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Vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer (2019)
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Zitat von FIGUL Beitrag anzeigenProbleme mit der Tastatur?
Hab's geändert.
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Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
Das heißt verrechnet.
Beispiel: Du würdest 3200 Euro Vorsteuer erstattet bekommen, musst aber 100 Euro Einkommensteuer zahlen. Das Finanzamt verrechnet, Du bekommst 200 Euro Umsatzsteuer erstattet.
Die vom Finanzamt erstattete und gegebenenfalls verrechnete Umsatzsteuer beträgt trotzdem 200+100.
Probleme mit der Tastatur?
Gruß FIGUL
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Zitat von Steuermuffel Beitrag anzeigen2. Heißt "ggf. verrechnet" hier vor oder nach Verrechnung?
Beispiel: Du würdest 300 Euro Vorsteuer erstattet bekommen, musst aber 100 Euro Einkommensteuer zahlen. Das Finanzamt verrechnet, Du bekommst 200 Euro Umsatzsteuer erstattet.
Die vom Finanzamt erstattete und gegebenenfalls verrechnete Umsatzsteuer beträgt trotzdem 200+100.Zuletzt geändert von L. E. Fant; 24.12.2020, 15:10.
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Danke für die rasche Antwort! Das ist schnell ausgerechnet.
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Da ist der Jahressaldo aus abgeführter und erstatteter Umsatzsteuer dann einzutragen, wenn er für dich positiv war (sog. Vorsteuerüberhang)
Wenn sich hingegen eine Zahllast für dich ergeben hat, also unterm Strich das Finanzamt Geld bekommen hat, gehört der Eintrag in die Zeile 64
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Vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer (2019)
Hallo zusammen,
da beim Finanzamt seit einigen Tagen niemand erreichbar ist, stelle ich meine kurzen Fragen nun hier:
Im Formular zur EÜR (2019) heißt es unter "Sonstige Betriebseinnahmen" "Vom Finanzamt erstattete und gegebenenfalls verrechnete Umsatzsteuer".
1. Ich vermute, dass hier auch die erstattete UST auf die Anschaffungskosten (Photovoltaikanlage) hingehört. Ist das korrekt?
2. Heißt "ggf. verrechnet" hier vor oder nach Verrechnung? (Es wurde tatsächlich bei der Erstattung vom Finanzamt ein Betrag aus der monatlichen UST-Anmeldung abgezogen).
Im Voraus vielen Dank und
schöne Weihnachtstage!Stichworte: -
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