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Vorsteuer nach Durchschnittssätzen - wie eintragen?

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    Vorsteuer nach Durchschnittssätzen - wie eintragen?

    Hallo,

    als freier Journalist kann ich den Vorsteuerbetrag nach allgemeinen Durchschnittssätzen abführen:

    "Mit dem Durchschnittssätzen werden sämtliche Vorsteuern, die mit der journalistischen Tätigkeit zusammenhängen, abgegolten. Der Durchschnittssatz beträgt derzeit für Journalisten 4,8 % des
    inländischen Umsatzes (§§ 69 und 70 UStDV)."

    Bloss: wie gebe ich das in das Elster-Formular ein?

    Bis jetzt bin ich gescheitert, weil ich kein passendes Eintragsfeld finde (4,8% vom Umsatz)

    Das Finanzamt hat meine ersten Anmeldungen moniert und mir dann die angeblich passenden Eintragsfeldnummern mitgeteilt:

    - steuerpflichtiger Umsatz Kennzahl 81/86

    - Vorsteuer (4,8% vom Umsatz) in Kennzahl 63

    Daraus ergibt sich aber nicht der Durchschnittssatz von 4,8%, sondern eine zu hohe Vorsteuerzahlung.Das hat nun mein Finanzamt wiederum bemängelt.

    Wer weiß, wie man das Elster-Formular in Anwendung der allgemeinen Durchschnittssätze nach § 23 UStG richtig ausfüllt?

    viele Grüße,

    mikschel

    [ 18. Juli 2008, 13:33: Beitrag editiert von: mikschel ]

    #2
    </font><blockquote>Zitat:</font><hr /> - Vorsteuer (4,8% vom Umsatz) in Kennzahl 63 .....
    Daraus ergibt sich aber nicht der Durchschnittssatz von 4,8%, sondern eine zu hohe Vorsteuerzahlung.Das hat nun mein Finanzamt wiederum bemängelt. </font>[/QUOTE]Hast Du nun 4,8% des Netto-Umsatzes bei Kennzahl 63 eingetragen oder nicht? Oder hast Du vielleicht auch noch die tatsächlich in Rechnung gestellten Vorsteuerbeträge bei Kennzahl 66 eingetragen?

    An den Kennzahlen 81 (19%), 86 (7%) und 63 (pauschalierte Vorsteuer) ist auf keinen Fall etwas auszusetzen.
    Die Vernunft spricht leise, deshalb wird sie so oft nicht gehört.
    - (Nehru, ind. Politiker, 1889-1964)

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      #3
      ja, ich habe 4,8% in Kennzahl 63 eingetragen. Nichts in Kennzahl 66. Das Elster Formular nimmt aber nicht diesen Wert als zu zahlende Vorsteuer an, sondern zieht ihn von den aus Kennzahlen 81 und 86 automatisch ermittelten MwSt-Sätzen ab - der Rest wäre abzuführende Vorsteuer. So ist das jedenfalls falsch, meint auch mein Finanzamt...

      Kommentar


        #4
        Hallo Mikschel,

        die in Abschnitt A der Anlage zur UStDV angeführten Durschschnittsteuersätze gelten nur für die Berechnung der Vorsteuerbeträge.

        Im Steuerrecht werden die Begriffe wie folgt unterschieden:
        Umsatzsteuer: Die Steuer, die in den von Ihnen als Unternehmer an Ihre Kunden ausgestellten Rechnungen enthalten ist
        Vorsteuer: Die in den Rechnungen, die Sie als Kunde von anderen Unternehmern erhalten haben, enthaltene Steuer

        Ein kleines Beispiel soll dies verdeutlichen:

        Nettoumsatz: 50.000 €
        darauf entfallene Umsatzsteuer zu 19%: 8.500 €
        Vorsteuer nach Durchschnittssatz (für Journalisten 4,8 % vom Umsatz): 2.400 €

        Zahllast im Voranmeldungszeitraum: 8.500 € - 2.400 € = 6.100 €

        Die Zahllast entspricht einer effektiven Umsatzsteuer von 14,2 % auf Ihren Nettoumsatz. Die von Ihnen vorgenommenen Eintragungen sind m. E. korrekt:

        Kz. 81/86: Nettoumsatz
        Kz. 63: 4,8 % vom Nettoumsatz

        Der aus diesen Eintragungen errechnete Wert in Kz. 83 weist somit zurecht eine deutlich höhere Umsatzsteuerzahllast als 4,8 % aus.

        Viele Grüße
        KL

        Kommentar


          #5
          AW: Vorsteuer nach Durchschnittssätzen - wie eintragen?

          Kann mir jemand verraten, wo ich in der EÜR den aus dem Netto-Umsatz ermittelten Durchschnittssatz (Vorsteuerpauschale bei Journalisten) eintrage?
          Ich suche mich wund.

          Kommentar


            #6
            AW: Vorsteuer nach Durchschnittssätzen - wie eintragen?

            Die Vorsteuer nach Durchschnittssätzen hat natürlich in der EÜR nichts zu suchen.

            https://www.buhl.de/wiso-software/fo...-Freiberufler/

            Kommentar


              #7
              AW: Vorsteuer nach Durchschnittssätzen - wie eintragen?

              Vielen Dank für die schnelle Auskunft. Und Dank auch für den Link zu dem Forum, in dem das Thema bereits einmal behandelt wurde.
              Wo nichts rein gehört, kann ich auch nichts finden. Das leuchtet ein.

              Allerdings kann ich auch den Abschnitt "Angaben zur Umsatzsteuer" in meiner zu befüllenden EÜR (via Elster Formular), von dem der "Wissenschaftskollege" in dem Forum berichtet und wo er den Hinweis zur Pauschalbesteuerung gibt, nicht finden.

              Sehe ich auch hier den Wald vor lauter Bäumen nicht? Welche Zeile ist gemeint?

              Kommentar


                #8
                AW: Vorsteuer nach Durchschnittssätzen - wie eintragen?

                Meiner Meinung nach handelt es sich hier um eine Eingabemöglichkeit in der WISO-Software.

                In der ElsterFormular-Hilfe heißt es zu den Betriebsausgaben in der EÜR:

                [quote]Die abziehbaren Vorsteuerbeträge sind in Zeile 48 einzutragen. Kleinunternehmer geben den Bruttobetrag an. Gleiches gilt für Steuerpflichtige, die den Vorsteuerabzug nach den §§ 23, 23a und 24 Abs. 1 UStG pauschal vornehmen (vgl. Ausführungen zu Zeile 48).[/i]

                Alternativ könntest Du natürlich auch Zeile 23 (Kennzahl 190) der EÜR ausfüllen.

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                  #9
                  AW: Vorsteuer nach Durchschnittssätzen - wie eintragen?

                  Erneut besten Dank für das Mithineindenken.
                  Du vermutest richtig, dass ich in diesem Thema anfängerhaft unterwegs bin.
                  Erstmals hat mich die Umsatzsteuer - und das auch noch gleich rückwirkend - zu beschäftigen.

                  Dein Hinweis (Zeile 23, EÜR) für den Eintrag der Inanspruchnahme des Durchschnittssatzes trägt m.E. nicht. Denn es handelt sich dabei doch nicht um eine Betriebsausgaben-Pauschale, oder?

                  Könnte es sein, dass der Vorsteuer-Durchschnittssatz und auch die explizite Erwähnung der Inanspruchnahme in der EÜR tatsächlich völlig unerwähnt bleibt.
                  Und statt dessen die - von mir auch vorgenommene - Beantragung der Inanspruchnahme beim Finanzamt dazu führt, dass dort die Vorsteuerpauschale mit dem in Zeile 16 (vereinnahmte Umsatzsteuer) einzutragenden Betrag gegengerechnet wird?

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                    #10
                    AW: Vorsteuer nach Durchschnittssätzen - wie eintragen?

                    Zitat von Topans Beitrag anzeigen
                    Dein Hinweis (Zeile 23, EÜR) für den Eintrag der Inanspruchnahme des Durchschnittssatzes trägt m.E. nicht. Denn es handelt sich dabei doch nicht um eine Betriebsausgaben-Pauschale, oder?
                    Bei der Umsatzsteuer kannst Du die Vorsteuer pauschalieren. Bei der Einkommensteuer ist die Betriebsausgabenpauschale möglich. Beider zwei verschiedene Systeme, die zu einer Vereinfachung der Berechnung der zu berücksichtigenden Ausgaben führt.

                    Zitat von Topans Beitrag anzeigen
                    Könnte es sein, dass der Vorsteuer-Durchschnittssatz und auch die explizite Erwähnung der Inanspruchnahme in der EÜR tatsächlich völlig unerwähnt bleibt.
                    Genau so! Du kannst Deine tatsächlichen Betriebsausgaben inklusive der Umsatzsteuern geltend machen, oder eben die Betriebsausgabenpauschale.

                    Zitat von Topans Beitrag anzeigen
                    statt dessen die - von mir auch vorgenommene - Beantragung der Inanspruchnahme beim Finanzamt dazu führt, dass dort die Vorsteuerpauschale mit dem in Zeile 16 (vereinnahmte Umsatzsteuer) einzutragenden Betrag gegengerechnet wird?
                    Nein, in der EÜR wird die Vorsteuerpauschale nicht berücksichtigt.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Vorsteuer nach Durchschnittssätzen - wie eintragen?

                      So hatte ich es im Prinzip schon auch gemeint: Nämlich, dass im Rahmen des Umsatzsteuerbescheids der in Zeile 16 EÜR angegebene Betrag dann mit der beantragten Vorsteuerpauschale verrechnet wird.

                      Ich glaube jetzt habe ich es, oder?

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                        #12
                        AW: Vorsteuer nach Durchschnittssätzen - wie eintragen?

                        Zitat von Topans Beitrag anzeigen
                        So hatte ich es im Prinzip schon auch gemeint: Nämlich, dass im Rahmen des Umsatzsteuerbescheids der in Zeile 16 EÜR angegebene Betrag dann mit der beantragten Vorsteuerpauschale verrechnet wird.

                        Ich glaube jetzt habe ich es, oder?
                        Und jetzt nochmal auf deutsch?
                        Mfg

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                          #13
                          AW: Vorsteuer nach Durchschnittssätzen - wie eintragen?

                          Zitat von Topans Beitrag anzeigen
                          im Rahmen des Umsatzsteuerbescheids
                          Naja, über Umsatzsteuer ergeht normalerweise kein Bescheid.

                          Zitat von Topans Beitrag anzeigen
                          der in Zeile 16 EÜR angegebene Betrag dann mit der beantragten Vorsteuerpauschale verrechnet wird
                          Ja, der eingenommenen bzw. in Rechnung gestellten Umsatzsteuer wird bei der Umsatzsteuererklärung die Vorsteuer gegengerechnet.

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