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Wo Kirchenaustritt in Steuererklärung 2010 eintragen
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AW: Wo Kirchenaustritt in Steuererklärung 2010 eintragen
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Zumindest sollte man seiner Steuererklärung die amtliche Austrittserklärung beifügen, damit bei der Steuerberechnung nur für jene Monate Kirchensteuer berechnet wird, der man noch der Religionsgemeinschaft angehörte.
Die Gebühren des Austrittes als außergewöhnliche Belastung?
Über die Suchmaschine im Internet konnte ich keine vergleichbare Fälle finden. Hängt womöglich auch damit zusammen, dass man dank der "zumutbaren Eigenbelastung" und mangels anderer "außergewöhnliche Belastungen" nicht so oft in den Bereich kommt, wo es sich steuerlich auswirkt. Eintragen und geltend machen kann man es ja trotzdem.
Zeile 68 im Hauptvordruck wäre auch für mich in diesem Punkt der Favorit. ;-)
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Ein Gast antworteteAW: Wo Kirchenaustritt in Steuererklärung 2010 eintragen
Zitat von Raingee Beitrag anzeigenHallo zusammen,
Wo und wie genau muss ich die Kosten erfassen?
Vielen Dank im Voraus!
Hallo Raingee,
wenn überhaupt, dann eventuell im Hauptvordruck Zeile 68.
In der Eingabehilfe zu 68 ist keine Kategorie Kirchenaustritt vorgesehen.
Angeben, Beleg einreichen und warten ob es anerkannt wird.
MfG, bavaro
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Wo Kirchenaustritt in Steuererklärung 2010 eintragen
Hallo zusammen,
beim Kirchenaustritt wurde mir im Amtsgericht mitgeteilt, dass ich die Kosten für die ordentliche Gerichtsbarkeit, also den Austritt als Belastung in der Steuererklärung angeben kann.
Wo und wie genau muss ich die Kosten erfassen?
Vielen Dank im Voraus!Stichworte: -
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