AW: 2010 Anlange Vorsorgeaufwand - Manuelle Eintragungen
Hallo zusammen,
ich habe eben mit der Elster Version 12.3.2 meine Steuererklärung fertiggestellt.
In meiner LStB ist auch der besagte Fehler gemacht worden, so dass die Beträge in den Zeilen 24 und 25+26 nahezu identisch sind.
Ich habe nun zweimal in Elster eine Steuerberechnung durchgeführt: einmal mit den fehlerhaften Angaben aus der LStB und einmal mit Zeile 24 = leer.
Interessanterweise ergab sich im Ergebnis kein Unterschied. Kann man deshalb davon ausgehen, dass die aktuelle Elster-Version die Fehler in den LStB bereits selbst erkennt und automatisch bei der Berechnung korrigiert?
Vielen Dank
Markus
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2010 Anlange Vorsorgeaufwand - Manuelle Eintragungen
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AW: 2010 Anlange Vorsorgeaufwand - Manuelle Eintragungen
amtliche Botschaft:
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_54/DE/Buergerinnen__und__Buerger/Arbeit__und__Steuererklaerung/28022011-Lohnsteuerbescheinigung.html?__nnn=true
Kein Nachteil für Arbeitnehmer
Da zahlreiche Arbeitgeber in diesem Punkt irrtümlicherweise einen Betrag angegeben haben, der ihren eigenen Zuschuss zum Beitrag des Arbeitnehmers nicht enthielt, standen zahlreiche freiwillig Versicherte vor der Frage, ob die falsche Zahl für sie selbst einen Nachteil bei der Einkommensteuer [Glossar] bedeuten würde.
Hier gibt das Bundesfinanzministerium eindeutig Entwarnung: Für niemanden wird ein Nachteil entstehen. Die Fälle fehlerhafter Lohnsteuerbescheinigungen werden maschinell erkannt. Das heißt: Das Finanzamt berücksichtigt die Beiträge des Arbeitnehmers in korrekter Höhe als Vorsorgeaufwendung – ganz gleich, was in den Zeilen 25 und 26 vermerkt ist. Im Zweifel wird das Finanzamt beim Arbeitnehmer nachfragen.
Grundsätzlich wird jedoch empfohlen, im Steuerbescheid zu überprüfen, ob im Steuerbescheid die tatsächlich geleisteten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung zutreffend berücksichtigt wurden. Dies gilt insbesondere für die Arbeitnehmer, die ihre Steuererklärung [Glossar] schon abgegeben haben
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AW: 2010 Anlange Vorsorgeaufwand - Manuelle Eintragungen
loesungvorschläge gab es hier schon mehrfach.
ich würde am ehesten die daten so wie in der LStB angegeben eintragen. das dann so abschicken und darauf setzen, das das FA dies automatisch korrigiert, die kriegen naemlich den gleichen Abbruchhinweis und die daten der LStB vom AG ja sowieso...
Für Berechnungszwecke würde ich den AG-Zuschuss in Zeile 24 LStB einfach weglassen.
Alternativ könnte man noch den jeweils fehlenden arbeitgeber-anteil in zeile 18+21 nacherfassen, wobei dabei imho der betrag aus zeile 18 nochmal in zeile 20 muss, wenn anspruch auf krankengeld besteht.
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AW: 2010 Anlange Vorsorgeaufwand - Manuelle Eintragungen
Ist auch genau mein Problem, und im Moment weiß wohl noch niemand die beste Lösung. Ich warte jetzt nochmal ein wenig, damit mir entweder mein AG eine neue Bescheinigung ausstellt und diese übermittelt, oder es eine Information gibt, wie man mit falsch ausgestellter Bescheinigung Elster benutzen kann.
Theoretisch müsste man ja einfach alles eingeben können, wie es in der Bescheinigung steht, abschicken, und das Finanzamt korrigiert das dann selbst. Nur ob man sich darauf verlassen kann...?
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2010 Anlange Vorsorgeaufwand - Manuelle Eintragungen
Danke für den Hinweis. Genau dies ist mein Problem. Ich möchte das Programm ElsterFormular nutzen, jedoch wird hier die Eingabe aus den Zeilen 25 und 26 der Anlage N übernommen.
M.E. habe ich nun zwei Möglichkeiten.
1. Ich trage in den Zeilen 25 und 26 der Anlage N den Zeilen 35 und 36 meiner LstB ein. Diese Werte weichen dann allerdings von den vom AG übermittelten Werten ab.
2. Ich gebe die korrekten Werte meiner LstB an. (Diese sind aber m.E. und laut AG für die Berechnung der SA nicht korrekt).
Hat jemand einen Vorschlag, welche Alternative ich nutzen sollte, eine andere Alternative oder bleibt nur die bereits vorgeschlagene papiergebundene Lösung?
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AW: 2010 Anlange Vorsorgeaufwand - Manuelle Eintragungen
gemeint ist anlage vorsorgeaufwand. die beschriebenen Zeilen sind aber nur beim ausfuellen auf Papier nutzbar, im Programm ElsterFormular werden in diese zeilen autmatisch die beträge aus der LStB übernommen.
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2010 Anlange Vorsorgeaufwand - Manuelle Korrektur
Bei mir sind in den Zeilen 25 und 26 der Lohnsteuerbescheinigung (LstB) nur die AN-Beiträge zur KV und PV eingetragen. Aufgrund einer fehlenden Softwareaktualisierung der HR Anwendung ist dies laut Schreiben meines AG auch ok (wurde auch so an die Finanzverwaltung übermittelt) und deshalb ist der gesamte Beitrag (AG und AN) in den zusätzlichen Zeilen 35 und 36 (LstB) ausgewiesen.
Laut Schreiben meines AG sollte ich die Eintragungen aus den Zeilen 25 und 26 (LstB) wie angegeben (nur AN Beiträge) in Anlage N vornehmen. Die Korrektur (Werte aus den Zeilen 35 und 36 der LstB) sollte ich manuell in der Anlage AV (Zeilen 12 und 15) durchführen. M.E. ist eine manuelle Korrektur der angegebenen Zeilen aber mit Elster nicht möglich.
Hat jemand eine Idee wie hier vorzugehen ist?
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AW: 2010 Anlange Vorsorgeaufwand - Manuelle Eintragungen
die erklärung mit den daten die einem als bürger vorliegen auszufuellen und wegzuschicken kann jedenfalls nicht falsch sein.
hier muss imho der einzelne darauf vertrauen duerfen, das diese daten entweder korrekt sind, oder interpretiert werden als wären sie korrekt, er hat ja gar keinen Einfluss darauf.
sollte man einen falschen Bescheid bekommen, kann man widerspruch einlegen. aber vermutlich kommt es eher selten so weit, da die problemfälle in den finanzaemter sicher auch liegen bleiben.
das Abwarten und/oder Hellsehen liegt so aber nicht mehr im verantwortungsbereich des Bürgers ;-)
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AW: 2010 Anlange Vorsorgeaufwand - Manuelle Eintragungen
Für die Übermittlung würde ich immer die Daten nutzen, die auf der aktuellen Lohnsteuerbescheinigung stehen.
Für die Steuerberechnung einfach die steuerfreien Zuschüsse weg lassen. Dann kommt man zu einer realistischen Steuerberechnung.
Da bisher aber auch nur die Bundesregierung entschieden hat, dass die Finanzämter das korrigieren, die Programme und Landesanweisungen dazu aber noch ausstehen, bleibt eh noch abzuwarten, wie man sich in dieser Sache wirklich "richtig" verhält.
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AW: 2010 Anlange Vorsorgeaufwand - Manuelle Eintragungen
Wie soll man denn nun vorgehen?? Mittlerweile wurde bekannt gegeben, dass die Arbeitgeber den Lohnsteuerbescheinigung nicht korrigieren müssen, sondern dass das Finanzamt die falschen Daten irgendwie erkennen könne und trotz falscher Daten auf der Lohnsteuerbescheinigung richtig berechnet werden würde...
Was mache ich denn jetzt, wie trage ich meine Daten ein? Genau so, wie auf der Lohnsteuerbescheinigung, obwohl ich weiß, dass das falsch ist? Und hoffe, dass das Finazamt den Fehler erkennt??
Oder versuche ich selbst zu korrigieren, indem ich einfach die Zeile 24 aus der Lohnsteuerbescheinigung lösche (wie Datev mal vorgeschlagen hat)? Damit übertrage ich dann aber andere Daten, als das Finanzamt bereits vorliegen hat...
Oder kann ich die fehlenden Beträge irgendwo anders manuell eintragen (womit wir wieder bei meiner ursprünglichen Frage wären...)?
EDIT: Alternativ könnte man natürlich auch die Korrektur selber vornehmen und in Zeile 25 und 26 die steuerfreien Zuschüsse draufschlagen... Dann bekommt man zumindest in der Steuerberechnung wahrscheinlich ein realistisches Ergebnis. Ist immer nur die Frage, was passiert, wenn ich Daten übermittle, die zwar richtig sind, aber nicht mit dem ausgestellten und bereits übermittelten Beleg übereinstimmen.Zuletzt geändert von magic_child; 07.03.2011, 12:10.
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AW: 2010 Anlange Vorsorgeaufwand - Manuelle Eintragungen
Da nahezu 100% der Lohnsteuerbescheinigungen im Jahr 2010 für freiwillig gesetzliche Krankenversicherte falsch ausgefüllt wurden - besteht an diesem Thema natürlich ein reges Interesse.
Ich möchte hier mal auf folgendes Forum aufmerksam machen, in welchem diese Problematik ausführlich behandelt wird:
http://www.wiso-software.de/forum/index.php?page=Thread&threadID=44664&pageNo=5
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AW: 2010 Anlange Vorsorgeaufwand - Manuelle Eintragungen
Zitat Kent: "...gehe ich jetzt auch davon aus, dass bei den freiwillig versicherten AN in Nr. 25 und 26 der LStB der GESAMTBETRAG zur KV bzw. PV stehen sollte, obwohl die Bezeichnung im dortigen Feld mit "Arbeitnehmerbeiträge" vollkommen unlogisch erscheint..."
Ist doch garnicht so unlogisch.
'Nach dem Gesetz schuldet der freiwillig gesetzlich Versicherte 100% des Gesamtbeitrags zur Kranken- und Sozialversicherung. Unabhängig davon, ob der AG nun den gesetzlichen Mindestzuschuss zahlt oder mehr. Und wenn er 100% des Beitrags schuldet, dann ist das auch sein Beitrag (Arbeitnehmerbeitrag) und somit als erbrachter Beitrag unter 25 und 26 einzutragen. Dieser Arbeitnehmerbeitrag wird dann um den tatsächlich gezahlten Zuschuss laut Kennziffer 24 gekürzt'.
auch:
das Schreiben des BMF vom 13.09.2010.
http://www.bav-recht.de/bmf-schreiben/18-2010/85-einkommensteuerrechtliche-behandlung-von-vorsorgeaufwendungen-und-altersbezuegen-13092010.html
Randnummer 93 (Seite 32):
bb) freiwillig gesetzlich versicherte Arbeitnehmer
"Für Arbeitnehmer, bei denen der Arbeitgeber den Gesamtbeitrag des Arbeitnehmers zur Kranken- und Pflegeversicherung an die GKV abführt (Firmenzahler), hat der Arbeitgeber in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung der Finanzverwaltung den abgeführten Beitrag und den geleisteten steuerfreien Arbeitgeberzuschuss (§ 3 Nummer 62 EStG) mitzuteilen...."
abgefürter Beitrag: Zeile 25 und 26
steuerfreier Arbeitgeberzuschuss: Zeile 24
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Ein Gast antworteteAW: 2010 Anlange Vorsorgeaufwand - Manuelle Eintragungen
[QUOTE=magic_child;118724
EDIT: In dem Datev-Dokument wird als Lösung für die Einkommensteuererklärung vorgeschlagen, weder in Zeile 24 der Lohnsteuerbescheinigung, noch in Zeile 37 der Anlage Vorsorgeaufwand etwas einzutragen. Dann wäre die Berechnung richtig, weil vom Arbeitnehmeranteil nichts mehr abgezogen wird. Allerdings kann ich doch nicht so einfach die bereits übermittelten Daten "fälschen", indem ich den Wert weglasse, oder??[/QUOTE]
Hallo zusammen,
"fälschen" würde ich die Beträge auf gar keinen Fall. Der Sachbearbeiter im Finanzamt setzt dann wieder die Werte der eLStB ein... uns somit darfst du dann Einspruch einlegen und hast damit zusätzliche Arbeit, Kosten etc. Und das für einen Fehler, den man selber nicht zu verantworten hat...
Ich gehöre auch zur der "Randgrupppe" der freiwillig in der GKV Versicherten. Bei mir wurden die Beiträge in der eLStB auch "falsch" bescheinigt. Laut Aussage meines Arbeitgebers kann er aber keine neue eLStb erstellen....
Also bleibt uns Betroffenen nur eins: Warten mit der Steuererklärung "bis auf den letzten Drücker". Bis dahin sollte wohl eine Lösung für die falsche Berechnung gefunden worden sein - hoffe ich zumindest. Ach ja, nicht nur Elster "rechnet" falsch (Die Auswertung ist derzeit ja noch nicht möglich) Auch andere Steuersoftware (wie z.B. die, die ich benutze -Lexware) rechnet falsch...
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AW: 2010 Anlange Vorsorgeaufwand - Manuelle Eintragungen
Zitat von Kent Beitrag anzeigenHallo magic_child,
Wahrscheinlich stellt diese Gruppe der AN für die Finanzbürokratie schon eine zu vernachlässigende Randgruppe dar. Wer privat versichert sein könnte und sich dennoch solidarisch an der KV-Finanzierung beteiligt wird wohl als besonders duldsam betrachtet. Also warten wir die nächsten Updates ab, erfahrungsgemäß läuft es irgendwann.
gruß f.Zuletzt geändert von feelgood; 04.02.2011, 18:59.
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AW: 2010 Anlange Vorsorgeaufwand - Manuelle Eintragungen
Hallo magic_child,
zunächst noch mal Danke für das Aufgreifen dieses interessantes Themas. Nach deiner Recherche gehe ich jetzt auch davon aus, dass bei den freiwillig versicherten AN in Nr. 25 und 26 der LStB der GESAMTBETRAG zur KV bzw. PV stehen sollte, obwohl die Bezeichnung im dortigen Feld mit "Arbeitnehmerbeiträge" vollkommen unlogisch erscheint. Wann und ob die Betroffenen korrekte LStB erhalten, ist eine andere Frage.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass bei Erscheinen der Elster-Steuerberechnung dadurch wieder jede Menge Probleme (wie eigentlich jedes Jahr) auftreten werden. Erst recht, wenn jetzt verschiedene Versionen von LStB im Umlauf sind. Wie auch immer, es scheint für die verantwortlichen Finanzbeamten und die ausführenden Programmierer alljährlich eine scheinbar unlösbare Aufgabenstellung zu sein, auf Anhieb eine korrekte Funktionalität für freiwillig versicherte AN zu liefern. Wahrscheinlich stellt diese Gruppe der AN für die Finanzbürokratie schon eine zu vernachlässigende Randgruppe dar. Wer privat versichert sein könnte und sich dennoch solidarisch an der KV-Finanzierung beteiligt wird wohl als besonders duldsam betrachtet. Also warten wir die nächsten Updates ab, erfahrungsgemäß läuft es irgendwann.
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