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Erwerbsminderungsrente rückwirkend genehmigt
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AW: Erwerbsminderungsrente rückwirkend genehmigt
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AW: Erwerbsminderungsrente rückwirkend genehmigt
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenWenn die für 2018 an das Finanzamt übermittelten steuerpflichtigen Rentenwerte über dem Grundfreibetrag liegen, gibst du für 2018 eine Steuererklärung mit den Anlagen R und Vorsorgeaufwand ab.
Zu Hartz IV musst du keine Angaben machen, da das ALG II nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Du musst für 2018 keine Belege einreichen.
Die Jahre mit Krankengeldbezug bzw. ALG I-Bezug müssten eigentlich automatisch korrigiert werden.
Danke für deine Hilfe, bin jetzt erleichtert und verstehe es besser. 😊💚
Da ich gerade nicht weiss was der Grundfreibetrag ist, mach ich einfach eine Steuererklärung fertig.
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AW: Erwerbsminderungsrente rückwirkend genehmigt
Was trag ich jetzt ein für die Steuererklärung 2018 und welche Belege tue ich dazu?
Zu Hartz IV musst du keine Angaben machen, da das ALG II nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Du musst für 2018 keine Belege einreichen.
Die Jahre mit Krankengeldbezug bzw. ALG I-Bezug müssten eigentlich automatisch korrigiert werden.
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AW: Erwerbsminderungsrente rückwirkend genehmigt
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDas war jetzt so nicht ganz richtig. Richtig ist, dass das mit der Nachzahlung verrechnete Krankengeld bzw. ALG 1 dann im Jahr des Zuflusses nachträglich als Rentenzahlung versteuert werden müssen
und der Progressionsvorbehalt insoweit entfällt.
Nur die nicht verrechnete Nachzahlung musst du erst 2019 versteuern, wobei dafür wieder eine Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 1 in Betracht kommt.
Einzelheiten kannst du in den Einkommensteuerrichtlinien nachlesen (nach unten scrollen und aufklappen): https://bmf-esth.de/esth/2016/A-Eink...2b/inhalt.html
Jetzt bin ich verwirrter wie vorher. 🙈🙈🙈
Die Nachzahlung hab ich zum Großteil garnicht bekommen, die wurde verrechnet mir den Ämtern. Dafür hab ich Belege. Und Steuer 2019 ist ja noch Zeit.
Jetzt geht es erstmal um 2018, ich dachte ich muss keine Steuer machen weil ich Hartz4 bekommen habe.
Hab jetzt folgende Unterlagen hier.
~ Beleg Hartz4 für 2018 (Bescheid)
~ Beleg Rentenversicherung was sie ans Finanzamt gemeldet haben für 2018.
Tatsächlich bekommen, hab ich letztes Jahr Hartz4.
Was trag ich jetzt ein für die Steuererklärung 2018 und welche Belege tue ich dazu?
Danke schon mal für die Hilfe. 😊
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
Für den Krankengeldbezug und den Bezug von ALG 1 müssen die Leistungserbringer korrigierte Bescheinigungen übermitteln.
Das Finanzamt korrigiert dann die Bescheide der früheren Jahre
Geht das automatisch oder muss ich da auch was machen? 🤔
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AW: Erwerbsminderungsrente rückwirkend genehmigt
Die Rente samt Nachzahlung muss auch erst 2019 versteuert werden.
und der Progressionsvorbehalt insoweit entfällt.
Nur die nicht verrechnete Nachzahlung musst du erst 2019 versteuern, wobei dafür wieder eine Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 1 in Betracht kommt.
Einzelheiten kannst du in den Einkommensteuerrichtlinien nachlesen (nach unten scrollen und aufklappen): https://bmf-esth.de/esth/2016/A-Eink...2b/inhalt.html
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AW: Erwerbsminderungsrente rückwirkend genehmigt
Es gibt zweierlei Rentenbezugsmitteilungen. Es muss im Betreff heißen: Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt. Nur die hilft dir weiter.
Wenn die Rentenzahlung erst 2019 begonnen hat, gibt es diese Bescheinigung erst Anfang 2020. Die Rente samt Nachzahlung muss auch erst 2019 versteuert werden.
Für 2018 kannst du keine Rente erklären, wenn die Bewilligung und Auszahlung erstmals 2019 erfolgt ist. Hartz 4 gehört gar nicht in die Steuererklärung.
Für den Krankengeldbezug und den Bezug von ALG 1 müssen die Leistungserbringer korrigierte Bescheinigungen übermitteln.
Das Finanzamt korrigiert dann die Bescheide der früheren Jahre
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AW: Erwerbsminderungsrente rückwirkend genehmigt
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenBeantrage bei der Rentenversicherung die Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt (Versichertenrente)
https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
Da sollte drin stehen, wo du die Nachzahlung und die laufende Rente in der Anlage R eintragen musst.
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Die Rentenbezugsmitteilungen liegen mir, wie bereits oben erwähnt, schon vor.
Meine Frage ist, muss ich im Formular eintragen was ich wirklich 2018 bekommen habe, und zwar war das Hartz4.
Oder muss ich die Rente eintragen aus den Rentenbezugsmitteilungen?
Beides einzutragen wäre ja meiner Meinung nach falsch, da ich nur eins bekommen habe.
Und die zweite Frage war, was ist mit den bereits abgeschlossenen Steuererklärungen von 2016 & 2017?
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AW: Erwerbsminderungsrente rückwirkend genehmigt
Beantrage bei der Rentenversicherung die Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt (Versichertenrente)
https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
Da sollte drin stehen, wo du die Nachzahlung und die laufende Rente in der Anlage R eintragen musst.
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Erwerbsminderungsrente rückwirkend genehmigt
Hallo zusammen,
ich schreibe mal hier, in der Hoffnung das mir jemand weiterhelfen kann.
Normal mache ich meine Steuererklärungen ja selber, hab das auch bis einschließlich 2017.
Jetzt zu meinem Problem, ich bin seit Ende 2015 krank geschrieben, hab Krankengeld, Arbeitslosengeld 1 und Hartz 4 erhalten.
In diesem Jahr, habe ich dann Rückwirkend bis Mitte 2016 (Antragstellung) die Erwerbsminderungsrente genehmigt bekommen.
Die Ämter haben für die Jahre 2016, 2017,2018 und Anfang 2019 verrechnet was sie bekommen, und einen kleinen Betrag der Nachzahlung habe ich erhalten.
Nur, wie trage ich das jetzt ein. Die Rentenversicherung hat für alle Jahre ans Finanzamt gemeldet das ich Geld bekommen habe, aber hab ja nicht doppelt bekommen.
Habe die Belege der Rentenversicherung vorliegen, auch die Belege der Ämter das verrechnet wurde.
Meine Frage, trage ich jetzt für 2018 nur das ein was ich tatsächlich bekommen habe? Und zwar Hartz 4, oder wie läuft das jetzt?
Noch als zusatzinfo, bin single und lebe zur Miete und habe sonst keine Einkünfte.
Bin für jeden Typ dankbar, denn das bereitet mir echt Kopfschmerzen. Nicht das ich da hunderte Nachbezahlen muss an Steuer für Geld was ich ja nicht bekommen habe.
Danke schon mal im vorraus.
Bettina
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