Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Ehegatte verstorben - Steuererklärung im Folgejahr des Todes

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • L. E. Fant
    antwortet
    Alles klar

    Einen Kommentar schreiben:


  • pasculiya
    antwortet
    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    Was möchtest Du denn überhaupt wissen? Einzelpersonen können keine Einzelveranlagung von Ehegatten beantragen, das war im Prinzip schon immer so.
    A ok debí entender mal muchas gracias por tu respuesta.

    Einen Kommentar schreiben:


  • L. E. Fant
    antwortet
    Was möchtest Du denn überhaupt wissen? Einzelpersonen können keine Einzelveranlagung von Ehegatten beantragen, das war im Prinzip schon immer so.

    Einen Kommentar schreiben:


  • pasculiya
    antwortet
    Zitat von multi Beitrag anzeigen

    Seltsame Frage. Wenn Solary am 19.9. morgens schreibt, dass es nicht geht, und abends am selben Tag, dass es nach Entfernen der Angabe zur Einzelveranlagung nun geht, wird es wohl im Laufe dieses Tages gewesen sein.

    Welchen Zweck hat die Frage eigentlich?
    Hallo, gut, nach dem, was sie mir gesagt haben, gab es Änderungen, um diese Art von Erklärung abzugeben. Die Regeln oder diese Änderungen sind immer noch in Kraft, was sind sie, können Sie sie mir spezifizieren, danke.

    Einen Kommentar schreiben:


  • multi
    antwortet
    Zitat von pasculiya Beitrag anzeigen
    Wie lange ist es her, dass Sie es erstellt haben?
    Seltsame Frage. Wenn Solary am 19.9. morgens schreibt, dass es nicht geht, und abends am selben Tag, dass es nach Entfernen der Angabe zur Einzelveranlagung nun geht, wird es wohl im Laufe dieses Tages gewesen sein.

    Welchen Zweck hat die Frage eigentlich?

    Einen Kommentar schreiben:


  • pasculiya
    antwortet
    Zitat von solary Beitrag anzeigen
    @Beamtenschweiß
    Ich arbeite mit "Mein Elster".

    Habe nun nochmals einen neuen Hauptvordruck erstellt und es hat geklappt.
    Mein Fehler war, dass ich auf Seite 3 des Hauptvordruckes
    "Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern" angekreuzt habe.

    Nochmals Vielen Dank an alle.

    Gruß
    Solary
    Wie lange ist es her, dass Sie es erstellt haben?

    Einen Kommentar schreiben:


  • solary
    antwortet
    @Beamtenschweiß
    Ich arbeite mit "Mein Elster".

    Habe nun nochmals einen neuen Hauptvordruck erstellt und es hat geklappt.
    Mein Fehler war, dass ich auf Seite 3 des Hauptvordruckes
    "Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern" angekreuzt habe.

    Nochmals Vielen Dank an alle.

    Gruß
    Solary

    Einen Kommentar schreiben:


  • Beamtenschweiß
    antwortet
    solary

    Das kann ich so leider nicht bestätigen. In meinem angelegten Testfall hat die Eingabe "Verwitwt seit xx.xx.2020" beim Prüfberechnen zur Anwendung des Splittingtarifes geführt. Die Aussage von Charlie24 ist also korrekt. Der Fehler muss bei dir dann wo anders liegen.

    Kurze Frage: arbeitest du direkt mit "Mein ELSTER" oder ggf. mit einem käuflichen Steuerprogramm?

    Einen Kommentar schreiben:


  • solary
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Das ist nicht möglich bzw. nur möglich, wenn die Ehefrau verstorben ist. Was man nutzen kann, ist der Bescheinigungsabruf

    sobald Name, Vorname und ID manuell erfasst sind.
    Hallo,

    Ich habe nun ein neues Hauptformular gestartet und die Daten manuell erfasst.
    Die Datenübernahme aus dem Vorjahr habe ich nicht gemacht.
    Dann den Bescheinigungsabruf gestartet und alle Eingaben ergänzt.
    Nach Abschluß und "Prüfen und Steuer berechnen" wird in der Steuerberechnung "zu versteuern nach dem Grundtarif" ausgewiesen und kein "Gnadensplitting".

    Ist dies ein Fehler von Elster oder habe ich was falsch gemacht ?

    Wie beschrieben habe ich in Zeile 18 des Hauptvordrucks "verwitwet seit" xx.xx.2020 angegeben.
    Der Datumseintrag bei "verwitwet seit" sollte die Anwendung der Splittingtabelle (sog. Gnadensplitting) bewirken.
    Klappt aber nicht !

    LG
    Solary

    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    Wie kann ich den Hauptvorruck auf Einzelperson ändern ohne auf die Datenübernahme zu verzichten ?
    Das ist nicht möglich bzw. nur möglich, wenn die Ehefrau verstorben ist. Was man nutzen kann, ist der Bescheinigungsabruf

    sobald Name, Vorname und ID manuell erfasst sind.

    Einen Kommentar schreiben:


  • solary
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    AW: Ehegatte verstorben - Steuererklärung im Folgejahr des Todes

    Im Sterbejahr selbst ist eine Zusammenveranlagung möglich, im Folgejahr allerdings nicht mehr.

    Beim Ehegatten dürfen deshalb keine Einträge mehr auftauchen, es muss alles unter Steuerpflichtige Person eingetragen werden.

    Der Datumseintrag bei verwitwet seit bewirkt die Anwendung der Splittingtabelle (sog. Gnadensplitting).
    Hallo,

    @ Charlie: alles verstanden

    Ich habe das Problem bei der Steuerberechnung für 2021, Tod des Ehegatten in 2020.

    Eine Datenübernahme aus 2020 (noch Zusammenveranlagung) habe ich gemacht.
    Im Hauptvordruck erscheint: Steuerpflichtige Person. Nur bei Zusammenveranlagung: Ehemann oder Person A (Ehepartner/-in A / Lebenspartner/-in A nach dem LPartG)

    Wie kann ich den Hauptvorruck auf Einzelperson ändern ohne auf die Datenübernahme zu verzichten ?
    Alles Löschen der Daten der Ehefrau brachte bislang kein Lösung.
    Wo muß ich da ein Häkchen o.ä. setzen ?

    Gruß
    Solary

    Einen Kommentar schreiben:


  • holzgoe
    antwortet
    AW: Ehegatte verstorben - Steuererklärung im Folgejahr des Todes

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Der Datumseintrag bei verwitwet seit bewirkt die Anwendung der Splittingtabelle (sog. Gnadensplitting).
    Hallo mhanft,

    war schon vor deiner Frage beantwortet

    Tschüß

    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    AW: Ehegatte verstorben - Steuererklärung im Folgejahr des Todes

    Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
    Wird das Witwensplitting dann (im Folgejahr) vom Finanzamt automatisch angewendet?
    Man muss den Sterbetag des Ehegatten in Zeile 15 des Hauptvordrucks bei Familienstand unter Verwitwet seit dem eintragen, mehr muss man bei der Einkommensteuererklärung nicht machen.

    Für den Lohnsteuerabzug werden automatsich neue ELStAM bereitgestellt.

    Einen Kommentar schreiben:


  • mhanft
    antwortet
    AW: Ehegatte verstorben - Steuererklärung im Folgejahr des Todes

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Im Sterbejahr selbst ist eine Zusammenveranlagung möglich, im Folgejahr allerdings nicht mehr.
    Wird das Witwensplitting dann (im Folgejahr) vom Finanzamt automatisch angewendet?

    Einen Kommentar schreiben:


  • Schäfchen
    antwortet
    AW: Ehegatte verstorben - Steuererklärung im Folgejahr des Todes

    Vielen Dank für die Hilfe.

    Ich dachte im Folgejahr des Todes muss ich noch eine Zusammenveranlagung wählen, damit das "Gnadensplitting" angewandt wird.

    Habe den Ehepartner entfernt und konnte nun eine Berechnung durchführen und die Daten senden.

    Einen Kommentar schreiben:

Lädt...
X