Hallo Kimi140,
korrekt.
Tschüß
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Wo trage ich die Leistungen aus der betrieblichen Altersrente ein?
Einklappen
X
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Also es ist immer die Rente aufgeführt unter sonstige Einkünfte. Somit sollte alles erfasst wurden sein in den Steuerbescheiden und keine Nachzahlung fällig, richtig?
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Dann gehe ich davon aus, dass es auch für die anderen Jahre so ist, richtig?
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Ok, Danke!
Also in dem Steuerbescheid für 2017 sind die Rentenzahlungen unter sonstige Einkünfte ausgewiesen (hatte ich ich in meiner Steuererklärung nicht angegeben). Dann gehe ich davon aus, dass es auch für die anderen Jahre so ist, richtig?Zuletzt geändert von Kimi140; 08.11.2020, 16:11.
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Gibt es einen spez. Punkt im Steuerbescheid, wo ich schauen könnte ob es berücksichtigt wurde
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Ok, also bisher habe ich nie was nachbezahlt bzw. Geld zurückbekommen. Das Programm als auch der Steuerbescheid haben 0,00 Euro ausgespuckt.
Ich habe immer eine Steuererklärung abgegeben und immer Handwerkerleistungen etc. angesetzt, aber nie was bekommen oder nachzahlen müssen...
Gibt es einen spez. Punkt im Steuerbescheid, wo ich schauen könnte ob es berücksichtigt wurde oder muss ich alles komplett abgleichen?
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Hallo,
Zitat: Wo kann ich in meinen Steuerbescheiden prüfen, ob alles berücksichtigt wurde?
Indem du die Angaben in deiner abgegebenen Erklärung mit dem Steuerbescheid vergleichst
Gruß FIGUL
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Ja hatte ich gelesen. Es handelt sich allerdings um gesetzliche Altersrente und Betriebsrente.
Elektronisch übermittelt werden solche Belege ja von der Rentenversicherung als auch von der Pensionskasse, richtig? Also sollte es ja ziemlich sicher sein, dass die Belege dann ja auch berücksichtigt wurden, oder?!
Wo kann ich in meinen Steuerbescheiden prüfen, ob alles berücksichtigt wurde?Zuletzt geändert von Kimi140; 08.11.2020, 15:05.
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Wie wahrscheinlich ist, es, dass es vom FA nicht berücksichtigt wurde?
Meine Ergänzung zur Steuerfreiheit von Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung hast du gelesen?
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Kann ich davon ausgehen, dass alles korrekt gelaufen ist oder kann es sein, dass meine Rentenzahlungen nicht berücksichtigt wurden und ich kräftig Steuer für die letzten Jahren nachzahlen muss?
das Finanzamt die Rente von amtswegen berücksichtigt hat. Die Daten liegen dem Finanzamt ja vor. Wenn es übersehen wurde, können natürlich Nachzahlungen
und Nachzahlungszinsen auf dich zukommen. Verjährt ist jedenfalls bisher nichts.
Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) sind allerdings steuerfrei!Zuletzt geändert von Charlie24; 08.11.2020, 14:49.
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Ok, dann muss ich mal schauen.
Ich habe nochmal eine grundsätzliche Frage. Ich bekomme schon seit 2016 eine Rentenzahlung. Habe das aber, warum auch immer, bisher nie in der Einkommensteuer angegeben und es gab auch keinerlei Rückfragen seitens des Finanzamt.
Kann ich davon ausgehen, dass alles korrekt gelaufen ist, das FA anhand der vorliegenden Belege, die elektronisch aufgrund meiner Steuernummer von der gesetzlichen Rentenversicherung und Arbeitgeber/ Pensionskasse übermittelt wurden, auch berücksichtigt wurden, auch wenn diese nicht Teil der Steuererklärung waren oder kann es sein, dass meine Rentenzahlungen nicht berücksichtigt wurden und ich kräftig Steuer für die letzten Jahren nachzahlen muss?Zuletzt geändert von Kimi140; 08.11.2020, 14:42.
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Zitat von Kimi140 Beitrag anzeigenUnter Punkt 3 steht 0,00 Euro
es muss deshalb eine Leistungsmitteilung geben.
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Was verstehst du unter kompletten Nullwerten? Was steht unter Nummer 3 der Lohnsteuerbescheinigung?
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