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Einzelveranlagung bei Trennung

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    Einzelveranlagung bei Trennung


    Guten Tag!
    Ich möchte eine Einzelveranlagung für das Jahr 2020.
    Seit Juli 2019 getrennt lebend (dies auch dem FA mitgeteilt). Irgendwie finde ich nicht das richtige Formular, da bei der Prüfung der Einkommenssteuer immer eine Fehelermeldung erscheint:

    Es wurde angegeben, dass die Ehegatten / Lebenspartner im gesamten Veranlagungszeitraum 2020 dauernd getrennt gelebt haben. Daher kann weder die Zusammenveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern, noch die Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern gewählt werden (§ 26 Absatz 1 EStG).

    Hat jemand einen Tipp für mich, wie ich es richtig mache kann, bzw. wo ich da an der richtigen Stelle einen Haken setzen muss?

    LG

    #2
    Hallo,

    in ElsterFormular geht gar nichts.
    Womit erstellst du die Erklärung?
    Du gibst gar nichts an bei Veranlagung.

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      Ja, FIGUL hat's ja schon gesagt, für 2020 kannst Du Deine Steuererklärung nicht mit ElsterFormular machen.

      Wenn Ihr das ganze Jahr getrennt wart, dann könnt Ihr keine Einzelveranlagung von Ehegatten beantragen. Für Mein Elster bedeutet das z. B. kein Kreuz auf Seite 3 des Hauptvordrucks.

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        #4
        Daher kann weder die Zusammenveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern, noch die Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern gewählt werden (§ 26 Absatz 1 EStG)
        Die Fehlermeldung ist doch nun wirklich verständlich formuliert.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Herzlichen Dank für die Rückmeldungen!!! Auf die einfachste Lösung, den Haken weg zu lassen, bin ich nicht gekommen. Zu sehr um die Ecke gedacht. Steuererklärung ist fertig!

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            #6
            Hallo! Ich muss leider wieder auf das o.g. Problem zurückkommen.
            Nun habe ich tatsächlich kein Kreuz auf Seite 3 des Hauptvordruckes gesetzt (letztes Jahr hat es ja geklappt) und trotzdem kommt eine Fehlermeldung:

            Name, Vorname, Geburtsdatum wurden nicht alle gleichzeitig angegeben (Ehefrau)

            Gibt es da einen konstruktiven Vorschlag von Euch?

            Gruß
            Ulli

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              #7
              Name, Vorname, Geburtsdatum wurden nicht alle gleichzeitig angegeben (Ehefrau)
              Du darfst zur Ehefrau im Hauptvordruck überhaupt keine Angaben mehr machen, ihr lebt doch bereits seit 2019 getrennt.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Herzlichen Dank! Da war tatsächlich unter KIrchensteuer etwas eingegeben...

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