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Vorsteuerabzug noch vor Erhalt einer USt-ID

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    Vorsteuerabzug noch vor Erhalt einer USt-ID

    Liebe Community,

    es wäre sehr hilfreich und freundlich, wenn mir jemand auf meine folgenden Fragen jeweils eine Antwort geben könnte.

    Meine Situation ist die folgende:

    Zur Zeit bin ich in der Gründung einer Rechtsanwaltskanzlei und möchte diese gerne mit Möbelstücken und Geräten einrichten.

    Heute, am 27.09.2021, habe ich den Antrag auf Erteilung einer Umsatzsteueridentifikationsnummer über MeinElster gestellt.
    Als Datum der Aufnahme meiner Tätigkeiten als Rechtsanwalt habe ich den 18.10.2021 angegeben.
    Eine Umsatzsteuervoranmeldung habe ich noch nicht vorgenommen.

    Meine Frage lautet nun, ob ich bereits jetzt, d.h. noch vor Erhalt einer USt-ID und noch vor einer Voranmeldung und noch vor dem 18.10.2021 getrost die notwendigen Möbel und Geräte erwerben kann, ohne eines späteren Vorsteuerabzugs verlustig zu gehen? Soll ich lieber zumindest solange warten, bis mir die USt-ID vergeben wurde? Kann ich im September noch eine Voranmedung für eben den September vornehmen oder ist es zu spät?

    Entschuldigt bitte all die Unwissenheit, als Rechtsanwalt sollte ich mich eigentlich besser auskennen.

    Beste Grüße,

    Uwe


    #2
    Wenn du deine Ausstattung in Deutschland einkaufst, brauchst du doch keine Umsatzsteuer-ID, für die Voranmeldung sowieso nicht..

    Natürlich kannst du für deine Praxis jetzt schon Möbel und Geräte einkaufen. Die Umsatzsteuervoranmeldung für September 2021

    ist bis 10. Oktober 2021 elektronisch zu übermitteln. Bei Neugründungen muss aktuell nur noch quartalsweise angemeldet werden,

    da ist allerdings ebenfalls der 10. Oktober der Anmeldetermin, es sei denn, du beantragst eine Dauerfristverlängerung.

    Mit ElsterFormular kannst du nicht mehr anmelden !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Existenzgründer,

      wenn die Aufnahme deiner Tätigkeit der 18.10.2021 ist, dann wird auch erst eine Voranmeldung für das IV.Quartal fällig.
      Dort kannst du aber alles reinpacken auch die Anschaffungen vom September.

      Tschüß

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        #4
        Vielen Dank für die Antworten!

        So werde ich es machen!

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