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Reisekosten - Verpflegungsmehraufwand

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  • Kleintoenni
    antwortet
    AW: Reisekosten - Verpflegungsmehraufwand

    Hallo Zusammen,
    ich hatte das gleiche Problem, und habe daraufhin mit der Hotline telefoniert. Dort erklärte man mir, daß der Fehler bekannt wäre, und ich solle entweder bei den Fahrtkosten oder bei den Reisenebenkosten einen Minibetrag erzeugen ( 1,00 € ).

    Das habe ich gemacht, und die Plaus. Prüfung war ok.
    Das schreibe ich dem FA auf einen kleinen Zettel und lege diesen bei.

    Viele Grüße

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  • jimbobsinho
    antwortet
    AW: Reisekosten - Verpflegungsmehraufwand

    OK. Besten Dank. Das ist auch eine Möglichkeit. Allerdings hatte ich letztes Jahr dieses Problem nicht...! Aber gut.
    In diesem Sinne! Besten Dank.

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  • Petzer
    antwortet
    AW: Reisekosten - Verpflegungsmehraufwand

    Dann muss man die eben als normale Werbungskosten eintragen.

    In ein Feld reinschreiben: siehe Anlage (Excel-Tabelle, etc)

    Diese Anlage der Steuererklärung beifügen.

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  • ohje
    antwortet
    AW: Reisekosten - Verpflegungsmehraufwand

    Zitat von jimbobsinho Beitrag anzeigen
    Ich habe meine Einkommensteuererklärung soweit völlig problemlos eingeben können. Bei der Plausibilitätsprüfung gab es jedoch eine Fehlermeldung im Bereich der Reisekosten (Anlage N, Seite 2, Auswärtige Tätigkeiten).
    Obwohl ich nur Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen kann, muss ich zwingend zusätzlich Angaben im Bereich der Reisekosten machen (Fehlermeldung: 0 ist ein unzulässiger Betrag bzw. keine Vorkommastelle unzulässig; jedenfalls sinngemäß), damit die Plausibilitätsprüfung fehlerfrei läuft.

    Was mache ich falsch?
    Den Fehler habe ich auch bekommen und wüßte selber gern woran das liegt. Vielleicht weiß ja noch jemand Hilfe.

    Zur Erklärung der ursprünglichen Frage:
    Gemeint ist, dass NUR die Verpflegungsmehraufwendungen steuerlich geltend gemacht werden sollen, da Reise- und Hotelkosten vom Arbeitgeber gestellt wurden.

    Man kann ja schlecht fiktive Beträge eingeben für Reisekosten und ÜBernachtung, wenn man diese gar nicht bezahlt hat... deswegen läßt man die Felder leer, und bekommt diesen Fehler.

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  • Petzer
    antwortet
    AW: Reisekosten - Verpflegungsmehraufwand

    Verpflegungsmehraufwendungen gibt es nur bei Dienstreisen, Einsatzwechseltätigkeit oder bei doppelter Haushaltsführung programmgesteuert.

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  • jimbobsinho
    hat ein Thema erstellt Reisekosten - Verpflegungsmehraufwand.

    Reisekosten - Verpflegungsmehraufwand

    Ich habe meine Einkommensteuererklärung soweit völlig problemlos eingeben können. Bei der Plausibilitätsprüfung gab es jedoch eine Fehlermeldung im Bereich der Reisekosten (Anlage N, Seite 2, Auswärtige Tätigkeiten).
    Obwohl ich nur Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen kann, muss ich zwingend zusätzlich Angaben im Bereich der Reisekosten machen (Fehlermeldung: 0 ist ein unzulässiger Betrag bzw. keine Vorkommastelle unzulässig; jedenfalls sinngemäß), damit die Plausibilitätsprüfung fehlerfrei läuft.

    Was mache ich falsch?
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