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GbR- EÜR 2019

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  • Picard777
    antwortet
    Zitat von Marian.Obrm Beitrag anzeigen
    Servus zusammen,

    Ich muss auch eine einheitliche und gesonderte Feststellungserklärung ausfüllen aber habe in dem Jahr kein Gewinn und kein Verlust gemacht.

    Was gilt es hierbei zu beachten und auszufüllen?

    Danke für die info
    Und warum postest Du da 2x hier an unterschiedlichen Stellen im Forum ?

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  • Charlie24
    antwortet
    Was gilt es hierbei zu beachten und auszufüllen?
    Neben dem Hauptvordruck und den Anlagen FB zur Erfassung der Beteiligten muss in jedem Fall auch die Anlage FE 1 ausgefüllt werden

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  • Marian.Obrm
    antwortet
    Servus zusammen,

    Ich muss auch eine einheitliche und gesonderte Feststellungserklärung ausfüllen aber habe in dem Jahr kein Gewinn und kein Verlust gemacht.

    Was gilt es hierbei zu beachten und auszufüllen?

    Danke für die info

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  • Picard777
    antwortet
    Allerdings nicht per Elsterformular, denn Elsterformular bietet die Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung nicht an, aber z.B. Mein Elster. Nur die Anlage EÜR könntest Du über Elsterformular einreichen.

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  • Charlie24
    antwortet
    Über welches Konto eine EÜR für eine GbR eingereicht wird, ist grundsätzlich nicht von Bedeutung. Das Konto identifiziert nur den Datenübermittler.

    Für eine GbR ist neben der EÜR immer auch eine Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung einzureichen. https://www.elster.de/eportal/formul...rmulare/fein90

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  • jmfhart
    antwortet
    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    Was für ein Konto meinst Du?

    Die EÜR muss von der GdbR eingereicht werden. Das Finanzamt kann sich an alle Beteiligte wenden.

    Ob zur Abgabe das Zertifikat eines Beteiligten oder des Steuerberaters oder eines Großvaters verwendet wird ist egal.
    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Ich dachte, Sie könnten vielleicht ein Elsterkonto haben, das direkt an Ihre GbR gebunden ist. Was hält jemanden davon ab, eine Steuererklärung für eine GbR abzugeben, mit der er dann nicht verbunden ist?

    Also gehe ich einfach zu:
    Alle Formular- > Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR)

    Und füllen Sie dies über mein Elster-Konto aus?

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Was für ein Konto meinst Du?

    Die EÜR muss von der GdbR eingereicht werden. Das Finanzamt kann sich an alle Beteiligte wenden.

    Ob zur Abgabe das Zertifikat eines Beteiligten oder des Steuerberaters oder eines Großvaters verwendet wird ist egal.

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  • jmfhart
    hat ein Thema erstellt GbR- EÜR 2019.

    GbR- EÜR 2019

    Guten Tag,

    Meine Fragen:
    1. Müssen beide Gesellschafter einer GbR den EÜR der GbR vorlegen?
    2. Muss der EÜR der GbR auf einem Sonderkonto der GbR Elster eingereicht werden? Oder kann er von einem persönlichen Konto des Partners eingereicht werden?

    Ich stelle diese Frage, da der EÜR, den ich auf meinem Konto sehe, für einen Selbständigen/Freiberufler gemacht zu sein scheint.

    Ich danke Ihnen,
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