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Umzug, Krankheitstage, Wiedereingliederung // richtig angeben in Steuererklärung

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    Umzug, Krankheitstage, Wiedereingliederung // richtig angeben in Steuererklärung

    Hallo Zusammen,

    bisher habe ich meine Steuererklärung immer problemlos selber gemacht, doch nun habe ich einen für mich etwas komplizierteren Fall, so dass leider viele Fragen entstehen.

    Zur Situation:
    • Umzug
    • Krankheitstage
    • Wiedereingliederung

    Folgende Fragen kamen dabei auf:
    • Umzug
      • Ich würde zwei Tätigkeitsstätten angeben, in beidem Fällen aber die gleiche Arbeitsstelle angeben, nur mit unterschiedlichen Entfernungen, aufgrund des unterschiedlichen Wohnorts (entsprechenden Vermerk machen)?
      • bei dem Feld "vom - bis" würde ich bei der ersten Tätigkeitstätte den Zeitraum von Anfang des Jahres bis zum Zeitpunkt des Umzugs angeben, bei der zweiten Tätigkeitsstelle den Zeitraum vom Zeitpunkt des Umzugs bis Ende des Jahres?
      • Die Urlaubs-/Krankheitstage und die aufgesuchten Tage dann entsprechend auch nur für diesen Zeitraum angeben?
    • Krankheitstage
      • Ich würde bei den "Krankheits-/Urlaubstagen" die effektiven Krankheitstage für diesen Zeitraum (s.o.) angeben. Die "aufgesuchten Tage" sind dann = die theoretischen Arbeitstage dieses Zeitraums, ohne Urlaub und Krankheit minus Krankheits-/Urlaubstage. Korrekt?
        • Oder sind die aufgesuchten Tage die theoretischen Arbeitstage dieses Zeitraums ohne Urlaub und Krankheit und der Abzug erfolgt durch das Finanzamt anhand der angegeben Krankheits-/Urlaubstage?
        • Bsp. = Zeitraum vom 01.01.2019 - 31.08.2019 = Arbeitstage ohne Abzüge 167. Gebe ich dann als Krankheitstage bspw. 40 Tage an und bei den aufgesuchten Tagen trotzdem 167, oder dann 127?
    • Wiedereingliederung
      • Ich habe schon gelesen, dass die Fahrtkosten, die in der Wiedereingliederung entstehen, trotzdem mit den 0,30€/km Wegstrecke geltend gemacht werden dürfen, obwohl in dieser Zeit weiterhin Krankengeld und kein Lohn gezahlt wird
        • Wie gebe ich dies bei den Krankheitstagen bzw. den aufgesuchten Tagen an? Es handelt sich ja sowohl um Krankheitstage, als auch um aufgesuchte Tage.




    Vielen Dank für Euren Rat im Voraus!

    Viele Grüße

    #2
    Zu den Fragen zur Entfernungspauschale: Du musst die im jeweiligen Zeitraum angefallenen Urlaubs- und Krankheitstage selbst berücksichtigen

    und unter aufgesucht an XXX Tagen nur die Tage eintragen, an denen du die Tätigkeitsstätte tatsächlich aufgesucht hast. Das Finanzamt zieht

    dir keine Urlaubs- und Krankheitstage ab, diese Angaben in der Erklärung dienen nur der Plausibilitätsprüfung.

    Nach meiner persönlichen Einschätzung sind Tage, an denen du deine Tätigkeitsstätte aufgesucht hast, keine Krankheitstage. Die Krankenkasse

    wird dir die Fahrtkosten während der Wiedereingliederung ja nicht erstattet haben?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,

      Bei Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte kannst du nur die Entfernungspauschale geltend machen und nicht die Wegstrecke

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        Hallo Zusammen,

        vielen Dank schon mal für die schnellen Antworten, das hat schon sehr geholfen!

        Mittlerweile sind mir noch zwei weitere Fragen aufgekommen:
        • Der Umzug erfolgte aus privaten Gründen. Welche Kosten kann ich hier trotzdem angeben? Bspw. die Kosten für die Fahrten des Möbeltransports, den ich selbst mit dem eigenen PKW durchgeführt habe? Falls ja, müsste ich dann den Bogen "haushaltsnahe Dienstleistungen" in Elster separat hinzufügen, wenn ich das richtig verstanden habe? Unter Anlage N dürfen ja nur Kosten für Umzüge aus beruflichen Gründen eingetragen werden?
        • Ich hatte einen Autounfall auf dem Weg zur Arbeit, an dem ich selbst Schuld war (Auffahrunfall); mein Auto wurde danach nicht repariert, sondern als Schrottauto verkauft und ich musste mir ein Neues zulegen. Für die Gegenpartei hat meine Versicherung gezahlt.


        Vielen Dank für Euren Rat im Voraus!

        Viele Grüße

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          #5
          Bei einem Umzug aus privaten Gründen können nur die dafür in Anspruch genommenen haushaltsnahen Dienstleistungen sowie die Handwerkerkosten,

          beschränkt auf die Arbeitskosten geltend gemacht werden. Was darunter fällt, musst du selbst recherchieren. https://esth.bundesfinanzministerium...7a/inhalt.html

          Auch zur steuerlichen Behandlung von Wegeunfällen musst du dich selbst schlau machen. Das ist bei einem Totalschaden ziemlich kompliziert.

          https://www.lohi.de/news/article/tot...ur-arbeit.html
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Okay, vielen Dank für die Hilfe!!

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