich die Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit und die Entnahmen aus der Beteiligung gesondert angegeben - war das richtig so?

    Danke für alle freundlich formulierten Antworten!

    #2
    Für die GbR muss eine eigene EÜR gemacht werden, der Gewinn der GbR muss außerdem einheitlich und gesondert festgestellt werden, dazu ist eine

    Feststellungserklärung - ESt 1 B - für die GbR einzureichen.

    Die Zeilen 125 und 126 sind dafür gedacht, die Einlagen und Entnahmen bei Einzelunternehmen anzugeben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke dir Charlie24 ! Für die EÜR der GbR muss ich wahrscheinlich einen eigenen Account bei Elster eröffnen oder gibt es eine Möglichkeit, das über mein anderes Zertifikat abzuhandeln?

      Danke!

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        #4
        Für die EÜR der GbR muss ich wahrscheinlich einen eigenen Account bei Elster eröffnen oder gibt es eine Möglichkeit, das über mein anderes Zertifikat abzuhandeln?
        Nein, den brauchst du nicht! Die Erklärungen lassen sich über dein vorhandenes Elster-Konto oder ein Konto eines der anderen Beteiligten übermitteln.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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