AW: Reisekosten - Verpflegungsmehraufwand
Hallo Zusammen,
ich hatte das gleiche Problem, und habe daraufhin mit der Hotline telefoniert. Dort erklärte man mir, daß der Fehler bekannt wäre, und ich solle entweder bei den Fahrtkosten oder bei den Reisenebenkosten einen Minibetrag erzeugen ( 1,00 € ).
Das habe ich gemacht, und die Plaus. Prüfung war ok.
Das schreibe ich dem FA auf einen kleinen Zettel und lege diesen bei.
Viele Grüße
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Reisekosten - Verpflegungsmehraufwand
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AW: Reisekosten - Verpflegungsmehraufwand
OK. Besten Dank. Das ist auch eine Möglichkeit. Allerdings hatte ich letztes Jahr dieses Problem nicht...! Aber gut.
In diesem Sinne! Besten Dank.
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AW: Reisekosten - Verpflegungsmehraufwand
Dann muss man die eben als normale Werbungskosten eintragen.
In ein Feld reinschreiben: siehe Anlage (Excel-Tabelle, etc)
Diese Anlage der Steuererklärung beifügen.
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AW: Reisekosten - Verpflegungsmehraufwand
Zitat von jimbobsinho Beitrag anzeigenIch habe meine Einkommensteuererklärung soweit völlig problemlos eingeben können. Bei der Plausibilitätsprüfung gab es jedoch eine Fehlermeldung im Bereich der Reisekosten (Anlage N, Seite 2, Auswärtige Tätigkeiten).
Obwohl ich nur Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen kann, muss ich zwingend zusätzlich Angaben im Bereich der Reisekosten machen (Fehlermeldung: 0 ist ein unzulässiger Betrag bzw. keine Vorkommastelle unzulässig; jedenfalls sinngemäß), damit die Plausibilitätsprüfung fehlerfrei läuft.
Was mache ich falsch?
Zur Erklärung der ursprünglichen Frage:
Gemeint ist, dass NUR die Verpflegungsmehraufwendungen steuerlich geltend gemacht werden sollen, da Reise- und Hotelkosten vom Arbeitgeber gestellt wurden.
Man kann ja schlecht fiktive Beträge eingeben für Reisekosten und ÜBernachtung, wenn man diese gar nicht bezahlt hat... deswegen läßt man die Felder leer, und bekommt diesen Fehler.
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AW: Reisekosten - Verpflegungsmehraufwand
Verpflegungsmehraufwendungen gibt es nur bei Dienstreisen, Einsatzwechseltätigkeit oder bei doppelter Haushaltsführung programmgesteuert.
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Reisekosten - Verpflegungsmehraufwand
Ich habe meine Einkommensteuererklärung soweit völlig problemlos eingeben können. Bei der Plausibilitätsprüfung gab es jedoch eine Fehlermeldung im Bereich der Reisekosten (Anlage N, Seite 2, Auswärtige Tätigkeiten).
Obwohl ich nur Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen kann, muss ich zwingend zusätzlich Angaben im Bereich der Reisekosten machen (Fehlermeldung: 0 ist ein unzulässiger Betrag bzw. keine Vorkommastelle unzulässig; jedenfalls sinngemäß), damit die Plausibilitätsprüfung fehlerfrei läuft.
Was mache ich falsch?Stichworte: -
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