AW: Analage Kind / Betreungskosten
Als Anspruch auf Kindergeld ist das halbe Kindergeld einzutragen, die andere Hälfte in der eventuellen Einkommensteuererklärung der Freundin ! Sie bekommen es zwar nicht ausgezahlt, sondern Ihre Freundin. Da Sie zivilrechtlich intern einen Ausgleichsanspruch gegenüber Ihrer Freundin haben, haben Sie letztlich doch von Irgendwoher einen Anspruch auf Kindergeld.
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AW: Analage Kind / Betreungskosten
Hallo FrEaK,
Aber wieso ist bei der Berechnung jetzt von der Minuszahl Eine Pluszahl geworden ? das versteh ich net. Heisst das jetzt das ich Noch Steuern zahlen muss ?
Ich würde einmal testweise die Anlagen Kind komplett löschen (aber Achtung: nicht übertragen, fehlt ja etwas; und auch nicht speichern!). Wenn du dann die Steuer berechnest, siehst du, wie es ohne Kinder wäre bzw. was dir die Kinder steuerlich bringen.
MfG Stefan
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AW: Analage Kind / Betreungskosten
Danke !
Für das am 03.10.2004 geborene Kind wurde anhand der Angaben ein halber Kinderfreibetrag
berücksichtigt.
jetzt hab ich wenigsten den kinderfreibetrag schonmal drin.
Aber wieso ist bei der Berechnung jetzt von der Minuszahl Eine Pluszahl geworden ? das versteh ich net. Heisst das jetzt das ich Noch Steuern zahlen muss ?
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AW: Analage Kind / Betreungskosten
Das ist jetzt nur erstmal ein allgemeiner Hinweis:
Wenn ElsterFormular geöffnet ist und z.B. die Einkommensteuererklärung ausgewählt wurde,
ist im oberen Bereich [Menüleisten] der Menüpunkt Hilfe und dort -Anleitung zu Steuererklärung-.
Es öffnet sich ein Informationsfenster mit einem Verzeichnisbaum.
Dort sind für alle Vordrucke weitere Informationen und Ausfüllhilfen hinterlegt.
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Analage Kind / Betreungskosten
Hallo !
Folgendes Problem:
Ich lebe mit meiner freundin zusammen ( Nicht verheiratet) haben ein Kind zusammen.
Beide Berufstätig. ( Sie in der ausbildung Zahlt keine Steuer )
Jetzt möchte ich die Betreunungskosten absetzen 904 EUro fürs jahr.
Anspruch auf kinder geld habe ich 0 Euro angeben da ich es nicht bekomme.
Betreungskosten Vater 904 euro
Betreungskosten mutter 0 euro
Ich zahl die Kosten mtl per Lastschrift
1. Weiss ich nicht ob das so richtig ist.
2. Bei der berechnung ist vom voherigen -betrag nach anlage kind ein + betrag Errechnet wurden
3.Für mindestens ein Kind wurde der gesetzliche Mindestanspruch auf Kindergeld angesetzt, obwohl Sie
einen anderen Wert erklärt haben.
Ich versteh das ganze nicht so ganz hoffe mir kann jemand weiterhelfen.Stichworte: -
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