Wenn ihr die Tickets nicht im eigenen Namen verkauft habt, könnte das mit der Kleinunternehmerregelung schon funktionieren.
Gesamteinnahmen in Zeile 11, davon umsatzsteuerbefreite Einnahmen in Zeile 12
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
EUR - GbR Einnahmen als Kleinunternehmer (steuerbare und nichtsteuerbare Umsätze)
Einklappen
X
-
Es ist so, dass die Tickets von einem Theater, in dem wir gespiel haben, verkauft wurden und uns dann unser Anteil an den Einnahmen nach Rechnungsstellung überwiesen wurde. (Ich müsste auf den Tickets nachsehen, aber ich nehme natürlich an, dass Mehrwertsteuer darauf gezahlt wurde).
Einen Kommentar schreiben:
-
Zitat von dramat Beitrag anzeigenFür die Ticketeinnahmen haben wir selbst eine Rechnung ausgestellt, auf der keine Ust. berechnet wurde
Einen Kommentar schreiben:
-
Für die Ticketeinnahmen haben wir selbst eine Rechnung ausgestellt, auf der keine Ust. berechnet wurde (Kleinunternehmerregelung).
Passt es dann so wie oben beschrieben?
Gesamtsumme aus allen drei Quellen = Betriebseinnahmen als Kleinunternehmer
davon die Kulturförderung nochmal in die nächste Zeile = nicht steuerbare Umsätze und Umsätze nach § 19 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 UStG"
Danke sehr!
Einen Kommentar schreiben:
-
Für Tickets gilt nach meiner Kenntnis der ermäßigte Steuersatz. Wenn der Steuersatz aufgedruckt war, wird das mit der Kleinunternehmerregelung wahrscheinlich
nicht funktionieren. Das muss vorab geklärt werden.
Einen Kommentar schreiben:
-
dramat hat ein Thema erstellt EUR - GbR Einnahmen als Kleinunternehmer (steuerbare und nichtsteuerbare Umsätze).EUR - GbR Einnahmen als Kleinunternehmer (steuerbare und nichtsteuerbare Umsätze)
Liebes Forum,
wir haben für eine Theaterproduktion eine GbR gegründet und dafür sowohl direkte Kulturförderung, einen Koproduktionsbeitrag von einem Festival als auch Ticketverkäufe als Einnahmen. Vom Finanzamt habe ich definitiv die Auskunft bekommen, dass die Kulturförderung umsatzsteuerfrei ist.
Nun frage ich mich, wie ich die Einnahmen in der EUR angebe:
Ist die Gesamtsumme aus allen drei Quellen die Betriebseinnahmen als Kleinunternehmer (wir haben die GbR erst gegründet in diesem Jahr) und dann davon die Kulturförderung in die nächste Zeile "nicht steuerbare Umsätze und Umsätze nach § 19 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 UStG" einzutragen?
Danke für alle freundlich formulierten Antworten!
Einen Kommentar schreiben: