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Renteneintritt Ehepartner - fette Nachzahlung fällig?

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Renteneintritt Ehepartner - fette Nachzahlung fällig?

    Im Ergebnis steht man sich nach Renteneintritt steuerlich meist besser
    Das kann ich bestätigen! Auch ich habe seit Renteneintritt mehr Netto vom Brutto, was nichts daran ändert, dass das Brutto deutlich geringer ausfällt und damit auch das Netto.

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Renteneintritt Ehepartner - fette Nachzahlung fällig?

    Hallo,

    >>>andererseits bleibt die Frage, warum sich hier überhaupt eine Steuerpflicht der Rente der Partnerin ergeben sollte.

    Eigentlich hatte ich das in #3 schon beantwortet.
    Bei Steuerklasse 3 wird davon ausgegangen, dass der Ehepartner keine Einkünfte hat (jedenfalls keine ohne Lohnsteuerabzug). Es ist also nicht deine Frau die Steuern (nach)zahlen muss sondern du, und zwar weil du ihren Grundfreibetrag quasi abgezweigt hast (durch die Steuerklasse 3), obwohl sie ihn selber noch braucht.

    Es gibt ja Paare mit getrennten Konten/Kassen (bei in Scheidung lebenden ist es praktisch auch so). Und wenn ihr das machen würdet* müsstest du die Nachzahlung komplett alleine leisten.

    *ich meine natürlich nicht die Scheidung, sondern nur die finanzielle Separierung


    >>>Rente ist bis auf ein paar Euro identisch mit dem vorherigen Lohn.

    OK, war ja auch nur einer der Punkte, der steuerfreier Anteil stimmte ja schon mal (konkret 24%). Dazu kommt übrigens noch eine Ersparnis bei den Sozialversicherungen (sie zahlt ja nur noch KV und PV, spart also RV und AV - und RV ist bekanntlich der größte Posten).
    Im Ergebnis steht man sich jedenfalls nach Renteneintritt steuerlich meist besser (keine Regel ohne Ausnahme).

    Stefan
    Zuletzt geändert von reckoner; 04.10.2019, 11:16.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Renteneintritt Ehepartner - fette Nachzahlung fällig?

    Sorry, wo ist hier die Logik, wenn laut obiger Tabelle in 2018 gemeinsam 18.000 € Freibetrag angesetzt werden können?
    Die Logik besteht in gemeinsam und bezieht sich auf das Gesamteinkommen von Ehegatten. Bei jedem den doppelten Grundfreibetrag zu rechnen, ist nun mal falsch.

    Außerdem ist die gesamte Rechnerei mit Nachzahlungen und Erstattungen nicht zielführend, vergleichen darf man nur die jährlichen Steuerfestsetzungen.

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  • Helmstein
    antwortet
    AW: Renteneintritt Ehepartner - fette Nachzahlung fällig?

    Ok, danke an alle für die ganzen Antworten, klingt alles logisch.
    Wird mir langsam klar dass ich um die Nachzahlung nicht herumkomme, aber mein Inneres wehrt sich noch und sagt ständig "das kann doch nicht wahr sein!" :-(


    Und natürlich, sehe ich jetzt, waren oben noch Einkünfte vorhanden, sorry.

    Grüße
    Helmstein

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  • multi
    antwortet
    AW: Renteneintritt Ehepartner - fette Nachzahlung fällig?

    Die Ehefrau hat eine steuerpflichtigen Anteil der gesetzlichen Rente von 8662€ und eine steuerpflichtige Zusatzrente von 991€.
    Die ist genauso steuerpflichtig wie deine Einkünfte oder ihr Einkommen vor Renteneintritt.

    Der Grundfreibetrag ist in der Grundtabelle (einfach) bzw. in der Splittingtabelle (doppelt) bereits eingearbeitet, und er wurde ebenso bereits berücksichtigt, als die Frau noch gearbeitet hat. Die Argumentation, dass der steuerpflichtige Teil der gesetzlichen Rente steuerfrei wäre, weil er unter dem Freibetrag läge, ist falsch. Mit der selben Logik hättest du dich vorher beschweren müssen, dass ihr ebenso hohes Arbeitseinkommen nicht steuerfrei ist.

    Und warum dein Gesamtbetrag der Einkünfte höher ist als die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, können wir dir nicht sagen. Wahrscheinlich wirst du noch andere Einkunftsarten haben.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Renteneintritt Ehepartner - fette Nachzahlung fällig?

    Hallo Helmstein,

    ihr seid doch zusammenveranlagt, da wird der Grundfreibetrag doch schon berücksichtigt und die Steuer bemisst sich nach eurem Gesamtbetrag der Einkünfte abzüglich der Sonderausgaben wird das zu versteuernde Einkommen ermittelt und darauf die Einkommensteuer festgesetzt.

    Da müsstest du deine Steuerberechnung noch einmal durchgehen, hast du irgendwo andere Einkünfte angegeben ?

    Tschüß
    Zuletzt geändert von holzgoe; 04.10.2019, 09:57. Grund: Ergänzung

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  • Helmstein
    antwortet
    AW: Renteneintritt Ehepartner - fette Nachzahlung fällig?

    Hallo Leute,

    einerseits klingen die Antworten plausibel, sofern man nur die jetzt fehlende Lohnsteuer der Partnerin berücksichtigt, andererseits bleibt die Frage, warum sich hier überhaupt eine Steuerpflicht der Rente der Partnerin ergeben sollte. Anhand des Grundfreibetrags laut untenstehender Tabelle muss man das doch verneinen:

    Grundfreibetrag
    Renteneintritt ledig verheiratet
    2019 9.168 Euro 18.336 Euro
    2018 9.000 Euro 18.000 Euro
    2017 8.820 Euro 17.640 Euro
    2016 8.652 Euro 17.304 Euro
    2015 8.472 Euro 17.304 Euro

    Somit besteht für die Rente meiner Frau keine Steuerpflicht, warum also sollte ich (wir) jetzt mit einer Nachzahlung in Höhe der fehlenden Lohnsteuer bestraft werden?
    Wenn ich die Anlage R aus Elster entferne - was natürlich falsch ist - berechnet mir das Programm sogar ein Guthaben von 250 €.
    Wo ist denn der falsche Ansatz?
    Warum wird der Grundfreibetrag nicht berücksichtigt und wieso kommt die Rente einfach in den gemeinsamen Steuertopf und es werden gerade einmal 2.736 EUR steuerfrei angesetzt?

    Hab das jetzt mal vereinfacht dargestellt:

    Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
    Bruttoarbeitslohn . . . . . . . . . . . . . . . . 66.986
    ab Werbungskosten ....
    Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65.986

    Leibrente/n
    Jahresbetrag der Rente . . . . . . . . . 11.398
    ab steuerfreier Teil der Rente . . . . . -2.736
    steuerpflichtiger Teil der Rente . .. . . 8.662 . . . . . . . . . . . 8.662
    Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag,
    einem Pensionsfonds, einer Pensionskasse
    oder einer Direktversicherung . . . . . . . . . . . . . . . ....... . . . 991

    Summe der zu besteuernden Renten und Leistungen . .. . . . 9.674
    ab Werbungskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9.572

    Gesamtbetrag der Einkünfte . . . . . . . . . . . 67.669 . . . . . 9.572 . . . . . 77.241

    Sorry, wo ist hier die Logik, wenn laut obiger Tabelle in 2018 gemeinsam 18.000 € Freibetrag angesetzt werden können?


    p.s.: was mir gerade auffällt:
    Wieso werden aus meinen Einkünften über 65.986 € am Ende 67.669 €?

    Grüße
    Helmstein
    Zuletzt geändert von Helmstein; 04.10.2019, 09:51.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Renteneintritt Ehepartner - fette Nachzahlung fällig?

    Hallo Helmstein,

    hast du mal geschaut, wieviel Lohnsteuer 2017 von deiner Frau einbehalten wurde -> diese Summe fehlt natürlich in 2018 wenn nur Rente in dieser Höhe war.
    Der Hinweis wurde ja schon gegeben -> siehe Beitrag @Charlie24

    Dann erklärt sich doch mit Sicherheit die Nachzahlung.

    Tschüß

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  • Helmstein
    antwortet
    AW: Renteneintritt Ehepartner - fette Nachzahlung fällig?

    Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
    Hallo,
    1. ist die Rente wahrscheinlich niedriger als der Lohn.
    Rente ist bis auf ein paar Euro identisch mit dem vorherigen Lohn.

    Gruß
    Helmstein

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Renteneintritt Ehepartner - fette Nachzahlung fällig?

    Hallo,

    Für die Höhe der Steuer ist das Katz wie Mietz

    Gruß FIGUL

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Renteneintritt Ehepartner - fette Nachzahlung fällig?

    Hallo,

    >>>Falsch ist die Steuerklasse 3 bei dieser Verteilung nicht wirklich

    Ja, natürlich, ich wollte das "falsch" eigentlich auch noch kursiv formatieren.
    Aber sagen wir doch lieber "ungünstig". Und das gilt nicht nur für die Einzelveranlagung, sondern in dieser Konstellation grundsätzlich.

    Das Finanzamt weiß sich dann auch zu wehren und wird Vorauszahlungen festsetzen. Daher würde ich die Steuerklassen ändern und das in dem Antrag auf Korrektur der Vorauszahlung auch als Grund angeben.

    Ein Nebeneffekt der Steuerklasse 4 ist übrigens, dass es ggf. höhere Lohnersatzleistungen gibt.

    Stefan

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Renteneintritt Ehepartner - fette Nachzahlung fällig?

    Falsch ist die Steuerklasse 3 bei dieser Verteilung nicht wirklich und für die Zukunft wird das Finanzamt Vorauszahlungen festsetzen, so dass sich das Problem der überraschend hohen Nachzahlung entschärft.

    Ich habe für das Jahr nach meinem Renteneintritt auch eine Nachzahlung von mehreren tausend Euro leisten müssen, aber ich war darauf vorbereitet.

    Man ist als Rentner gut beraten, den erwartbaren Steueranteil monatlich zur Seite zu legen, jedenfalls dann, wenn es um höhere Beträge geht
    Zuletzt geändert von Charlie24; 03.10.2019, 16:58. Grund: Ergänzt!

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Renteneintritt Ehepartner - fette Nachzahlung fällig?

    Hallo,

    >>>Als noch beide berufstätig waren ergab das jährlich höchstes eine Nachforderung von 500 €.

    Nicht ganz, auch ihr wurden ja Lohnsteuer abgezogen. Bei der Rente ist das aber nicht der Fall, daher musst du schon die Nachzahlung und die nicht mehr abgeführten Lohnsteuern zusammenzählen.
    Sind das dann immer noch weniger als 2500 Euro? Ich wette nicht, und zwar aus 2 Gründen:
    1. ist die Rente wahrscheinlich niedriger als der Lohn.
    2. ist die Rente gar nicht zu 100% steuerpflichtig.


    >>>Mit dieser geringen Rente wäre sie doch überhaupt nicht steuerpflichtig?

    Falscher Ansatz. Die Nachzahlung fußt nämlich nicht auf ihrer Rente, sondern auf deinem Lohn und insbesondere der - dann falschen - Steuerklasse 3.
    Wie du selbst festgestellt hast wäre es bei Einzelveranlagungen noch deutlich schlechter, die 5900 Euro sind praktisch der Unterschied zwischen Steuerklasse 3 und 4.

    Stefan

    EDIT: Ich war mal wieder zu langsam. :-(

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Renteneintritt Ehepartner - fette Nachzahlung fällig?

    Ist das wirklich wahr?
    Um das ganz präzise beantworten zu können, müsste man den kompletten Steuerfall nachstellen. Etwas aufwändig!

    Klar ist eines: Von der Rente wurde bekanntlich keine Lohnsteuer einbehalten, dass die Nachzahlung höher ausfällt als bei Arbeitslohn in Steuerklasse 5, liegt auf der Hand.

    Von der Rente bleibt zwar ein bestimmter Prozentanteil steuerfrei, aber das sind bei Renteneintritt 2018 auch nur mehr 24% des Rentenbetrags.

    Wichtig ist, dass die Beiträge zur KV und PV in den Zeilen 17 und 19 der Anlage Vorsorgeaufwand erfasst wurden.

    Vorauszahlungen wurden bisher wohl auch nicht geleistet, wobei die bei der Vorausberechnung in ElsterFormular ohnehin außen vor bleiben würden.

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  • Helmstein
    hat ein Thema erstellt Renteneintritt Ehepartner - fette Nachzahlung fällig?.

    Renteneintritt Ehepartner - fette Nachzahlung fällig?

    Hallo zusammen,

    brauche eueren Rat:
    Habe seit Jahren Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Steuerklassen III/V, Ehefrau nun seit 2018 in Rente, gemeinsame Veranlagung, jetzt der Schock: Elster berechnet eine Nachzahlung von über 2500 €. Als noch beide berufstätig waren ergab das jährlich höchstes eine Nachforderung von 500 €.
    Meine Einkünfte in 2018 betrugen rund 66.000, die Rente meiner Frau 12.000 €.
    Mit dieser geringen Rente wäre sie doch überhaupt nicht steuerpflichtig?
    Sie belastet aber nach Abzug eines Freibetrages von 2.700 € die gemeinsame Einkommensteur mit 8.600 €. Das führt wohl zu dieser horrenden Nachzahlung.

    Habe auch schon Einzelveranlagung getestet: Frau 0 €, Mann 5.900 € Nachzahlung.
    Habe alle Daten gegengecheckt, kein Fehler erkennbar, Elster sagt alles ok.
    Ist das wirklich wahr?

    Danke für die Antworten.
    Helmstein
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