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Angaben zum Kindschaftsverhältnis - Vaterschaft damals noch nicht bestätigt

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  • fefarine
    antwortet
    Vielen Dank, dann kann ich den Vater ab Tag 1 eintragen

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  • Charlie24
    antwortet
    Durch die Vaterschaftsfestellung dürfte der leibliche Vater doch rückwirkend ab Kindesgeburt zum Vater erklärt worden sein.
    Ich wüsste nicht, dass es anders wäre oder sein könnte!

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  • Picard777
    antwortet
    M.E. schon, denn ich kann mir jetzt biologisch nicht vorstellen, dass Person X beispielsweise vom 24.12.2010 bis zum 18.07.2019 der Vater war und Person Y dann ab 19.07.2019. Durch die Vaterschaftsfestellung dürfte der leibliche Vater doch rückwirkend ab Kindesgeburt zum Vater erklärt worden sein.

    (Das Thema "Adoption" ist ein anderes Thema, da da ja wirklich dadurch rechtlich das Vater-/Mutterverhältnis zu Person X erlischt zu einem Termin und dann erst ab diesem Termin auf Person Y übergeht. Aber darum geht es hier ja nicht.)

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  • Angaben zum Kindschaftsverhältnis - Vaterschaft damals noch nicht bestätigt

    Hallo zusammen,

    vielleicht eine doofe Frage, aber gebe ich den leiblichen Vater in der Steuererklärung für die gesamte Lebenszeit des Kindes an, auch wenn er erst zu Datum X durch die Vaterschaftsfeststellung als Vater eingetragen worden ist? Es geht hier um ein Jahr, in dem der Vater nichts mit dem Kind, Unterhalt und Co. zu tun hatte, ich hier also auch nichts anderes ausfüllen kann..


    Lieben Dank!
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