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Rentenanpassungsbetrag

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    #16
    AW: Rentenanpassungsbetrag

    @reckoner
    Stimme voll zu, insbesondere zum Punkt detaillierte Abrechnung der RV

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #17
      AW: Rentenanpassungsbetrag

      Hallo Stefan (reckoner)

      habe mit Interesse Deine Antwort gelesen.

      Die 1. Rentenanpassung ergibt sich nach der 1. Rentenerhöhung.

      Folgende Rentenanpassungen schließen vorherige Anpassungen ein.


      'Die Entwicklung der Rentenanpassungen kann nur durch die beantragten
      "Mitteilungen zur Vorlage beim Finanzamt" nachvollzogen werden.

      Ersatzweise wäre eine eigene "Rentenbuchhaltung", seit dem 1. Rentenbezug,
      die Grundlage für den Nachvollzug der Renten- und Anpassungsentwicklung.
      Zuletzt geändert von ; 03.03.2013, 00:14.

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        #18
        AW: Rentenanpassungsbetrag

        Erst mal danje für alle Antworten!

        Dass ich, wenn ich den Rentenanpassungsbetrag von 2007 weiß, dazu nur die Rentenerhöhung von 2008 addieren muss ist mir soweit klar. Das habe ich aber auch nicht gefragt bzw geschrieben. Geschrieben habe ich, dass ich nur für 2007 auf den gleichen Wert wie der SB komme, wenn ich zu diesem Wert die Rentenerhöhung von 2008 addiere, komme ich nicht auf den gleichen Betrag dender SB für 2008 angegeben habe. Mir geht es schlichtweg darum, ob meine Rechnung anhand der Zahlen aus meinem ersten Beitrag stimmt.
        Auch klar ist mir, dass ich den Monatsbetrag nicht einfach mal 12 nehmen kann, was aber auch aus meinem ersten Beitrag ersichtlich ist.

        Danke euch! Gruß!

        Kommentar


          #19
          AW: Rentenanpassungsbetrag

          Hallo Urseline

          Deine Berechnung ist korrekt. Die Summe ist der Rentenanpassungsbetrag.
          Zuletzt geändert von ; 03.03.2013, 00:14.

          Kommentar


            #20
            AW: Rentenanpassungsbetrag

            Hi,

            meine Frage bezieht ich ebenfalls auf die Berechnung des Rentenanpassungsbetrags. Was ist wenn die Rente nicht das ganze Jahr gezahlt wurde? Ich habe letztes Jahr mein Studium beendet und bis zum Abschluss Halbwaisenrente bezogen. In den Jahren davor gab es natürlich eine Erhöhung, aber wenn ich den Jahresbetrag vom Vorjahr berechne komme ist z.b. auf 2500. In letzten Jahr habe ich jedoch "nur" die Rente bis zum August bekommen. Wenn ich jetzt die beiden Beträge subtrahiere, wird der Rentenanpassungsbetrag negativ???? Oder muss ich trotzdem für 12 Monate ausgehen?


            Viele Grüße

            der Analyst

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              #21
              AW: Rentenanpassungsbetrag

              Über diesen Link können Sie sich eine aktuelle Rentenbezugsmitteilung für das Finanzamt anfordern:

              https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/de/Navigation/5_Services/02_online_dienste/mitteilung_finanzamt_node.html

              Warum also selbst berechnen? Wenn Sie eine Bezugsmitteilung z. B. für das Jahr 2012 anfordern tragen Sie bei von 01.01.2012 ein.

              Kommentar


                #22
                AW: Rentenanpassungsbetrag

                Hier ist es leicht verständlich:

                http://helfer-in-steuersachen.de/ind...p-880-rentenan

                Immer das ERSTE VOLLE Rentenjahr zu Grunde legen.

                Kommentar


                  #23
                  AW: Rentenanpassungsbetrag

                  Du hast gesehen, dass der Beitrag fast zwei Jahre alt ist und Hakky daher vermutlich schon zwei Erklärungen abgegeben und Bescheide erhalten hat ?
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                  Kommentar


                    #24
                    AW: Rentenanpassungsbetrag

                    Sorry, hab gepennt

                    Kommentar

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