AW: 2010 Anlange Vorsorgeaufwand - Manuelle Eintragungen
Hallo magic_child,
erstmal zurücklehnen, tief durchatmen und..
warten!
a) ElsterFormular berechnet noch nicht
b) trotz übermittelter Daten bearbeitet das Finanzamt(FA) noch nicht
c) bis das FA bearbeiten kann, könnte DATEV eine Lösung anbieten
d) sollte DATEV bis dahin nichts hinkriegen, fälsche oder erhebe Einspruch gegen den Bescheid 2010, mit Hinweis auf Dein DATEV-Dokument
Gruss stiller
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2010 Anlange Vorsorgeaufwand - Manuelle Eintragungen
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Hier habe ich jetzt den offiziellen Link von Datev dazu:
http://www.datev.de/inus2/inus?handler=doc&type=0&docnr=1015833&outfmt=view& acc=1
Es ist also Fakt, in Nr. 25 gehört bei freiwillig Versicherten der Gesamtbetrag. Allerdings scheint noch nicht festzustehen, wie für 2010 weiter vorgegangen werden soll... Das Update von Datev scheint bisher nur für 2011 eine Korrektur anzubieten.
EDIT: In dem Datev-Dokument wird als Lösung für die Einkommensteuererklärung vorgeschlagen, weder in Zeile 24 der Lohnsteuerbescheinigung, noch in Zeile 37 der Anlage Vorsorgeaufwand etwas einzutragen. Dann wäre die Berechnung richtig, weil vom Arbeitnehmeranteil nichts mehr abgezogen wird. Allerdings kann ich doch nicht so einfach die bereits übermittelten Daten "fälschen", indem ich den Wert weglasse, oder??Zuletzt geändert von magic_child; 04.02.2011, 16:02.
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AW: 2010 Anlange Vorsorgeaufwand - Manuelle Eintragungen
Ja, das ist missverständlich, weshalb es wohl auch zu diesem Fehler gekommen ist. Anscheinend hat aber das BMF gerade erst im Januar 2011 darauf hingewiesen, dass bei freiwillig und privat Versicherten in Zeile 25 der GESAMTBETRAG (AN-Anteil plus steuerfreie Zuschüsse des AG) stehen muss, gleiches gilt für die Zeile 26. Deshalb müssen anscheinend alle Lohnsteuerbescheinigungen, auf die dies zutrifft, korrigiert werden.
Keine Gewähr, habe auch keine offizielle Quelle gefunden und noch keine Rückmeldung vom Lohnbüro, nur selbst diesen Link hier entdeckt:
http://www.jruder.de/archives/2507
Wenn das stimmen sollte, und das korrigiert wird, gehe ich mal davon aus, dass ich dann nichts mehr manuell eintragen muss, weil dann automatisch der volle Betrag in Zeile 12 der Anlage erscheinen würde.
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Was sollte nun in Nr.25 der LstB stehen? KV-Anteil des AN oder gesamter KV-Betrag (AN+AG)?
Ich zitiere das o.g. BMF-Schreiben vom 26.09.2009:
"Der Arbeitnehmerbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung bei pflichtversicherten Arbeitnehmern ist unter Nr. 25 einzutragen. Dies gilt auch für die auf Seite 7 den Hinzurechnungsbetrag nach § 1 Absatz 1 Satz 3 SvEV basierenden Krankenversicherungsbeiträge. Unter Nr. 25 sind auch Beiträge von Arbeitnehmern, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, zu bescheinigen. Die Beiträge sind stets in voller Höhe, d. h. gegebenenfalls mit Beitragsanteilen für Krankengeld zu bescheinigen."
Diese Formulierung läßt wirklich jede Interpretation zu. Beiträge in voller Höhe (also doch mit AG oder bezieht sich das nur auf Krankengeld-Anspruch) und dann nur gültig für Freiwillige oder wie? Wer denkt sich solche Satzgefüge aus? Welchen Sinn sollte eine Unterscheidung freiwillig oder pflichtversichert machen?
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Hi magic_child,
die durch dein AG falsch ausgefüllte Lohnsteuerbescheinigung "muß" korregiert werden. Die Erstellung / Übermittlung der korregierten Bescheinigung muß bis zum 28. Februar 2011 erfolgen. Bitte kümmere dich erst darum.
Mittlerweile haben die einschlägigen Lohn-/Gehalts Software Anbieter ein update zu Verfügung gestellt (Datev z.B.) - bitte gehe ins Lohnbüro und erfrage den Kenntnisstand.
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Zitat von betty66 Beitrag anzeigenWobei darauf zu achten ist, dass für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte in der Lohnsteuerbescheinigung unter 25, der "Gesamtbeitrag" anzugeben ist - das heisst, AN-Anteil + AG-Anteil. Bei der Berechnung der Vorsorgeaufwendungen wird nämlich der Differenzbetrag zwischen 25 und 24 herangezogen. Die meisten Lohnbüros füllen Zeile 25 falsch aus. Ich kann nur eindringlich warnen und den Tip geben, dass genau zu prüfen. Sollte in Zeile 25 nur der hälftige Beitrag eingetragen sein und der Betrag in Zeile 24 und Zeile 25 quasi deckungsgleich sein, droht eine saftige Steuernachzahlung.
Bei mir ist genau das der Fall, unter 25 steht nur der AN-Anteil (wird in Elster zu Zeile 12) und in 24 fast der gleiche Betrag (ganz geringfügig höher, vermutlich wegen PV?) als steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse KV/PV (wird in Elster zu Zeile 37).
Wie gesagt steht der Gesamtbetrag KV/PV (AN- + AG-Anteil) bei meiner Lohnsteuerbescheinigung nur unter "Raum für weitere Angaben", und das ist die Summe aus 24, 25 und 26.
Muss ich also doch den Gesamtbetrag abzüglich AN-Anteil (also praktisch die AG-Zuschüsse unter 24) nochmal manuell in der Anlage Vorsorgeaufwand in Zeile 18 eintragen??? So dass praktisch Zeile 12 und Zeile 18 meinen Gesamtbetrag ergeben?
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Wobei darauf zu achten ist, dass für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte in der Lohnsteuerbescheinigung unter 25, der "Gesamtbeitrag" anzugeben ist - das heisst, AN-Anteil + AG-Anteil. Bei der Berechnung der Vorsorgeaufwendungen wird nämlich der Differenzbetrag zwischen 25 und 24 herangezogen. Die meisten Lohnbüros füllen Zeile 25 falsch aus. Ich kann nur eindringlich warnen und den Tip geben, dass genau zu prüfen. Sollte in Zeile 25 nur der hälftige Beitrag eingetragen sein und der Betrag in Zeile 24 und Zeile 25 quasi deckungsgleich sein, droht eine saftige Steuernachzahlung.
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Die Lage stellt sich mir jetzt doch anders dar. Anmerken muss ich noch, dass mir als ebenfalls GKV-freiwilliger AN für 2010 noch keine LStB vorliegt. Bisher (bis 2009) war es jedenfalls immer so, dass in dieser Konstellation auf der LStB in den amtlichen Zeilen keine Aufteilung der Beiträge in KV/AN und PV/AN vorgenommen wurde.
Laut BMF-Schreiben
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_290/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/lohnsteuer/022__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf
wurde dies für 2010 komplett geändert. Auch für freiwillige GKV-Mitglieder steht in Nr. 25 der AN-Anteil KV und in Nr. 26 der AN-Anteil PV (wie du auch richtig bemerkt hast) und in Nr. 24 der AG-Zuschuss für die KV/PV.
Dann sollte es jetzt eigentlich ganz einfach sein, denn Elster übernimmt die Daten direkt aus der LStB in die Zeilen 12,15,37 der Anlage Vorsorgeaufwand. Manuell muss m.E. für die Berücksichtigung von KV/PV im Standardfall (keine Zusatzbeiträge oder Zusatzversicherungen) nichts mehr ausgefüllt werden.
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AW: 2010 Anlange Vorsorgeaufwand - Manuelle Eintragungen
>>>>Z12 und Z15 SIND leer, da diese automatisch aus der Lohnsteuerbescheiningung
>>>>übernommen werden (Nr 25,26) und nur für pflichtversicherte AN gefüllt sind.
>>>>Für AN mit freiwilliger GKV sind diese Felder dort leer (eben weil keine gesetzliche
>>>>KV-Pflicht besteht).
Hmm, bei mir sind die Felder (Z12 und Z15) nicht leer, bei mir sind Nr. 25 und 26 auf der Lohnsteuerbescheinigung nämlich ausgefüllt...
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Z12 und Z15 SIND leer, da diese automatisch aus der Lohnsteuerbescheiningung übernommen werden (Nr 25,26) und nur für pflichtversicherte AN gefüllt sind. Für AN mit freiwilliger GKV sind diese Felder dort leer (eben weil keine gesetzliche KV-Pflicht besteht).
Von Z18 und Z21 (Gesamtbeitrag) wird dann der AN-Beitrag zur KV/PV (Z37) abgezogen.
Z18 ist gleich Z20 für AN mit Krankengeldanspruch, siehe https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?t=27221
Z45 bleibt auch leer, wenn der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde.Zuletzt geändert von Kent; 03.02.2011, 13:10.
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AW: 2010 Anlange Vorsorgeaufwand - Manuelle Eintragungen
Hallo,
>>>Das stimmt allerdings nicht so ganz, zumindest nach meinem Verständnis, denn in Z18 steht "ohne Z12", d.h. es ist nicht der Gesamtbeitrag, sondern ich muss den AN-Anteil wieder abziehen, oder? Genauso in Z21, das ist auch nicht der Gesamtbeitrag, sondern "ohne Z15" (AN-Anteil PV).
Nein, das 'ohne' soll hier bedeuten, dass diese schon automatisch eingetragenen Beträge nicht nochmal angegeben werden dürfen.
Zugegeben, es ist etwas mißverständlich formuliert. In der Regel gilt aber der Grundsatz, dass man einzelne Elsterzeilen nicht selbstständig von anderen abziehen oder miteinander addieren muss. Wenn das erforderlich ist, macht Elster das schon alleine.
MfG Stefan
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AW: 2010 Anlange Vorsorgeaufwand - Manuelle Eintragungen
Vielen Dank erstmal für die Antwort!
Das stimmt allerdings nicht so ganz, zumindest nach meinem Verständnis, denn in Z18 steht "ohne Z12", d.h. es ist nicht der Gesamtbeitrag, sondern ich muss den AN-Anteil wieder abziehen, oder? Genauso in Z21, das ist auch nicht der Gesamtbeitrag, sondern "ohne Z15" (AN-Anteil PV).
Was soll ich denn in Z20 eintragen, den gleichen Betrag wie in Z18??
Und was ist mit der Z45, kann die leer bleiben?
Vielen Dank!
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AW: 2010 Anlange Vorsorgeaufwand - Manuelle Eintragungen
Anlage Vorsorgeaufwand 2010: Arbeitnehmer und freiwillige KV in der GKV
Z4: (automatische Übernahme aus Lohnsteuerbescheinigung Nr 23)
Z8: (automatische Übernahme aus Lohnsteuerbescheinigung Nr 22)
Z11: ja
Z18: Gesamtbeitrag KV (AN+AG), sog. abgeführter Beitrag KV
Z20: wie Z18
Z21: Gesamtbeitrag PV (AN+AG), sog. abgeführter Beitrag PV
Z37: (automatische Übernahme aus Lohnsteuerbescheinigung Nr 24)
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2010 Anlange Vorsorgeaufwand - Manuelle Eintragungen
Hallo,
ich hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen.
Es geht um die Einkommensteuererklärung 2010 und die Anlage Vorsorgeaufwand: Wenn ich eigentlich gar keine speziellen, zusätzlichen Dinge einzutragen habe (also keine Lebens-, Rentenversicherungen, Alterskassen, Zusatzbeiträge, etc.), sondern ganz "normaler" Arbeitnehmer bin und meine Lohnsteuerbescheinigung bereits im Programm eingetragen habe, muss ich dann in der Anlage Vorsorgeaufwand noch irgendetwas manuell ergänzen (abgesehen von Haftpflichtversicherungen)?? Oder genügen die automatisch aus der Lohnsteuerbescheinigung übernommenen Werte?
Speziell geht es um die Zeilen 18 "Beiträge zu Krankenversicherungen", 21 "Beiträge zu sozialen Pflegeversicherungen" und 45 "Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen (Gesamtbetrag)". Muss ich hier irgendetwas ausrechnen und eintragen?
Was vielleicht wichtig ist: Ich bin freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse und auf meiner Lohnsteuerbescheinigung steht unter "Raum für weitere Angaben" (was man also nicht im ElsterFormular eintragen kann): "Frw./private KV/PV gesamt" und dann eben Betrag XY. Dieser Betrag ist allerdings einfach die Summe aus den Zeilen 24, 25 und 26 der Lohnsteuerbescheinigung (die ich ja wiederum bereits im ElsterFormular hinterlegt habe).
Bin etwas ratlos, vielen Dank schon mal für jeden Hinweis!Zuletzt geändert von magic_child; 07.03.2011, 11:54.Stichworte: -
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