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Wo trage ich die Leistungen aus der betrieblichen Altersrente ein?

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  • holzgoe
    antwortet
    Hallo Kimi140,

    korrekt.

    Tschüß

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  • Kimi140
    antwortet
    Also es ist immer die Rente aufgeführt unter sonstige Einkünfte. Somit sollte alles erfasst wurden sein in den Steuerbescheiden und keine Nachzahlung fällig, richtig?

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  • Charlie24
    antwortet
    Dann gehe ich davon aus, dass es auch für die anderen Jahre so ist, richtig?
    Ich zwar auch, aber du solltest dir trotzdem jedes Jahr ansehen. Das ist ja nicht so schwierig.

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  • Kimi140
    antwortet
    Ok, Danke!

    Also in dem Steuerbescheid für 2017 sind die Rentenzahlungen unter sonstige Einkünfte ausgewiesen (hatte ich ich in meiner Steuererklärung nicht angegeben). Dann gehe ich davon aus, dass es auch für die anderen Jahre so ist, richtig?
    Zuletzt geändert von Kimi140; 08.11.2020, 16:11.

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  • Charlie24
    antwortet
    Gibt es einen spez. Punkt im Steuerbescheid, wo ich schauen könnte ob es berücksichtigt wurde
    Leibrenten werden unter sonstige Einkünfte detailliert ausgewiesen, da muss man nichts weiter vergleichen, die Werte sind ablesbar.

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  • Kimi140
    antwortet
    Ok, also bisher habe ich nie was nachbezahlt bzw. Geld zurückbekommen. Das Programm als auch der Steuerbescheid haben 0,00 Euro ausgespuckt.

    Ich habe immer eine Steuererklärung abgegeben und immer Handwerkerleistungen etc. angesetzt, aber nie was bekommen oder nachzahlen müssen...

    Gibt es einen spez. Punkt im Steuerbescheid, wo ich schauen könnte ob es berücksichtigt wurde oder muss ich alles komplett abgleichen?

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  • FIGUL
    antwortet
    Hallo,

    Zitat: Wo kann ich in meinen Steuerbescheiden prüfen, ob alles berücksichtigt wurde?

    Indem du die Angaben in deiner abgegebenen Erklärung mit dem Steuerbescheid vergleichst

    Gruß FIGUL

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  • Kimi140
    antwortet
    Ja hatte ich gelesen. Es handelt sich allerdings um gesetzliche Altersrente und Betriebsrente.

    Elektronisch übermittelt werden solche Belege ja von der Rentenversicherung als auch von der Pensionskasse, richtig? Also sollte es ja ziemlich sicher sein, dass die Belege dann ja auch berücksichtigt wurden, oder?!

    Wo kann ich in meinen Steuerbescheiden prüfen, ob alles berücksichtigt wurde?
    Zuletzt geändert von Kimi140; 08.11.2020, 15:05.

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  • Charlie24
    antwortet
    Wie wahrscheinlich ist, es, dass es vom FA nicht berücksichtigt wurde?
    Das kann ich nicht wirklich einschätzen. Die Steuererklärungen sollen grundsätzlich anhand der elektronisch übermittelten Bescheinigungen überprüft werden.

    Meine Ergänzung zur Steuerfreiheit von Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung hast du gelesen?

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  • Kimi140
    antwortet
    Ok, das muss ich mal tun.

    Vorab, da ich nicht zuhause bin: Wie wahrscheinlich ist, es, dass es vom FA nicht berücksichtigt wurde? Die Erklärung wurde jährlich abgegeben,.
    Zuletzt geändert von Kimi140; 08.11.2020, 14:51.

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  • Charlie24
    antwortet
    Kann ich davon ausgehen, dass alles korrekt gelaufen ist oder kann es sein, dass meine Rentenzahlungen nicht berücksichtigt wurden und ich kräftig Steuer für die letzten Jahren nachzahlen muss?
    Da musst du deine Einkommensteuerbescheide der letzten Jahr durchsehen. Wenn du Erklärungen für jedes Jahr eingereicht hast, kann es durchaus sein, dass

    das Finanzamt die Rente von amtswegen berücksichtigt hat. Die Daten liegen dem Finanzamt ja vor. Wenn es übersehen wurde, können natürlich Nachzahlungen

    und Nachzahlungszinsen auf dich zukommen. Verjährt ist jedenfalls bisher nichts.

    Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) sind allerdings steuerfrei!
    Zuletzt geändert von Charlie24; 08.11.2020, 14:49.

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  • Kimi140
    antwortet
    Ok, dann muss ich mal schauen.

    Ich habe nochmal eine grundsätzliche Frage. Ich bekomme schon seit 2016 eine Rentenzahlung. Habe das aber, warum auch immer, bisher nie in der Einkommensteuer angegeben und es gab auch keinerlei Rückfragen seitens des Finanzamt.

    Kann ich davon ausgehen, dass alles korrekt gelaufen ist, das FA anhand der vorliegenden Belege, die elektronisch aufgrund meiner Steuernummer von der gesetzlichen Rentenversicherung und Arbeitgeber/ Pensionskasse übermittelt wurden, auch berücksichtigt wurden, auch wenn diese nicht Teil der Steuererklärung waren oder kann es sein, dass meine Rentenzahlungen nicht berücksichtigt wurden und ich kräftig Steuer für die letzten Jahren nachzahlen muss?
    Zuletzt geändert von Kimi140; 08.11.2020, 14:42.

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  • Charlie24
    antwortet
    Zitat von Kimi140 Beitrag anzeigen
    Unter Punkt 3 steht 0,00 Euro
    Wenn auf der Lohnsteuerbescheinigung nur Nullwerte ausgewiesen sind, läuft die Betriebsrente nicht auf Lohnsteuerbescheinigung,

    es muss deshalb eine Leistungsmitteilung geben.

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  • Kimi140
    antwortet
    Unter Punkt 3 steht 0,00 Euro

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  • Charlie24
    antwortet
    Was verstehst du unter kompletten Nullwerten? Was steht unter Nummer 3 der Lohnsteuerbescheinigung?

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