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Kindertagesmuuter, Pflegegeld

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    Kindertagesmuuter, Pflegegeld

    Hallo, wo werden die Einnahmen aus der Kindertagespflege eingegeben. Wohl bei EÜR, ich schwanke jedoch zwische Nr. 11 oder Nr. 12; die abzugsfähigen Pauschalen habe ich in Nr. 23 eingetragen; ist das richtig ?

    #2
    Wenn die Eignung nach § 23 Absatz 3 des Achten Buches Sozialgesetzbuch gegeben ist und deshalb die Umsatzsteuerbefreiung greift und

    keine sonstigen Betriebseinnahmen erzielt werden, für die die Kleinunternehmerregelung anzuwenden ist, würde ich die Betriebseinnahmen in

    Zeile 15 der EÜR erfassen. Zeile 12 ist eine Davon-Position von Zeile 11, die Zeilen 11 und 12 verwende ich nur, wenn außer den steuerbefreiten

    Umsätzen, die nicht zum Gesamtumsatz rechnen, weitere Umsätze erzielt wurden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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