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Anlage Vorsorgeaufwand 2010 Zeile 11

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand 2010 Zeile 11

    Zitat von SanHolo Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich bin vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer und Mitglied der gesetzl. Krankenversicherung. Kein Beamter, kein öffentlicher Dienst.

    In meiner Lohnsteuerbescheinigung unter Punkt 24. "Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse" ist weder bei

    a.) zur gesetzlichen Krankenversicherung
    b.) zur privaten Krankenversicherung
    c.) zur gesetzlichen Pflegeversicherung

    etwas hinterlegt. Was muss ich damit bei Zeile 11 ankreuzen? Kann ich anhand der Lohnsteuerbescheinigung sehen ob ich hier Ja oder Nein ankreuzen muss?

    Danke.
    Hallo,

    du hast doch bestimmt einen Eintrag in Nr. 25 + 26?

    Dann kreuzt du in Zeile 11 -ja- an. Falls du verheiratet bist 2x-ja-

    Gruß FIGUL

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand 2010 Zeile 11

    Hallo,

    ich bin vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer und Mitglied der gesetzl. Krankenversicherung. Kein Beamter, kein öffentlicher Dienst.

    In meiner Lohnsteuerbescheinigung unter Punkt 24. "Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse" ist weder bei

    a.) zur gesetzlichen Krankenversicherung
    b.) zur privaten Krankenversicherung
    c.) zur gesetzlichen Pflegeversicherung

    etwas hinterlegt. Was muss ich damit bei Zeile 11 ankreuzen? Kann ich anhand der Lohnsteuerbescheinigung sehen ob ich hier Ja oder Nein ankreuzen muss?

    Danke.

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  • Yakisikli
    antwortet
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand 2010 Zeile 11

    danke charlie24 für die schnelle antwort

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand 2010 Zeile 11

    Ja, da euer Arbeitgeber einen Anteil zu eurer Krankenversicherung zahlt, nämlich den sog. Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Sozialversicherung,

    auch wenn der Krankenkassenanteil nicht in der Lohnsteuerbescheinigung auftaucht. Nur der Anteil zur Rentenversicherung wird dort ausgewiesen.

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  • Yakisikli
    antwortet
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand 2010 Zeile 11

    haloo

    mach gerade einkommenssteuererklärung
    bis jetzt immer bei beiträge zu Altervorsorge zeile 11 beide mit ja angekreuzt.

    nun macht mich die frag stutzig: steuerfreie Zuschüsse, Arbeitgeberbeiträge und Beihilfen

    also ich und meine Frau arbeiten vollzeit -- bekommen wir was und von wo steuerfreie beträge ??

    weiterhin beide mit ja ankreuzen??

    gruss yakisikli

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  • dani_s
    antwortet
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand 2010 Zeile 11

    Dankeschön

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand 2010 Zeile 11

    Hallo dani_s,

    zweimal Ja auf deine Fragen.

    Tschüß

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  • dani_s
    antwortet
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand 2010 Zeile 11

    Dankeschön hatte ich mir schon fast so gedacht.
    Krankenversicherung und Pflegeversicherung
    muß ich aber getrennt eintragen oder?
    also in Zeile 21 wahrscheinlich dann den Pflegebeitrag??

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand 2010 Zeile 11

    Hallo dani_s,

    dann trägst du auf Seite 1 Zeilöe 11 ein JA ein.

    Beiträge von freiwillig gesetzlich versicherten Selbstzahlern passt in Zeile 18 auf Seite 1.

    Tschüß

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  • dani_s
    antwortet
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand 2010 Zeile 11

    keiner eine Idee??

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  • dani_s
    antwortet
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand 2010 Zeile 11

    mal eine Frage hierzu.
    Was muß man eintragen wenn man
    1 Monat ALG 1 bezogen hat und den
    Rest keine Leistung erhalten hat?

    eine weitere Frage hätte ich da noch.
    wo trage ich eine freiwillige Krankenversicherung ein?
    Wurde abgeschlossen weil sonst durch keine Leistungen
    keine Versicherung bestand.
    Zuletzt geändert von dani_s; 27.05.2014, 03:13.

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  • neysee
    antwortet
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand 2010 Zeile 11

    Zitat von dccorpo Beitrag anzeigen
    wäre wohl anders wenn Sie eine Beamtin wäre und genau
    das ist es was ist nicht vertehe, warum diese Vorteile
    bei Beamten... Als ob die eh nicht schon genug Vorteile
    geniessen..
    Sorry, ich bin kein Beamter und möchte auch an keiner Diskussion teilnehmen, ob Beamte bevorteilt sind oder nicht,

    aber man sollte schon genau lesen:

    'Bis zu € 2.800,00 im Jahr ... für nicht berufstätige Ehepartner von beihilfeberechtigten Beamten oder Beamtenpensionären, die zwar zu den berücksichtigungsfähigen Angehörigen zählen, aber keinen eigenen Beihilfeanspruch haben'

    Der Teil hinter dem 'aber' ist der entscheidende. Wenn die Ehepartner keinen Beihilfeanspruch haben, bezahlen sie ihre KV auch komplett alleine. Du hingegen bezahlst für deine KV keinen Cent, weil du über deine Frau familienversichert bist.

    Wie gesagt, ich habe mit Beamten nichts zu tun, aber jenseits des Stammtischs sollte man schon bei den Fakten bleiben.

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  • dccorpo
    antwortet
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand 2010 Zeile 11

    hallo Reckoner

    erstmal danke für deine Antwort und das nicht drauf hauen :-)

    Und richtig meine Frau ist eine normale Angestellte.

    wäre wohl anders wenn Sie eine Beamtin wäre und genau
    das ist es was ist nicht vertehe, warum diese Vorteile
    bei Beamten... Als ob die eh nicht schon genug Vorteile
    geniessen..

    gruß

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand 2010 Zeile 11

    Hallo dccorpo,

    >>>Ok Zeile 11 muss dann bei beiden die 1 rein korrekt ??

    Ja (da du nicht schreibst, ob deine Frau Beamtin ist - oder sonst was Besonderes -, gehe ich mal von einer normalen Arbeitnehmerin aus).


    >>>Erhöht sich denn der Betrag von 1900 auf 2800 da meine Frau ja alleine die Beiträge aufbringt ??

    Natürlich NICHT, genau das bewirkt die 1 (bzw. bei Elster das JA).

    Denn sie bringt die Beiträge ja gerade nicht alleine auf, sondern wird von ihrem Arbeitgeber dabei unterstützt.
    Dass sie nebenbei auch noch dich mitversichert ändern nichts an der Absetzbarkeit ihrer Beiträge. Warum auch? - sie zahlt ja nicht einmal einen Aufpreis dafür.


    >>>Vor allem den 2 Punkt mit den 2800 Euro..

    Ja klar, man sucht sich einfach immer das Beste heraus. Den ersten langen Absatz hast du aber verstanden, oder wie?


    >>>bitte nicht direkt auf mich drauf hauen :-)

    Aber warum denn? Etwa weil du Hausmann bist?

    Stefan

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  • dccorpo
    antwortet
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand 2010 Zeile 11

    hallo

    bitte nicht direkt auf mich drauf hauen :-)

    Ich bin Hausmann und damit über meine Frau Familienversichert.

    Ok Zeile 11 muss dann bei beiden die 1 rein korrekt ??

    Erhöht sich denn der Betrag von 1900 auf 2800 da meine Frau ja alleine die Beiträge aufbringt ??

    Ich habe das hier gefunden verstehe es aber nicht so richtig..
    Vor allem den 2 Punkt mit den 2800 Euro..

    Kann mir das einer kurz erklären... ?? DANKE


    Ab 2010: Ihre sonstigen Vorsorgeaufwendungen sind absetzbar

    Bis zu € 1.900,00 im Jahr (= Ziffer 1 in Zeile 11 der Anlage Vorsorgeaufwand), wenn
    für Ihre Krankenversicherung ein steuerfreier Arbeitgeberanteil oder steuerfreie Zuschüsse zur Krankenversicherung bezahlt werden: das gilt für sozialversicherungspflichtige Angestellte (gesetzlich oder privat krankenversichert), Rentner mit einer gesetzlichen Rente und Personen mit steuerfreien Leistungen der Künstlersozialkasse; oder
    Sie ganz oder teilweise ohne eigene Aufwendungen einen Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung oder Übernahme von Krankheitskosten haben: Das betrifft Beamte und Beamtenpensionäre mit eigenem Beihilfeanspruch sowie nicht berufstätige Ehegatten, die beim Ehepartner beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert sind oder deren angestellter Ehepartner privat krankenversichert ist und über seinen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss auch Teile der Beiträge seines nicht berufstätigen Ehepartners abdeckt (FG Baden-Württemberg vom 3.10.2008, 4 K 996/08, EFG 2009 S. 22). Ob das auch gilt, wenn der nicht berufstätige Ehegatte aufgrund eines eigenen Vertrages privat krankenversichert ist, muss der BFH noch klären (Az. X R 43/09).

    Bis zu € 2.800,00 im Jahr, wenn Sie die Aufwendungen für Ihre Krankenversicherung alleine tragen müssen (= Ziffer 2 in Zeile 11 der Anlage Vorsorgeaufwand). Das gilt für Selbstständige und für nicht berufstätige Ehepartner von beihilfeberechtigten Beamten oder Beamtenpensionären, die zwar zu den berücksichtigungsfähigen Angehörigen zählen, aber keinen eigenen Beihilfeanspruch haben (BMF-Schreiben vom 13.9.2010, BStBl. 2010 I S. 681 Tz. 81 bis 83).

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