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Einkommensteuererklärung ändern nach Erhalt des Steuerbescheides ( in Elsterformular)

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  • stefsch
    antwortet
    AW: Einkommensteuererklärung ändern nach Erhalt des Steuerbescheides ( in Elsterformu

    Ah, ok, da gibt es noch "Sonstige Nachricht an das Finanzamt" unter "Anträge, Einspruch und Mitteilungen", hab ich übersehen. Obwohl, für irgendwas muss der Einspruch auch gut sein ;-)
    Eine kurze Erklärung, wann man was auswählt, würde dem Laien helfen und meinElster irgendwie noch "runder" machen...

    stefsch

    P.S. Hab´s gerade getestet, die Mitteilung -> Ergebnis: "Steuernummern aus Niedersachsen (als einzige in D!) sind in diesem Formular nicht zulässig, da die Verarbeitung dort noch nicht unterstützt wird." Den Föderalismus in seinem Lauf hält weder Regierung noch Finanzminister auf.....
    Zuletzt geändert von stefsch; 06.11.2019, 18:03.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Einkommensteuererklärung ändern nach Erhalt des Steuerbescheides ( in Elsterformu

    Ja, scheinbar ist das an manchen Finanzämtern so, dass man die Bearbeiter sehr schlecht erreicht.

    Mit Mein Elster kann man übrigens auch eine Mitteilung an das Finanzamt senden. Grundsätzlich aber ist gegen den Vorschlag der Hotline-Mitarbeiterin nichts zu sagen.

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  • stefsch
    antwortet
    AW: Einkommensteuererklärung ändern nach Erhalt des Steuerbescheides (Elsterformular)

    Danke erstmal, für die Tipps und Hinweise!

    Hier die Wasserstandsmeldungen: Habe beim FA angerufen um eine Änderung zu beantragen, leider nur sehr kurze Servicestunden per Fon und kein durchkommen. Habe dann die Elsterhotline angerufen und da mal angefragt wie man diesen Fall im "Neuland" lösen soll.

    Die nette Hotlinerin meinte: Erstmal die korrigierten Daten per Elsterformular (!) hochladen und dann in MeinElster einen passenden Einspruch dazu "hinterlassen". Das Hochladen der korrigierten Fassung in Elsterformular fuktioniert nach Bescheidversand also noch und ist scheinbar auch statthaft. Dann sollte ich in MeinElster Einspruch einlegen (wäre zu diesem Zeitpunkt im Verfahren die passende Handlungsoption, laut Hotline). Am Telefon, mit "meinem Sachbearbeiter", hätte vieleicht auch eine "Änderung" gereicht, man erreicht aber leider nur schwer einen Sachbearbeiter??

    Bin jetzt gespannt ob das gutgeht. Man kommt sich ja so vor als ob man "mit Kanonen auf Spatzen schießt) mit dem Einspruch, wo früher vermtl. ein kurzes Gespräch gereicht hätte....

    Laut Hotline kann in 2020 letztmalig mit Elsterformular die Erklärung für 2019 bearbeitet/hochgeladen werden. Bin schon gespannt wie der "normale ElsterFormularUser" (also auch ich) ohne die "grüne Formulartapete" im Hintergrund mit dem Ausfüllen in MeinElster klarkommt....???

    stefsch

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    AW: Einkommensteuererklärung ändern nach Erhalt des Steuerbescheides ( in Elsterformu

    Einspruch legen Sie schriftlich oder per e-Mail eih. Sie köhnen sich mit Ihrem Zertifikat auch in Ihrem Benutzerkonto bei Meih Elster einloggen und dort den
    Ensprruch formulieren und einreichen. Sie finden den Einstieg über alle Formulare.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Einkommensteuererklärung ändern nach Erhalt des Steuerbescheides ( in Elsterformu

    Einen Einspruch kann man mit ElsterFormular nicht einlegen, mit Mein Elster allerdings schon.

    Wenn Du einfach nochmal eine Erklärung hinterher schicken würdest, dann wäre es trotzdem sinnvoll - nachdem ja schon ein Bescheid ergangen ist - diese zu erläutern. Also würde ich einfach einen kurzen Antrag auf schlichte Änderung schicken und erläutern. Kein Einspruch, keine Übermittlung. Sollte das Finanzamt dem Antrag nicht entsprechen wollen, dann muss es diesen sowieso wie einen Einspruch behandeln.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Einkommensteuererklärung ändern nach Erhalt des Steuerbescheides ( in Elsterformu

    Du könntest die Änderungen dem Finanzamt direkt in Mein ELSTER mitteilen (Sonstige Nachricht an das Finanzamt). Einspruch ginge dort auch, den muss man aber in solchen Fällen

    in der Regel nicht einlegen. Ein Änderungsantrag per Post geht auch.

    Die Neuübermittlung einer korrigierten Erklärung ist nicht der richtige Weg. Eine korrigierte Erklärung sollte man generell nur in der ersten Woche nach der ersten Übermittlung ohne Rücksprache mit

    dem Finanzamt einreichen. Wenn die Erklärung bereits bearbeitet ist oder gerade in der Bearbeitung ist, bringt das nichts.

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  • Einkommensteuererklärung ändern nach Erhalt des Steuerbescheides ( in Elsterformular)

    Hallo Forum,

    ich habe die Steuererklärung 2018 per Elsterformular (+Zertifikatsdatei) eingereicht und letzte Woche dann den Bescheid 2018 erhalten. Am gleichen Tag erhielt ich auch erst die Abrechnung der Hausverwaltung bezügl. der Abrechnung einer vermieteten Wohnung. Die avisierten "Ausgaben aus der Rücklage" sind nun in der Abrechnung höher ausgefallen als vorgesehen (und angegeben), ich möchte diese Werbungskosten (und ein, zwei andere Positionen) nun korregieren. Der Bescheid ist ja noch nicht Bestandskräftig, es kann also noch Einspruch eingelegt werden.

    Die große Frage ist, wie macht man das im "Neuland" mit Elsterformular an effektivsten bzw rechtlich einwandfrei? Gibt es dafür einen (geheimen) Button? Wäre der Bescheid noch nicht bei mir angekommen, hätte ich die Daten korrigiert noch einmal abgesendet aber wie ist der technische/rechtliche Ablauf nach Erhalt des Papierbescheides? Nochmal korrigiert übermitteln, wird das als Einspruch angesehen/gewertet odes sollte man eine berittenen Boten mit einem Einspruchs-Schreiben der Digitalübertragung hinterhersenden, soweit man fernmündlich nicht durchkommt?

    Wie ist in diesem Fall das vorgesehene Prozedere?

    MfG
    stefsch
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