Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Wegzug in 2018 - Anlage WA und V

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Wegzug in 2018 - Anlage WA und V

    Hallo,
    in 2018 bin ich wegen eines Jobangebotes nach Panama bezogen.

    Fuer meine Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit muss ich nach Wegzug noch die Anlage WA für das Jahr 2018 ausfüllen.

    Weiterhin habe ich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. In 2018 wuerde ich fuer das gesamte Jahr in der Anlage V die Zahlen eintragen. Sehe ich das so richtig?

    Danke

    Gruss
    Sonja

    #2
    AW: Wegzug in 2018 - Anlage WA und V

    Mit deinem Wegzug endet zwar die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland, für 2018 musst du aber noch eine ganz normale Steuererklärung für unbeschränkt Steuerpflichtige mit deinen Einkünften in Deutschland abgeben,

    dazu gehören auch deine Einkünfte als Arbeitnehmer vor deinem Wegzug nach Panama. In die Anlage WA gehören dann die in Panama erzielten Einkünfte.

    Deine Einkünfte aus Vermietung musst du generell in Deutschland versteuern, wenn das vermietete Objekt hier in Deutschland liegt. Das gilt nicht nur für 2018, sondern auch für die Folgejahre.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Wegzug in 2018 - Anlage WA und V

      Danke fuer die Info

      Kommentar

      Lädt...
      X