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Elster-Berechnung Vorsorgeaufwand

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Elster-Berechnung Vorsorgeaufwand

    Wenn sich aus den Erläuterungen zum Steuerbescheid nicht ergibt, warum das Finanzamt von der Erklärung abgewichen ist, bleibt nur der Einspruch. Oder hast du die Hinweise im Bescheid nur falsch interpretiert?

    Der Einspruch lässt sich auch direkt in Mein ELSTER einlegen.

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  • ChaosPur
    antwortet
    AW: Elster-Berechnung Vorsorgeaufwand

    jupp, alles korrekt eingetragen.
    alle Einträge sind soweit korrekt laut Berechnung Elster und auch vom Steuerbescheid,
    der einzige Unterschied ist, dass vom FA die 3800 eingesetzt sind und vom Elsterprogramm aber die 4071 genommen wurden.
    Ich bin alles nochmal durchgegangen und habe nichts gefunden, woran es liegen könnte.
    Die Vorjahre waren immer auf den Cent genau.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Elster-Berechnung Vorsorgeaufwand

    Bei dir erfolgt wegen des mitversicherten Krankengeldanspruchs eine Kürzung um 4%, das ist korrekt.

    Wenn dein Mann privat krankenversichert ist, müssen die PKV-Beiträge zunächst in einen Basisanteil und einen Anteil für Wahlleistungen zerlegt werden.

    Hast du die Beiträge aus der entsprechenden Mitteilung der Krankenversicherung übernommen?

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  • ChaosPur
    antwortet
    AW: Elster-Berechnung Vorsorgeaufwand

    Zitat von stiller Beitrag anzeigen
    Zeile 11 Vorsorgeaufwand: Ja oder nein angekreuzt?
    beides mit Ja angekreuzt.

    Mein Mann ist Pensionär (Versorgungsbezüge), ich Angestellte (Gehalt). Zusammen sind in der
    KV = 3787
    PV = 468

    Das Programm hat bei der KV nach §10 EStG 72 noch abgezogen, verbleiben 3715
    ergibt zusammen mit der PV dann 4183 und nach Abzug der Beitragsrückerstattungen 4071,
    welche dann vom Programm übernommen wurden.
    Das FA hat mir da aber 3800 angerechnet.
    Also ist i-wo der Krumpel drin.
    Hatte ich bisher noch nie das Problem.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Elster-Berechnung Vorsorgeaufwand

    In der Berechnung der Vorsorgeaufwendungen ist normalerweise der Höchstbetrag von 3.800 € ausgewiesen.
    Der wird bei Zusammenveranlagung aber nur ausgewiesen, wenn die Beiträge zur Basiskrankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung niedriger sind.

    Sind die genannten Beiträge höher, gehen die höheren Werte für KV und PV in die Berechnung ein. Das gilt auch, wenn in Zeile 11 richtig Ja angekreuzt wurde.

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  • stiller
    antwortet
    AW: Elster-Berechnung Vorsorgeaufwand

    Zitat von ChaosPur Beitrag anzeigen
    Hallo, auch ich habe jetzt mal eine Frage.
    Seit Jahren benutze ich das Elster-Programm um meine Steuererklärung zu erstellen. Diesmal ist allerdings der Wurm drin
    und ich finde den Fehler nicht.
    In der Berechnung der Vorsorgeaufwendungen ist normalerweise der Höchstbetrag von 3.800 € ausgewiesen ('davon abziehbar' heißt es im Steuerbescheid).
    Aber in meiner Berechnung wird alles addiert und ein viel höherer Betrag angesetzt, wäre natürlich schön, da ich dadurch mehr zurückerhalte.
    Wo habe ich jetzt einen Haken zu viel oder nicht gemacht?
    Über Hilfe wäre ich dankbar.
    Eure Chaotin
    Zeile 11 Vorsorgeaufwand: Ja oder nein angekreuzt?

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  • ChaosPur
    hat ein Thema erstellt Elster-Berechnung Vorsorgeaufwand.

    Elster-Berechnung Vorsorgeaufwand

    Hallo, auch ich habe jetzt mal eine Frage.
    Seit Jahren benutze ich das Elster-Programm um meine Steuererklärung zu erstellen. Diesmal ist allerdings der Wurm drin
    und ich finde den Fehler nicht.
    In der Berechnung der Vorsorgeaufwendungen ist normalerweise der Höchstbetrag von 3.800 € ausgewiesen ('davon abziehbar' heißt es im Steuerbescheid).
    Aber in meiner Berechnung wird alles addiert und ein viel höherer Betrag angesetzt, wäre natürlich schön, da ich dadurch mehr zurückerhalte.
    Wo habe ich jetzt einen Haken zu viel oder nicht gemacht?
    Über Hilfe wäre ich dankbar.
    Eure Chaotin
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