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Anlage Vorsorgeaufwand 2010 Zeile 11

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  • neysee
    antwortet
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand 2010 Zeile 11

    Ein Tag steuerfreie Beihilfe reicht für Ja.

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  • binias
    antwortet
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand 2010 Zeile 11

    Hallo zusammen,

    noch eine Frage zum Thema:
    infolge unbezahlten Urlaubs habe nur für 9 Monate steuerfreie Beihilfen erhalten, in den restlichen Monaten habe ich die PKV komplett selbst getragen. Was muss ich nun angeben?

    Danke und beste Grüße,
    TB

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand 2010 Zeile 11

    Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
    Hallo Kent,

    ja, ich stimme zu, in der Hilfe steht es so und das passt hier auch. Überzeugt.

    MfG Stefan
    Hallo reckoner,

    das was Kent geschrieben hat habe ich in meinem Beitrag vom 30.09. 7:10 Uhr schon angeführt, allerdings waren wir in der Argumentation in Richtung Beamter dann auf andere Begründungen gekommen.

    Tschüß

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand 2010 Zeile 11

    Sie schreiben es dem Finanzamt genauso wie hier.

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  • tiger55
    antwortet
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand 2010 Zeile 11

    aber wie soll ich da beim Finanzamt "sachlich" argumentieren ?

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand 2010 Zeile 11

    Hallo Kent,

    ja, ich stimme zu, in der Hilfe steht es so und das passt hier auch. Überzeugt.

    MfG Stefan

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  • tiger55
    antwortet
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand 2010 Zeile 11

    meine Frau ist seit ca. 6 Jahren aus dem Berufsleben draußen und seittdem als freiwilliges Mitglied bei der Gesetzlichen versichert ... also nicht erst in 2010 ! Bisher waren in der Einkommenssteuererklärung diese Angaben kein Thema .. jetzt schon - was ja auch grundsätzlich gut ist weil unterm Strich mehr raus kommt.

    Aber wie schon gesagt wurde, geht das Finanzamt von "fiktiven" Dingen die möglich gewesen wären aus ? Oder vom tatsächlichen Sachverhalt ? Ich mein, dann könnte man ja selbst immer auch bei selbstständingen argumentieren: Hättest ja angestellter sein können ... wo führt das hin ? Normalerweise zählen bei Gericht und Finanzamt doch nur Fakten: Was tatsächlich ist und gezahlt wurde .. oder ? Gruss, TIGER55

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  • Kent
    antwortet
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand 2010 Zeile 11

    Hallo Stefan,

    zu deiner Antwort
    >>Imho geht es bei dem Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen ausschließlich darum, ob man STEUERFREIE Zuschüsse bekommen hat (oder von mir aus in bestimmten Fällen auch: hätte bekommen können)

    meint die Eingabehilfe:
    "Auch ein nicht berufstätiger Ehegatte eines Arbeitnehmers, der sich von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht hat befreien lassen, hat die Frage mit Ja zu beantworten, sofern er ansonsten über den berufstätigen Ehegatten familienversichert gewesen wäre."

    Eine freiwillig in der GKV versicherte Hausfrau (bei der weder ein Anspruch noch ein tatsächlich gezahlter steuerfreier Zuschuss vorliegt) muss also trotzdem ein JA eintragen. Es ist daher unerheblich, dass die Beiträge alle selbst gezahlt wurden.

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand 2010 Zeile 11

    Hallo gigala27,

    warum hängst du dich hier an ein anderes Thema dran? Aber such' mal auf der Anlage AV.

    MfG Stefan

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand 2010 Zeile 11

    Hallo Kent,

    >>>Dass dieser Anspruch nicht eingelöst werden kann liegt an der (freiwilligen) PKV-Mitgliedschaft des Mannes, für die die Allgemeinheit nicht haftet.

    Sorry, aber seit wann geht es darum, wer oder was |Schuld| an der Anspruchslosigkeit von Zuschüssen ist.
    Beispielsweise ist ein Selbstständiger auch FREIWILLIG selbstständig. Oder die - nicht verheiratete - Hausfrau geht auch FREIWILLIG nicht arbeiten.
    Trotzdem werden diese Personen von der Allgemeinheit unterstützt*.

    Imho geht es bei dem Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen ausschließlich darum, ob man STEUERFREIE Zuschüsse bekommen hat (oder von mir aus in bestimmten Fällen auch: hätte bekommen können), das ist aber hier (beides) nicht der Fall.


    >>>wenn sie im Veranlagungszeitraum auch nur einen Tag als AN beschäftigt war, gilt für das ganze Jahr ein JA.

    Sicher, aus diesem Grund hatte ich ja auch noch mal die Lohnersatzleistungen erwähnt, auch das wäre ein Grund für JA (und zwar reicht im Extremfall auch hier ein einziger Tag).
    Lohnersatzleistungen sind u.a.: Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld 1, Insolvenzausfallgeld.

    MfG Stefan

    *ich habe mal dein HAFTEN in UNTERSTÜTZEN umgedeutet, ich denke das passt besser, denn haften (=zahlen der Beiträge) muss man ja immer noch selber
    Zuletzt geändert von reckoner; 02.10.2011, 12:44.

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  • Kent
    antwortet
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand 2010 Zeile 11

    Zitat tiger55: "...meine Frau (Hausfrau) ohne Einkommen ist nach dem beruflichen ausscheiden(!) als freiwilliges Mitglied in ihrer gesetzlichen kV geblieben". D.h., wenn sie im Veranlagungszeitraum auch nur einen Tag als AN beschäftigt war, gilt für das ganze Jahr ein "JA".
    Trifft dieser Umstand nicht zu, könnte das FA auch so argumentierten: Als Hausfrau ohne eigene Einkünfte _hätte_ sie einen Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung in der GKV gehabt. Dass dieser Anspruch nicht eingelöst werden kann liegt an der (freiwilligen) PKV-Mitgliedschaft des Mannes, für die die Allgemeinheit nicht haftet.

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  • gigala27
    antwortet
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand 2010 Zeile 11

    Hallo,
    ich bin beamtin und bekomme bei Elster die Fehlermeldung:
    Für geleistete Altervorsorgebeitrage muss unmittelbar bzw. mittelbar begünstigt angekreuzt werden-.Ich habe diese Zeile nicht gefunden

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  • tiger55
    antwortet
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand 2010 Zeile 11

    Ich hab den ganzen Text in dem Steuerbescheid nochmal gelesen und da steht nirgends was drin warum und wieso dieser Punkt geändert wurde. Haben die einfach gemacht und nicht weiter dokumentiert. Ich hatte auch schon beim Finanzamt angerufen und den Sachbearbeiter am Telefon gefragt aber der meinte nur "JA" in meinem Fall für Frau ist richtig, auch wenn die Fragen im Bogen anders deuten lassen... "Es ist halt so". Er sagte man muss es anders herum sehen.. ."NEIN" trifft nur für Selbständige und Beamte zu. Ich würd ja gerne einen Einspruch einlagen, aber ich brauch halt eine Begründungsgrundlage, ein Zitat aus dem Gesetz oder so. Wie gesagt, geht um 300€ - oder loht sich der Gang zu einem Steuerberater bei der SUmme ? Gruss, TIGER55

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand 2010 Zeile 11

    Hallo tiger55,

    >>>ich bin kein Beamter sondern normaler Angestellter mit privater KV

    Ich befürchte, dass ich das ins Spiel gebracht habe. Keine Ahnung warum, vielleicht ging es vorher in dem Thread ja mal um einen Beamten (du hast dich ja an den alten Thread angehängt, ich habe jetzt aber keine Lust, alles nochmal nachzulesen).
    Trotzdem sorry dafür.

    Imho ist es dann aber doch wie ich dachte, deine Frau hat gar keinen Anspruch auf KV-Zuschüße über deinen Arbeitgeber, und zwar auch nicht indirekt ala Familienversicherung. Wenn sie ihre (gesetzliche) KV nicht hätte, wäre sie nicht versichert. Also NEIN für Zeile 11.

    Andere Meinungen? (holzgoe?)

    Mit was für einer Begründung wurde die Erklärung denn geändert, steht dazu nichts in den Erläuterungen?

    Ich setze übrigens noch voraus, dass deine Frau in dem betreffenden Jahr auch keine (überhaupt keine!) Lohnersatzleistungen bezogen hat (etwa Elterngeld).

    MfG Stefan

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  • tiger55
    antwortet
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand 2010 Zeile 11

    ... irgendwie haben wir hier den Faden bissl verloren ... also ...

    1. ich bin kein Beamter sondern normaler Angestellter mit privater KV

    2. unsere beiden Kinder sind auch bei mir PKV versichert

    3. Meine (Haus)Frau ist freiwilliges Mitglied in ihrer alten gesetzlichen KV
    geblieben. Sie wurder damals von meiner PKV abgelehnt als sie aus dem
    Berufsleben ausschied nach der Elternzeit. Sie (bzw. ich) zahle dort rund 250€
    Beitrag im Monat für sie.

    2. Ich hatte für mich JA angekreuzt (klar) und für meine Frau NEIN,
    weil die Fragen die unter 11 stehen dort stehen für meine Frau
    alle mit NEIN auch zu bentworten sind:
    - steuerfreie Zuschüsse: NEIN
    - steuerfreie Arbeitgeberbeiträge: NEIN
    - steuerfreie Beihilfen: NEIN

    Das Finanzamt hat aber nach Einreichen meiner Erklärung das NEIN meiner Frau
    auf JA (=1) für meine Frau geändert.
    Was für mich eine steuerliche Mehrbelastung von 300€ ausmacht.

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