AW: nicht selbst genutztes Haus...
Hallo billyx,
nein, diese Kosten kannst du leider nirgens absetzen, du erzielst ja auch keine Einnahmen aus dieser - unentgeltlichen - Vermietung.
In der Regel ist es aber so, dass der Wohnrechtinhaber für solche Kosten aufkommt (jedenfalls für Verbrausabhängige Kosten wie Abwasser); das hängt aber wohl an der Vereinbarung im Details (und hat nichts mit Steuern zu tun, ggf. solltest du mal in einem entsprechenden Fachforum fragen).
MfG Stefan
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Keine Ankündigung bisher.
nicht selbst genutztes Haus...
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