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Honorar und Übungsleiterfreibetrag

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  • Manuela 1
    antwortet
    AW: Honorar und Übungsleiterfreibetrag

    Vielen Dank für die schnelle Antwort.

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: Honorar und Übungsleiterfreibetrag

    Eigentlich nicht. Aber, ob tatsächlich ein Fall des § 3 Nr. 26 vorliegt (was nicht immer der Fall ist) entscheidet das FA. Hierzu benötigt es Unterlagen, vorzugsweise die Steuererklärung. Oft stellt sich dann erst hinterher heraus, ob eine Abgabeverpflichtung bestand oder nicht. Wenn Sie vom FA dazu aufgefordert werden, müssen Sie auf alle Fälle erstmal was abgeben.

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  • Manuela 1
    antwortet
    AW: Honorar und Übungsleiterfreibetrag

    Zum Thema habe ich auch eine Frage und zwar:
    Besteht aufgrund von Einnahmen als Übungsleiter die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung?
    (sofern sie den Freibetrag nicht überschreiten)

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  • Falzo
    antwortet
    AW: Honorar und Übungsleiterfreibetrag

    jein, versteuert werden muss alles was 2100 euro uebersteigt.
    und das auch bei einer einzelveranlgung.
    zusätzlich zur nebenberuflichkeit der uebungsleitertätigkeit, muss die arbeit auch für eine einrichtung des öffentlichen rechts oder gemeinnütziger organisation erfolgen (siehe die vorangegangenen antworten)

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  • ehrlich
    antwortet
    AW: Honorar und Übungsleiterfreibetrag

    Erstmal vielen Dank für die schnelle Antworten!

    Ich bin ursprünglich davon ausgegangen, dass das Einkommen aus allen möglichen nebenberuflichen Tätigkeiten in die Zeile 36 eingetragen werden kann.

    Jetzt habe ich gelernt, dass nur die nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, etc., nur unter 2100 Euro im Jahr in die Zeile 36 gehören. Alle anderen müssen dann aufgrund der Zusammenveranlagung versteuert werden (z.B. in Zeile 4), egal um welchen Betrag es sich handelt.

    Habe ich das richtig verstanden?

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  • neysee
    antwortet
    AW: Honorar und Übungsleiterfreibetrag

    Zitat von Elefant Beitrag anzeigen
    Das Finanzamt will wohl einfach wissen, um welche dieser Tätigkeiten es sich handelt.
    Und wahrscheinlich, wer der Auftraggeber war. Es gibt ja auch hinreichend viele private, nicht gemeinnützige Sprachschulen.

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  • Elefant
    antwortet
    AW: Honorar und Übungsleiterfreibetrag

    In der Eingabehilfe zu dem entsprechenden Feld heißt es ja:

    Hier sind die vom Gesamtbetrag als steuerfrei behandelten Aufwandsentschädigungen / Einnahmen anzugeben, die Sie als Selbständiger
    aus öffentlichen Kassen,
    als nebenberuflicher Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder für eine vergleichbare nebenberufliche Tätigkeit,
    für eine nebenberufliche künstlerische Tätigkeit,
    für die nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen,
    von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen Organisation
    erhalten haben.

    Das Finanzamt will wohl einfach wissen, um welche dieser Tätigkeiten es sich handelt.

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  • ehrlich
    antwortet
    Nebenberufliche Tätigkeit

    Hallo,
    meine Ehefrau und ich sind zusammenveranlagt und sie hat aus freiberuflicher Tätigkeit als Sprachunterricht-Lehrer im letzten Jahr 800 Euro verdient und sie hat kein weiteres Einkommen. Die Summe habe ich in Zeile 36 in der Anlage S eingetragen.
    Nun haben wir den Bescheid von FA bekommen mit dem Hinweis, dass wir binnen 4 Wochen:
    „…erläutern aus welchen Gründen die angemeldete Tätigkeit (Sprachunterricht) steuerfrei sein soll; Belegvorlage“
    Welche Voraussetzungen muss die freiberufliche Tätigkeit meiner Frau erfüllen, damit die 800 Euro steuerfrei bleiben? Welche Begründung erwartet das FA? Müssen wir begründen, warum eine nebenberufliche Tätigkeit vorliegt?
    Welche Belege sollen beigefügt werden?

    Vielen Dank schon mal im Voraus!

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  • AG1971
    antwortet
    AW: Honorar und Übungsleiterfreibetrag

    Hallo Fridolin13 !

    z.B. im Programm ElsterFormular

    https://www.elster.de/elfo_down.php

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  • Fridolin13
    antwortet
    AW: Honorar und Übungsleiterfreibetrag

    Hallo,

    wo finde ich diese amtliche EUR?

    Liebe Grüße

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  • Falzo
    antwortet
    AW: Honorar und Übungsleiterfreibetrag

    Zitat von Fridolin13 Beitrag anzeigen
    Das Finanzamt bzw. Elter fordert dazu auf...
    wer jetzt genau?

    bei der erklärung ist zunächst mal nur eine gewinnermittlung einzureichen, dafür reicht ggf. eine Aufstellung per excel-tabelle, alternativ die amtliche Anlage EÜR ausfüllen und elektronisch mit übersenden (da kann man den übungsleiterfreibetrag übrigens auch eintragen, Zeile 21)

    die rechnungen will das finanzamt normalerweise nur auf direkte anforderung oder im rahmen einer betriebsprüfung sehen ;-)

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  • Max_v_S
    antwortet
    AW: Honorar und Übungsleiterfreibetrag

    Ich denke in dem Fall möchte das Finanzamt die Orginalbelege sehen.

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  • Fridolin13
    antwortet
    AW: Honorar und Übungsleiterfreibetrag

    Hallo,

    Danke hat jetzt alles funktioniert.

    Ich habe noch eine letzte Frage. Das Finanzamt bzw. Elter fordert dazu auf über die Einnahmen Belege vorzulegen. Reicht dazu eine Aufstellung der Rechnugsnummern und Beträge mit Excel oder muss ich die Rechnungen im einzelnen vorlegen.

    Viele Grüße

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: Honorar und Übungsleiterfreibetrag

    sabre hat recht, kosten nur, soweit sie 2.100 übersteigen. Haben Sie in Ihrem Beispiel 2.500 Euro Fahrtkosten, können Sie 400 Euro abziehen, alles unter 2.100 ist durch den Freibetrag abgegolten.

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  • Fridolin13
    antwortet
    AW: Honorar und Übungsleiterfreibetrag Beispiel

    Hallo,

    vielen Dank für die schnellen Antworten. Leider muss ich es nochmal an einem Beispiel sehen.

    Also angenommen:

    Einnahmen: 5000€
    Übungsleiterfreibetrag: 2100€

    daraus ergibt sich: 2900€ in Zeile 4
    weiterhin in Zeile 36: Gesamtbetrag: 5000€ davon steuerfrei 2100€ Rest enthalten in: 4

    Wie sieht es mit weiteren Ausgaben wie Fahrtkosten aus dürfte ich die von den 2900€ auch noch abziehen oder sind die über den Freibetrag abgegolten?

    Vielen Dank

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