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Unterhalt für Studierende die an zwei verschiedenen Orten wohnte

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    Unterhalt für Studierende die an zwei verschiedenen Orten wohnte

    Unsere Tochter wohnte zeitweise bei uns und zeitweise außerhalb. Elster gibt aufgrund der verschiedenen Orte , verschiedene Eingabefenster für den Unterhalt an. In der Berechnung erscheint aber nur eine Eingabe.
    Was mache ich falsch?
    Zuletzt geändert von Hohi79of; 04.08.2021, 21:24.

    #2
    Geht es um die Einkommensteuererklärung? Für welches Jahr?

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      #3
      Es geht um 2020.

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        #4
        Zitat von Hohi79of Beitrag anzeigen
        Es geht um 2020.
        Für das Jahr 2020 steht ElsterFormular aber nicht mehr zur Verfügung. Erstellst du die Erklärung mit der Webanwendung Mein ELSTER ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo, ich bin in Mein Elster. Aber beim Untermenü Unterhalt öffnet sich das Fenster mit den Wohnadressen und danach gibt man jeweils zur Wohnadresse den Unterhalt in das Fenster/Formular ein.
          So entstehen bei zwei Adressen zwei Eingaben für Unterhalt.
          Am Ende bei der Berechnung , wird aber nur ein Unterhalt übernommen.
          Zuletzt geändert von Hohi79of; 05.08.2021, 18:23.

          Kommentar


            #6
            Hallo,

            bekommt ihr für die Tochter noch Kindergeld?

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              Nein.
              Deshalb fülle ich es ja aus.

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                #8
                Ich habe mir das mit unterschiedlichen Wohnsitzen bisher nicht angesehen, aber grundsätzlich gilt, dass Unterhalt maximal bis zum

                Grundfreibetrag anerkannt wird, zuzüglich etwaiger von den Eltern übernommenen Beiträge zur Basiskrankenversicherung und zur

                gesetzlichen Pflegeversicherung. Lebt das Kind im Haushalt der Eltern, muss die Höhe der Unterhaltsleistungen für diese Zeiträume

                nicht belegt werden. Die Frage ist, ob die Berechnung, die dir Mein ELSTER auswirft, insgesamt plausibel ist ?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  An der Höhe kann es nicht liegen. So hoch sind die Beträge nicht.
                  Im Moment nimmt er den Betrag, der für den Zeitraum ist, indem die Tochter bei uns gewohnt hat. (3 Monate) . Die 2 Monate, in denen sie wieder ausgezogen ist, rechnet er nicht ein.

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                    #10
                    Habe den Fehler gefunden. Trotzdem Danke für eure Überlegungen.

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                      #11
                      Habe den Fehler gefunden. Trotzdem Danke für eure Überlegungen.
                      Dann muss ich den Fall ja nicht mehr nachstellen. Trotzdem, was war der Fehler ? Das Forum lebt auch von Rückmeldungen !
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

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                        #12
                        Zitat von Hohi79of Beitrag anzeigen
                        Habe den Fehler gefunden. Trotzdem Danke für eure Überlegungen.
                        Können Sie uns sagen, was der Fehler war?

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                          #13
                          Ja klar kann ich das machen.

                          Ich hatte im Bereich "Allgemeine Angaben zur unterstützten Person" eine Zeitangabe unter der Überschrift "Nicht im unterstützten Haushalt lebend" gemacht, weil ich diese Aussage falsch gelesen habe und als "Nicht im unterstützenden Haushalt lebend" verstanden habe. Damit ist natürlich dieser Zeitraum aus der Steuerberechnung herausgenommen worden.

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                            #14
                            Danke für die Rückmeldung !
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

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