AW: SO/KAP Veräußerungskosten b. Altbeständen
Wobei man der Vollständigkeit halber nach erwähnen sollte, dass die Kauf- und Verkaufsspesen keine Werbungskosten sind, sondern einfach den Gewinn mindern, der sich nach
Kurswert(Verkauf)-Kurswert(Ankauf)-Verkaufspesen-Kaufspesen
berechnet. Da der Kauf aber vor Einführung der Abgeltungssteuer erfolgte und der Verkauf nach Ende der Spekulationsfrist erfolgte bleibt es aber bei dem Ergebnis, dass die Spesen für die Steuer keine Rolle spielen, da dieser um die Transaktionsgebühren geminderte Gewinn halt steuerfrei ist.
Wäre der Kauf ab nach Einführung der Abgeltungssteuer erfolgt, wäre nur der um die Transaktionskosten geminderte Gewinn versteuert worden, eben weil es keine Werbungskosten sind, die durch den Sparerfreibetrag voll abgegolten sind (weswegen z.B. Depotgebühren, die nämlich Werbungskosten für die Kapitalerträge sind, nicht mehr abgesetzt werden können).
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
SO/KAP Veräußerungskosten b. Altbeständen
Einklappen
X
-
AW: SO/KAP Veräußerungskosten b. Altbeständen
Danke für die schnelle Antwort
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: SO/KAP Veräußerungskosten b. Altbeständen
Wenn die Aktien *steuerfrei* verkauft wurden - also noch die ein-Jahres-Frist des alten Rechts greift - können natürlich auch die Veräußerungskosten nicht angesetzt werden. Wenn die Einnahmen steuerfrei sind, sind es auch die dazu gehörenden Werbungskosten.
Einen Kommentar schreiben:
-
SO/KAP Veräußerungskosten b. Altbeständen
2009 habe ich Aktien und Zertifikate als Altbestände steuerfrei verkauft.
In der Erträgnisaufstellung/Steuerbescheinigung der Bank sind diese steuerfreien Verkäufe nicht aufgeführt.
Kann ich die bei diesen Wertpapierverkäufen in der Abrechnung ausgewiesenen Veräußerungskosten geltend machen und wenn ja, wo muss ich sie dann zusammengefasst eintragen ?
Einen Kommentar schreiben: