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Einkommensteuererklärung ändern nach Erhalt des Steuerbescheides ( in Elsterformular)

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Einkommensteuererklärung ändern nach Erhalt des Steuerbescheides ( in Elsterformu

    Hallo,

    Ganz einfach.
    Abrechnung muss bis zum 30.06.des Folgejahres erfolgen
    Auf ein Gesetz/Paragraph mehr oder weniger kommt es nun wirklich nicht drauf an.
    Ich gebe immer die Werte des Vj an Erklärung 2018 - Abrechnung 2017
    kein Problem

    Gruß FIGUL

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Einkommensteuererklärung ändern nach Erhalt des Steuerbescheides (Elsterformular)

    Zitat von stefsch Beitrag anzeigen
    Kann man die abgegebene Steuererklärung in Hinsicht auf diesen Punkt "offenhalten", wenn ja wie ginge das in Elster-(Formuar)?
    Hallo stefsch,

    offenhalten kannst du nichts, du könntest höchstens in Hauptvordruck Seite 4 Zeile 98 darum bitten, den Bescheid vorläufig bzw. unter Vorbehalt der Nachprüfung im Hinblick auf die Einkünfte aus V+V zu erklären.
    Ich persönlich würde nach dem 31.07.2019 erstmal den Weg über einen Antrag auf Fristverlängerung gehen.

    Tschüß

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Einkommensteuererklärung ändern nach Erhalt des Steuerbescheides ( in Elsterformu

    Man kann mit der Erklärung einen Antrag stellen, den Steuerbescheid hinsichtlich der Höhe der Entnahme aus der Instandhaltungsrücklage für vorläufig zu erklären.

    Dafür gibt es bei ElsterFormular im Hauptvordruck auf Seite 4 die Zeile 98. Diese Zeile gibt es natürlich auch bei Mein ELSTER, wenn auch erst auf Seite 21.

    In dieser Zeile lassen sich solche Anträge stellen. Dann kann der Steuerbescheid in diesem Punkt nach Vorliegen der Abrechnung berichtigt werden,

    ohne dass man ihn durch einen Einspruch bis zum Vorliegen der Abrechnung offen halten muss.

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  • stefsch
    antwortet
    AW: Einkommensteuererklärung ändern nach Erhalt des Steuerbescheides (Elsterformular)

    Danke erstmal bis hierhin an alle die mit Einschätzung und Rat meinen "Fall" begleitet haben. Gestern kam ein neuer "Bescheid für 2018", in dem die von mir über elsterFormular erneut gesendeten Daten berücksichtigt wurden, exakt so wie es auch schon in der "Aussetzung der Vollziehung.." angekündigt wurde. Soweit gut also, zumindest für die Steuer 2018.

    Bleibt nur das Problem, wie ich in Zukunft mit dem "Ausgaben aus der Rücklage"-Problem umgehen soll, dieser Posten ist meistens ein wichtiger Posten für die Steuerklärung. Wenn zukünftig nach dem 31.07. Zinsen "drohen" (siehe Charlies Beitrag) und eine Fristverlängerung auch nicht gewährt werden "muss" (schon gar nicht so lange, bis ich die Abrechnung in Händen halte!). Die "Bitte" um eine Fristverlängerung war schon in der Vergangenheit ein Eiertanz. Eine Verlängerung der Verlängerung wurde mir noch nie gewährt. Bisher haben mich nur die seeeehr langen Bearbeitungszeiten (trotz Elster) "gerettet".

    Welche Möglichkeiten gibt es, um einen Steuerbescheid, bei dem nach einem Monat nach Erhalt die Frist für einen "Rechtsbehelf" abgelaufen ist, wieder "Aufzumachen"?
    oder anders herum:
    Kann man die abgegebene Steuererklärung in Hinsicht auf diesen Punkt "offenhalten", wenn ja wie ginge das in Elster-(Formuar)?

    stefsch

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Einkommensteuererklärung ändern nach Erhalt des Steuerbescheides ( in Elsterformu

    Die Entnahmen aus der Instandhaltungsrücklage sind tatsächlich das einzige Problem bei der Thematik, den Abfluss im richtigen Jahr erklären.

    Der Saldo der laufenden Nebenkosten aus den monatlichen Abschlagszahlungen und den Nachzahlungen bzw. Gutschriften für das Vorjahr ist ja problemlos periodengerecht zu erfassen.

    Davon muss man nur die Zuführung zur Instandhaltungsrücklage abziehen, die sich aus dem Wirtschaftsplan ablesen lassen sollte.

    Das Thema wurde hier schon öfter diskutiert: https://forum.elster.de/anwenderforu...Hausverwaltung

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  • stefsch
    antwortet
    AW: Einkommensteuererklärung ändern nach Erhalt des Steuerbescheides (Elsterformular)

    Ich meine auch, wie Charlie24 berichtet, in der Presse von der Stichtagsverschiebung mit anschließend autom. "Verhängung" von Verzugszinsen (in 2019 noch "gnadenhalber" ausgesetzt) und gleichzeitiger "Erschwerung" einer Abgabeverlängerung gelesen zu haben. Aber jedes FA ist anders....

    Zu dem Abflußprinzip: Trotz "höherer Schulbildung" kann ich den §11 nicht so richtig auf meinen Fall anwenden. Vielleicht muß ich da auf einen "Martin Luther" warten, der das Steuerrecht von Finanzamtsdeutsch auf "Volkssprache" übersetzt. Die Umstellung von Elsterformular zu meinElster wäre eine gute Gelegenheit hier alte Zöpfe abzuschneiden...

    Bei mir geht es um Zahlungen die ich für 2018 als Werbungskosten absetzen möchte, die die Hausverwaltung in 2018 (für Arbeiten in 2018) aus der Rücklage entnommen und ausgegeben hat. Da die vermietete Wohnung in einer sehr großen Wohnanlage liegt und ein gemeinsames (gerade erneuertes) Heizwerk zusammen mit anderen WEGs besteht, ist die Abrechnung (die u.a auch die Ausgaben aus der Rücklage in 2018 enthält) erst "zum Jahresende 2019" verfügbar gewesen, also weit nach Fristende Juli 2019. Aber auch sonst sind die Abrechnungen meist erst September/August beim einzelnen Eigentümer.
    Hier liegt also das Problem vor, dass die Abrechnungen so lange in Hausverwaltung liegen. Soll/darf/muß ich diese Kosten nun in 2018 oder 2019 "abfließen lassen"? Das Geld ist ja trotz der späten Abrechnung schon in 2018 "abgeflossen"!

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Einkommensteuererklärung ändern nach Erhalt des Steuerbescheides ( in Elsterformu

    Bei uns (in Bayern) ist neuerdings in den Erläuterungen folgende Textpassage zu finden:

    Ihre Steuererklärung ist verspätet eingegangen. Ein Verspätungszuschlag wird nicht festgesetzt. Falls Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind,

    müssen Sie jedoch mit der Festsetzung eines Verspätungszuschlags rechnen, wenn Sie Ihre Steuererklärung künftig nicht oder nicht fristgerecht abgeben.

    Dies gilt auch, wenn Sie eine Erstattung erwarten.


    Es ging um Steuererklärungen, die erstmals Ende Mai als Einzelveranlagungen eingereicht wurden. Ursprünglich wurde davon ausgegangen, dass keine Zusammenveranlagung möglich sei.

    Im Oktober meinte jetzt das Finanzamt, dass bei den nicht in Deutschland ansässigen Steuerpflichtigen ausnahmsweise eine Zusammenveranlagung möglich sei, weil jeder für sich die

    Bedingungen für unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG erfüllte und beide außerdem deutsche Staatsbürger sind. Absprachegemäß wurde deshalb eine neue Erklärung für die

    Zusammenveranlagung übermittelt, die dann als verspätet eingegangen registriert wurde.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Einkommensteuererklärung ändern nach Erhalt des Steuerbescheides (Elsterformular)

    Zitat von stefsch Beitrag anzeigen
    . "Früher" hat man beim FA angerufen/einen Brief geschickt und "großzügigen" Aufschub bekommen. Das schein nun nicht mehr vorgesehen..
    Hallo stefsch,

    wie kommst du darauf, dass es keine Fristverlängerung mehr gibt, wenn man darum bittet ?
    Nach dem 31.07. gibt es irgendwann einen Erinnerungslauf im September mit der Aufforderung die Steuererklärung bis zu einem Tag X im Oktober einzureichen und wenn du beantragst noch bis November oder so eine Fristverlängerung zu bekommen, wird die bestimmt genehmigt.

    Tschüß

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  • stefsch
    antwortet
    AW: Einkommensteuererklärung ändern nach Erhalt des Steuerbescheides ( in Elsterformu

    Ich will mich gerne an alle (halbwegs) sinnvollen Prinzipien halten, bisher kannte ich, wenigstens rudimentär, nur das Abflussprinzip meiner Spüle. Werde mich mal mit dem EStG-Abfluss befassen und hier dann ggf. Nachfragen stellen...

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Einkommensteuererklärung ändern nach Erhalt des Steuerbescheides ( in Elsterformu

    Da ich die Zahlen (Werbungskosten) für die vermietete Wohnung von der Hausverwaltung auch nächstes Jahr (mit großer Wahrscheinlichkeit) nicht bis zum 31. Juli bekommen werde, wie gehe ich vor.
    Warum willst du dich bei der Erklärung nicht an das Abflussprinzip gemäß § 11 EStG halten? Die zu § 35a vorgesehenen Ausnahmen davon gelten für Vermietung meiner Meinung nach nicht.

    https://forum.elster.de/anwenderforu...Abflussprinzip

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  • stefsch
    antwortet
    AW: Einkommensteuererklärung ändern nach Erhalt des Steuerbescheides (Elsterformular)

    Was bisher geschah.....

    Da es in Niedersachsen ja keinen Elster-Änderungsantrag gibt, hatte ich (inkl. Datenkorrektur per Elsterformular!) meinElster-Einspruch eingelegt. Nach sechs Tagen kam dann ein 3-Seiten-Brief, sehr individuell gehalten, mit den zu erwartenden (korrigierten) Summen zu Einkommenssteuer, Soli und Kirchensteuer.
    Kurioserweise war der Brief überschrieben mit "Aussetzung der Vollziehung (§361 Abs. 2 AO)" obwohl ich in Elster dort gar kein Häkchen gesetzt habe, ich wollte nun nicht ein so großes Faß aufmachen...hmm, aber geht wohl nicht anders...
    Nun hat mir "Beamtenschweiß" Angst gemacht, dass der Fall insgesamt aufgerollt wird, andererseits möchte ich aus dem Brief herauslesen, dass ich nur noch auf den korrigierten Steuerbescheid warten soll und die die Summe ja schon feststeht.

    Fazit: wäre ich telef. "durchgekommen", wären die zwei Zahlen auf dem "kleinen Dienstweg" geändert worden und die Kuh wäre längst vom Eis...

    Jetzt aber nochmal die Frage, für nächstes Jahr:

    Da ich die Zahlen (Werbungskosten) für die vermietete Wohnung von der Hausverwaltung auch nächstes Jahr (mit großer Wahrscheinlichkeit) nicht bis zum 31. Juli bekommen werde, wie gehe ich vor wenn ich keinen Steuerberater nehmen will und den Abrechnungserhalt "aussitzen" will/muß. "Früher" hat man beim FA angerufen/einen Brief geschickt und "großzügigen" Aufschub bekommen. Das schein nun nicht mehr vorgesehen..

    Gibt es keine Vermieter im Finanzministerium ;-)

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    AW: Einkommensteuererklärung ändern nach Erhalt des Steuerbescheides ( in Elsterformu

    [QUOTE=L. E. Fant;277939]
    Und, wie gesagt, wenn sie dem Antrag nicht entsprechen wollen, dann müssen sie ihn sowieso als Einspruch werten (wenn er rechtzeitig eingegangen ist).
    QUOTE]

    Hier liegst du aber etwas daneben. Zwischen Einsprüchen und einem Antrag auf Änderung wird ganz klar unterschieden.

    Bei einem Einspruch wird der gesamte Steuerfall erneut geprüft - ggf. auch Punkte die im Einspruch nicht angesprochen wurden - und das FA kann im Rahmen einer Einspruchsentscheidung auch zu Ungunsten des Einspruchsführers entscheiden. Gegen eine Einspruchsentscheidung kann man vor dem Finanzgericht klagen.

    Bei einem Änderungsantrag wird nur der im Antrag angesprochene Punkt überprüft und es gibt keine Verböserung. Andere Fehler im Bescheid können maximal bis zur Auswirkung des Änderungsantrages kompensiert werden. Wenn dem Antrag nicht abgeholfen werden kann, erfolgt eine Ablehnung gegen die man Einspruch beim FA einlegen kann.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Einkommensteuererklärung ändern nach Erhalt des Steuerbescheides (Elsterformular)

    Zitat von stefsch Beitrag anzeigen
    Bin schon gespannt wie der "normale ElsterFormularUser" (also auch ich) ohne die "grüne Formulartapete" im Hintergrund mit dem Ausfüllen in MeinElster klarkommt....???
    Hallo stefsch,

    du hast doch die Möglichkeit deine übermittelten Erklärungen aus dem Elsterformular nach Mein Elster zu exportieren und diese in Mein Elster zur Datenübernahme verwenden.
    Da wird der Umstieg erleichtert, weil du findest deine Eintragungen aus dem Elsterformular an der passenden Stelle in Mein Elster.

    Tschüß

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Einkommensteuererklärung ändern nach Erhalt des Steuerbescheides ( in Elsterformu

    Ich kann die Sachbearbeiter/-innen in der Regel telefonisch erreichen, das ist hier in Bayern wirklich kein Problem. Wenn jemand mal an einem Tag nicht erreichbar ist, erhält man eine entsprechende Durchsage.

    Es gibt sogar Sachbearbeiter, die von sich aus zurückrufen, wenn sie nur mal kurz nicht am Platz sind.

    Die meisten Sachen lassen sich über schlichte Änderungsanträge am schnellsten erledigen. Wenn es vorher telefonisch abgesprochen ist, muss man auch keine langen Begründungen schreiben.

    In Bayern funtioniert natürlich auch die Übermittlung solcher Anträge über Mein ELSTER, außer in Niedersachsen funktioniert das inzwischen ja bundesweit.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Einkommensteuererklärung ändern nach Erhalt des Steuerbescheides ( in Elsterformu

    Ok, dann war das nix

    Zitat von stefsch Beitrag anzeigen
    Eine kurze Erklärung, wann man was auswählt, würde dem Laien helfen und meinElster irgendwie noch "runder" machen...
    Der Einspruch ist schon die sichere Methode. Manchen Bearbeitern ist ein Antrag auf schlichte Änderung lieber. Macht weniger Arbeit, weil die Einsprüche ja aufgezeichnet werden müssen und in Statistiken auftauchen. Und, wie gesagt, wenn sie dem Antrag nicht entsprechen wollen, dann müssen sie ihn sowieso als Einspruch werten (wenn er rechtzeitig eingegangen ist).

    Deshalb tu ich den Bearbeitern im Zweifel den Gefallen, vielleicht fällts ihnen dann auch leichter, mir ein bisschen entgegenzukommen.

    Aber vom Grundsatz her ist der Einspruch nicht unangebracht.

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