Zitat von L. E. Fant
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Mitteilung und Abrechnung
Mitteilung
Ihrer am TT.MM.JJJJ eingegangenen Umsatzsteuererklärung wurde zugestimmt.
Sie steht damit einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung
(§ 164 Abgabenordnung) gleich.
Tschüß
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