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Vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer (2019)

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  • Steuermuffel
    antwortet
    Danke nochmal! Jetzt weiß ich, welche Zahlen wo hin gehören .

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
    Probleme mit der Tastatur?
    Schön dass Du meine Rechenkünste nicht in Zweifel ziehst

    Hab's geändert.

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  • FIGUL
    antwortet
    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

    Das heißt verrechnet.

    Beispiel: Du würdest 3200 Euro Vorsteuer erstattet bekommen, musst aber 100 Euro Einkommensteuer zahlen. Das Finanzamt verrechnet, Du bekommst 200 Euro Umsatzsteuer erstattet.

    Die vom Finanzamt erstattete und gegebenenfalls verrechnete Umsatzsteuer beträgt trotzdem 200+100.
    Hallo,

    Probleme mit der Tastatur?

    Gruß FIGUL

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Zitat von Steuermuffel Beitrag anzeigen
    2. Heißt "ggf. verrechnet" hier vor oder nach Verrechnung?
    Das heißt verrechnet.

    Beispiel: Du würdest 300 Euro Vorsteuer erstattet bekommen, musst aber 100 Euro Einkommensteuer zahlen. Das Finanzamt verrechnet, Du bekommst 200 Euro Umsatzsteuer erstattet.

    Die vom Finanzamt erstattete und gegebenenfalls verrechnete Umsatzsteuer beträgt trotzdem 200+100.
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 24.12.2020, 15:10.

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  • Steuermuffel
    antwortet
    Danke für die rasche Antwort! Das ist schnell ausgerechnet.

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  • Charlie24
    antwortet
    Da ist der Jahressaldo aus abgeführter und erstatteter Umsatzsteuer dann einzutragen, wenn er für dich positiv war (sog. Vorsteuerüberhang)

    Wenn sich hingegen eine Zahllast für dich ergeben hat, also unterm Strich das Finanzamt Geld bekommen hat, gehört der Eintrag in die Zeile 64

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  • Steuermuffel
    hat ein Thema erstellt Vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer (2019).

    Vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer (2019)

    Hallo zusammen,

    da beim Finanzamt seit einigen Tagen niemand erreichbar ist, stelle ich meine kurzen Fragen nun hier:
    Im Formular zur EÜR (2019) heißt es unter "Sonstige Betriebseinnahmen" "Vom Finanzamt erstattete und gegebenenfalls verrechnete Umsatzsteuer".
    1. Ich vermute, dass hier auch die erstattete UST auf die Anschaffungskosten (Photovoltaikanlage) hingehört. Ist das korrekt?
    2. Heißt "ggf. verrechnet" hier vor oder nach Verrechnung? (Es wurde tatsächlich bei der Erstattung vom Finanzamt ein Betrag aus der monatlichen UST-Anmeldung abgezogen).

    Im Voraus vielen Dank und

    schöne Weihnachtstage!
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