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Ehegatte verstorben - Steuererklärung im Folgejahr des Todes
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Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigenWas möchtest Du denn überhaupt wissen? Einzelpersonen können keine Einzelveranlagung von Ehegatten beantragen, das war im Prinzip schon immer so.
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Was möchtest Du denn überhaupt wissen? Einzelpersonen können keine Einzelveranlagung von Ehegatten beantragen, das war im Prinzip schon immer so.
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Zitat von multi Beitrag anzeigen
Seltsame Frage. Wenn Solary am 19.9. morgens schreibt, dass es nicht geht, und abends am selben Tag, dass es nach Entfernen der Angabe zur Einzelveranlagung nun geht, wird es wohl im Laufe dieses Tages gewesen sein.
Welchen Zweck hat die Frage eigentlich?
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Zitat von pasculiya Beitrag anzeigenWie lange ist es her, dass Sie es erstellt haben?
Welchen Zweck hat die Frage eigentlich?
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Zitat von solary Beitrag anzeigen@Beamtenschweiß
Ich arbeite mit "Mein Elster".
Habe nun nochmals einen neuen Hauptvordruck erstellt und es hat geklappt.
Mein Fehler war, dass ich auf Seite 3 des Hauptvordruckes
"Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern" angekreuzt habe.
Nochmals Vielen Dank an alle.
Gruß
Solary
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@Beamtenschweiß
Ich arbeite mit "Mein Elster".
Habe nun nochmals einen neuen Hauptvordruck erstellt und es hat geklappt.
Mein Fehler war, dass ich auf Seite 3 des Hauptvordruckes
"Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern" angekreuzt habe.
Nochmals Vielen Dank an alle.
Gruß
Solary
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solary
Das kann ich so leider nicht bestätigen. In meinem angelegten Testfall hat die Eingabe "Verwitwt seit xx.xx.2020" beim Prüfberechnen zur Anwendung des Splittingtarifes geführt. Die Aussage von Charlie24 ist also korrekt. Der Fehler muss bei dir dann wo anders liegen.
Kurze Frage: arbeitest du direkt mit "Mein ELSTER" oder ggf. mit einem käuflichen Steuerprogramm?
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDas ist nicht möglich bzw. nur möglich, wenn die Ehefrau verstorben ist. Was man nutzen kann, ist der Bescheinigungsabruf
sobald Name, Vorname und ID manuell erfasst sind.
Ich habe nun ein neues Hauptformular gestartet und die Daten manuell erfasst.
Die Datenübernahme aus dem Vorjahr habe ich nicht gemacht.
Dann den Bescheinigungsabruf gestartet und alle Eingaben ergänzt.
Nach Abschluß und "Prüfen und Steuer berechnen" wird in der Steuerberechnung "zu versteuern nach dem Grundtarif" ausgewiesen und kein "Gnadensplitting".
Ist dies ein Fehler von Elster oder habe ich was falsch gemacht ?
Wie beschrieben habe ich in Zeile 18 des Hauptvordrucks "verwitwet seit" xx.xx.2020 angegeben.
Der Datumseintrag bei "verwitwet seit" sollte die Anwendung der Splittingtabelle (sog. Gnadensplitting) bewirken.
Klappt aber nicht !
LG
Solary
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Wie kann ich den Hauptvorruck auf Einzelperson ändern ohne auf die Datenübernahme zu verzichten ?
sobald Name, Vorname und ID manuell erfasst sind.
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenAW: Ehegatte verstorben - Steuererklärung im Folgejahr des Todes
Im Sterbejahr selbst ist eine Zusammenveranlagung möglich, im Folgejahr allerdings nicht mehr.
Beim Ehegatten dürfen deshalb keine Einträge mehr auftauchen, es muss alles unter Steuerpflichtige Person eingetragen werden.
Der Datumseintrag bei verwitwet seit bewirkt die Anwendung der Splittingtabelle (sog. Gnadensplitting).
@ Charlie: alles verstanden
Ich habe das Problem bei der Steuerberechnung für 2021, Tod des Ehegatten in 2020.
Eine Datenübernahme aus 2020 (noch Zusammenveranlagung) habe ich gemacht.
Im Hauptvordruck erscheint: Steuerpflichtige Person. Nur bei Zusammenveranlagung: Ehemann oder Person A (Ehepartner/-in A / Lebenspartner/-in A nach dem LPartG)
Wie kann ich den Hauptvorruck auf Einzelperson ändern ohne auf die Datenübernahme zu verzichten ?
Alles Löschen der Daten der Ehefrau brachte bislang kein Lösung.
Wo muß ich da ein Häkchen o.ä. setzen ?
Gruß
Solary
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AW: Ehegatte verstorben - Steuererklärung im Folgejahr des Todes
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDer Datumseintrag bei verwitwet seit bewirkt die Anwendung der Splittingtabelle (sog. Gnadensplitting).
war schon vor deiner Frage beantwortet
Tschüß
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AW: Ehegatte verstorben - Steuererklärung im Folgejahr des Todes
Zitat von mhanft Beitrag anzeigenWird das Witwensplitting dann (im Folgejahr) vom Finanzamt automatisch angewendet?
Für den Lohnsteuerabzug werden automatsich neue ELStAM bereitgestellt.
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AW: Ehegatte verstorben - Steuererklärung im Folgejahr des Todes
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenIm Sterbejahr selbst ist eine Zusammenveranlagung möglich, im Folgejahr allerdings nicht mehr.
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AW: Ehegatte verstorben - Steuererklärung im Folgejahr des Todes
Vielen Dank für die Hilfe.
Ich dachte im Folgejahr des Todes muss ich noch eine Zusammenveranlagung wählen, damit das "Gnadensplitting" angewandt wird.
Habe den Ehepartner entfernt und konnte nun eine Berechnung durchführen und die Daten senden.
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