AW: Gezahlte Zinserträge zurückerhalten, da die Einlagen nicht angelegt wurden
Hallo,
>>>das Finanzamt wird die KM ausgewertet haben mit dem Ergebnis die Steuerfestsetzung entsprechend geändert zu haben, weil der TE es nicht erklärt hat.
Ja, das ist der normale Ablauf.
Es geht aber um die Aussage "die Steuerfahndung meinte, man könnte bei der Steuererklärung diese 'negativen Verluste' steuerlich ansetzen,". Also, wo/wem gegenüber meinte die Steuerfahndung das? Wieso hat der Fragesteller überhaupt Kontakt zur Steuerfahndung?
Aber egal, ich schweife mal wieder gehörig vom eigentlichen Thema ab, sorry.
Stefan
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Keine Ankündigung bisher.
Gezahlte Zinserträge zurückerhalten, da die Einlagen nicht angelegt wurden
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AW: Gezahlte Zinserträge zurückerhalten, da die Einlagen nicht angelegt wurden
Zitat von reckoner Beitrag anzeigen...
Die dann auch noch der Betroffene in die Hände bekommt. Kontrollmitteilungen werden doch in der Regel nicht bekannt gegeben, oder? (obwohl, im Zuge der modernen Datenschutzregelungen müsste das eigentlich wirklich geschehen).
das Finanzamt wird die KM ausgewertet haben mit dem Ergebnis die Steuerfestsetzung entsprechend geändert zu haben, weil der TE es nicht erklärt hat.
Tschüß
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AW: Gezahlte Zinserträge zurückerhalten, da die Einlagen nicht angelegt wurden
Hallo,
>>>Die Steuerfahndung wird bei dem Betrüger ermittelt und die Finanzämter der geschädigten Anleger mit Kontrollmaterial versorgt haben.
Und die gibt solche - falschen - Tipps? Die dann auch noch der Betroffene in die Hände bekommt? Kontrollmitteilungen werden doch in der Regel nicht bekannt gegeben, oder? (obwohl, im Zuge der modernen Datenschutzregelungen müsste das eigentlich wirklich geschehen).
Außerdem meinte ich auch nur, wo sie in diesem Thread plötzlich herkommt, bisher war ja keine Rede davon.
Vielleicht wird ja auch bereits gegen den TS ermittelt, offenbar wurden die Erträge wohl nicht erklärt ...
StefanZuletzt geändert von reckoner; 20.08.2019, 14:35.
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AW: Gezahlte Zinserträge zurückerhalten, da die Einlagen nicht angelegt wurden
Zitat von reckoner Beitrag anzeigenHallo,
>>>Es geht darum, dass die Steuerfahndung meinte, ...
Wo kommt denn jetzt plötzlich die Steuerfahndung her?
Stefan
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AW: Gezahlte Zinserträge zurückerhalten, da die Einlagen nicht angelegt wurden
Als wage Hoffnung steht ja noch das BFH Urteil vom 24.10.17 - VIII R 13/15 hinsichtlich privater Forderungsausfälle im Raum. Dieses Urteil wurde aber bislang nicht amtlich veröffentlicht und ist daher für die Finanzverwaltung nicht bindend. Ein Einspruch mit Verweis auf das Urteil würde daher als unbegründet zurückgewiesen.
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AW: Gezahlte Zinserträge zurückerhalten, da die Einlagen nicht angelegt wurden
Hallo,
>>>Es geht darum, dass die Steuerfahndung meinte, ...
Wo kommt denn jetzt plötzlich die Steuerfahndung her?
Stefan
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AW: Gezahlte Zinserträge zurückerhalten, da die Einlagen nicht angelegt wurden
Ein negativer Verlust ist doch ein Gewinn, oder ?
Unabhängig davon dürfte Beamtenschweiß Recht haben, leider.
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Ein Gast antworteteAW: Gezahlte Zinserträge zurückerhalten, da die Einlagen nicht angelegt wurden
Hallo,
ich glaube das wurde falsch verstanden.
Es geht darum, dass die Steuerfahndung meinte, man könnte bei der Steuererklärung diese "negativen Verluste" steuerlich ansetzen, aber wo und was für Zahlen ?
Trotzdem Danke.
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AW: Gezahlte Zinserträge zurückerhalten, da die Einlagen nicht angelegt wurden
Da habt ihr leider Pech gehabt. Auch wenn es euch kein Trost ist, auch die gutgeschriebenen Renditen aus einem Schneeballsystem sind als Einnahmen nach § 20 EstG zu versteuern.
Selbst wenn die Anleger diese tatsächlich nie ausgezahlt bekommen haben.
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AW: Gezahlte Zinserträge zurückerhalten, da die Einlagen nicht angelegt wurden
Der "Schädling" ist doch der Investmentberater. Ihr könnt Euch nur an ihn halten. Wenn der natürlich pleite ist, ist das leider das allgemeine Lebensrisiko.
Steuerlich könnt ihr Euch nur an einen steuerlichen Berater wenden, das Elsterforum ist da sicherlich die falsche Adresse.
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AW: Gezahlte Zinserträge zurückerhalten, da die Einlagen nicht angelegt wurden
Eine Einkommensteuernachzahlung kann steuerlich natürlich nicht geltend gemacht werden. Und eine Frage zu ElsterFormular ist das sicher auch nicht.
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Ein Gast erstellte das Thema Gezahlte Zinserträge zurückerhalten, da die Einlagen nicht angelegt wurden.Gezahlte Zinserträge zurückerhalten, da die Einlagen nicht angelegt wurden
Hallo,
welche Lösung gibt es:
Bei einem Investmentberater (selbstständig) haben wir unser Geld angelegt und das sollte in sicheren Anlagen als Rücklage im Alter dienen. Leider wurde das Geld nicht dafür verwendet und wurde vom Investmentberater selbst ausgegegen (laut Gerichtsurteil), aber die Steuerbehörden sahen in den "Anlagebescheinigungen" einen Gewinn erwirtschaftet, obwohl das Geld nie angelegt wurde. Eine Steuernachzahlung war nun fällig und wurde gezahlt.
Kann man nun diese Steuernachzahlung, die eigentlich aus den "Gewinnen" der Anlagen, erwirtschaftet "wurde" irgendwie wieder steuerlich geltend machen?
Es ist doch mehr als ungerecht, dass man erst sein Geld verliert und dann noch Steuern nachzahlen muss aufgrund von "Bescheinigungen" die Beträge ausweisen, die "unnormal" sind. Nachfragen während der Anlagephase beim Investmentberater wurden wir immer nur vertröstet bis die Anzeige wegen Betruges kam. Geld weg und dann noch Steuern zahlen.
Man soll die Hoffnung nicht aufgeben, aber diese "Zinsen" für Nichts würden wir gerne wieder haben ;-)Stichworte: -
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